Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Dienstleistungsvertrag ausgeschrieben, um die örtliche Unterbringung der Akademie für die Fortbildung in der Steuerverwaltung (die "Fortbildungsakademie") sicherzustellen. Die Fortbildungsakademie muss als behördliche Institution der Finanzverwaltung NRW im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegen.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Dienstleistungsvertrag für die Fortbildungsakademie einschließlich aller Komponenten des Dienstleistungspakets, sodass eine einheitliche Leistung des Auftragnehmers für den Betrieb der Fortbildungsakademie vorliegt. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 10 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber über 5 Jahre.
Die Vertreterin des Auftraggebers, die Fortbildungsakademie der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen, ist eine Behörde der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen und die zentrale Bildungsstätte der Finanzverwaltung zur Durchführung der Veränderungs- und Anpassungsfortbildung.
Mit diesem Vergabeverfahren wird ein Dienstleistungsvertrag ausgeschrieben, um die örtliche Unterbringung der Akademie für die Fortbildung in der Steuerverwaltung (die "Fortbildungsakademie") sicherzustellen. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein umfassendes exklusives Nutzungsrecht an dem Betriebsgrundstück der Fortbildungsakademie einschließlich der Fortbildungsimmobilie ein, um die Dienstleistungen des Auftragnehmers gemäß dem Dienstleistungsvertrag (Anlage 9) in Anspruch zu nehmen. Die zu erbringenden Dienstleistungen sowie die zukünftige Beschaffenheit der Fortbildungsimmobilie nebst entsprechender Ausstattung mit Einrichtungsgegenständen werden im Dienstleistungsvertrag (Anlage 9) definiert. Dieser wird den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern mit Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Die Fortbildungsakademie muss als behördliche Institution der Finanzverwaltung NRW im Bundesland Nordrhein-Westfalen liegen.
Die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages beträgt 10 Jahre mit einer einmaligen Verlängerungsoption für den Auftraggeber über 5 Jahre.
Für die ausgeschriebenen Leistungen besteht ein Haushaltsvorbehalt. Sollte dem Haushaltsansatz nicht zugestimmt werden und/oder die Mittel aus anderen Gründen nicht zur Verfügung stehen, kann dies zu einer vollständigen oder teilweisen Aufhebung dieser Ausschreibung oder Änderung der ausgeschriebenen Leistung führen. In diesem Fall sind Ansprüche der Bewerber bzw. Bieter gegen den Auftraggeber ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ausschreibung wegen einer etwaigen Haushaltssperre oder sonstiger Vorgaben aufgehoben oder der Leistungsumfang geändert wird.
Einmalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber über 5 Jahre
Die Bieter haben mit dem Angebot ein Konzept einzureichen. Der Inhalt sowie die formalen Anforderungen an dieses Konzept und die Bewertung ergeben sich aus Anlage 5 Bewertungsmatrix.
Die Bieter müssen ihr Konzept in einem Präsentationstermin vorstellen. Die formalen Anforderungen an diese Präsentation und die Bewertung ergeben sich aus Anlage 5 Bewertungsmatrix.
Das Angebot mit dem niedrigsten wertungsrelevanten Angebotspreis wird mit 400 Punkten bewertet. Ein Angebot, dessen wertungsrelevanter Angebotspreis doppelt so hoch ist wie der niedrigste wertungsrelevante Angebotspreis wird mit 0 Punkten bewertet. Die Punktzahl der dazwischenliegenden Angebotspreise wird durch lineare Interpolation ermittelt.
Maßgeblich für die Preiswertung sind die Angaben im Vordruck 11 Preisblatt.
1) Der Auftraggeber führt ein EU-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. 2) Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch zur Verfügung gestellt und können über den genannten Link barrierefrei abgerufen werden. 3) Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für sie eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren ("Holschuld des Bewerbers"). 4) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Vordrucke erstellt. Diese sind zu verwenden. Die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und alle wesentlichen Unterlagen für die spätere Angebotserstellung (im Entwurf) können über das Vergabeportal abgerufen werden. 5) Alle Vordrucke aus dem Angebotsverfahrens werden lediglich zur Kenntnisnahme bereitgestellt. Sie sind mit dem Wasserzeichen "Entwurf" gekennzeichnet und im Teilnahmewettbewerb noch nicht zu bearbeiten.
Es ist nach derzeitigem Stand beabsichtigt, dass im Rahmen dieses Teilnahmewettbewerbes drei bis fünf geeignete Bewerber ausgewählt und zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert werden, deren Teilnahmeanträge die formalen Kriterien (vgl. 4.1 der Teilnahmebedingungen) und die Mindestkriterien (vgl. 4.2 der Teilnahmebedingungen) erfüllen und nach der Eignungsmatrix (Anlage 1) die höchste Punktzahl erreichen. Bei gleicher Punktzahl entscheidet das Los. Wenn es nach Sichtung der Teilnahmeanträge zweckmäßig erscheint, werden weniger Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Vor Abgabe der indikativen Erstangebote können die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bieter bereits in einem frühen ersten Bietergespräch Fragen zu sämtlichen Aspekten der Leistungserbringung stellen.
Nach Einreichen der indikativen Erstangebote werden die Bieter zu Aufklärungs- und Verhandlungsgesprächen eingeladen. Im Anschluss werden die Vergabeunterlagen bei Bedarf angepasst und die Bieter aufgefordert, ihr Angebot zu optimieren und ein verbindliches Angebot einzureichen. Nach Prüfung dieser Angebote soll auf das wirtschaftlichste Angebot der Zuschlag erteilt werden.
Sollten die Verhandlungen mit einem oder mehreren der ausgewählten Bieter scheitern oder sollte dies absehbar sein, behält sich der Auftraggeber vor, die Verhandlungen mit einem oder mehreren der nachplatzierten Bietern aufzunehmen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den beschriebenen Ablauf, die beschriebenen Leistungen oder Termine des Vergabeverfahrens im Laufe des Verfahrens zu ändern, soweit dies zweckmäßig ist. Ein Anspruch der bis dahin ausgeschiedenen Bewerber bzw. Bieter auf Wiedereintritt in das Verfahren wird hierdurch nicht begründet. Der Auftraggeber wird die in der jeweiligen Verhandlungsstufe noch im Verfahren verbliebenen Bieter über den weiteren Ablauf des Vergabeverfahrens informieren.
Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgen ausschließlich über das Vergabeportal.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber /Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachungbenannten Frist zur Abgabe der Bewerbung bzw. der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. #(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- bzw. der Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei derVergabekammer einzureichen.
Die Nachforderung von Unterlagen bestimmt sich nach § 56 VgV.
Es ist für den Bewerber, für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und für jedes benannte Nachunternehmen ein aktueller (= im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als sechs Monate) Handelsregisterausdruck bzw. ein vergleichbares Dokument für Personengesellschaften (bspw. Partnerschaftsgesellschaften) vorzulegen. In Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes; aus dem Auszug soll sich die Vertretungsberechtigung der Erklärungen abgebenden Person(en) (Textform) ergeben.
Durchschnittlicher Jahresgesamtumsatz netto aus Leistungen der gewerblichen Vermietung und/oder mit vergleichbaren gewerblichen Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Der Bewerber muss einen durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz netto aus Leistungen der gewerblichen Vermietung und/oder mit vergleichbaren gewerblichen Dienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt haben, der mindestens 1.750.000,00 EUR netto beträgt. Wird dieses Mindestkriterium nicht erreicht, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags. Der Umsatz konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG ist zuzurechnen, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.
Die Angaben erfolgen in Vordruck 5.
Der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat nach Maßgabe der Vorgaben in Vordruck 5 anzugeben, dass er über eine betriebsübliche Haftpflichtversicherung mit den nachfolgenden Deckungssummen verfügt oder aber bereit ist, eine solche Haftpflichtversicherung im Falle der Zuschlagserteilung binnen 6 Wochen nach Vertragsschluss abzuschließen und über die gesamte Laufzeit des Vertrages zu unterhalten.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3 Millionen EUR und für Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR jeweils zweifach maximiert pro Jahr betragen.
Die Erklärungen erfolgen in Vordruck 5, eine Bestätigung der Versicherung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft muss in Vordruck 5 die für den Auftrag vorgesehene Projetleitung und stellvertretende Projektleitung sowie weitere für die Durchführung des Auftrages wesentlichen Projektteammitglieder benennen.
Die Vorstellung des vorgesehenen Projektteams kann auch auf einer separaten Unterlage erfolgen.
Der Bewerber bzw. jede Bewerbergemeinschaft muss mindestens eine und kann maximal drei vergleichbare Referenzen für Leistungen der Bewirtschaftung und das Management von Betreiberimmobilien mit vergleichbaren gewerblichen Dienstleistungen vorlegen. Wird keine vergleichbare Referenz vorgelegt, wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen. Werden mehr als drei Referenzen eingereicht, führt dies nicht zu einer besseren Bewertung. In diesem Fall werden die drei besten Referenzen, die vom Bewerber zu benennen sind, gewertet.
Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Kriterien erfüllen:- Referenz betrifft Bewirtschaftung und das Management von Betreiberimmobilien mit vergleichbaren gewerblichen Dienstleistungen, - Umsatz der Referenz beträgt mindestens 1.000.000,00 EUR netto/Jahr,- Beginn des Leistungszeitraums liegt nicht vor dem 01.01.2015 und- bereits erbrachte Leistungen für einen Zeitraum von mind. 12 Monate.
Vergleichbare und somit wertungsfähige Referenzen können Wertungspunkte erzielen. Die Verteilung der Punkte kann der Anlage 1 Eignungsmatrix entnommen werden.
Referenzen konzernverbundener Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff AktG werden nur zugerechnet, wenn die Vorgaben der Eignungsleihe erfüllt und nachgewiesen sind.
Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (BVB TVgG NRW).