Neubau und Betrieb einer ISCO-Sanierungsanlage (optional Ausführung von ergänzende...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
07.08.2025
18.08.2025 11:00 Uhr
18.08.2025 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

AAV-Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
059540016016-32001-44
Ruhrhang 2
45525
Hattingen
Deutschland
DEA56
Vergabestelle
vergabestelle@aav-nrw.de
+49 2324509427

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Umweltschutz

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Westfalen
02514111691
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
poststelle@brms.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-82525

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
02514111691
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
poststelle@brms.nrw.de
+49 251411-0
+49 251411-82525

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90733000-4
45252210-3
90733900-3
90730000-3
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Neubau und Betrieb einer ISCO-Sanierungsanlage (optional Ausführung von ergänzenden Kampagnen)

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Am Standort der ehemaligen chemischen Reinigung Neue Torstraße / des Alten Wallkanals in Lemgo ist - nach erfolgreicher Durchführung von Großlochbohrungen zur Entfernung von LCKW-Verunreinigungen im Boden - die Sanierung der noch bestehenden LCKW-Grundwasserverunreinigung erforderlich.

Gegenstand der Beschaffung sind daher der Neubau einer Grundwassersanierungsanlage zur in-situ-chemischer Oxidation (ISCO) inkl. vorbereitender Detailplanung sowie die mietweise Gestellung und der Betrieb dieser Anlage. Die zu vergebenden Leistungen umfassen dabei zusätzlich zum oben Genannten den Anschluss der Anlage an die bestehenden Infiltrationsbrunnen, die Durchführung von zu-nächst drei Injektionskampagnen sowie den Abtransport der Anlage nach dem Ende des Mietzeitraums.

Optional werden sechs zusätzliche Injektionskampagnen und darüber hinaus eine Nachinjektion ausgeschrieben, wobei die erste und die zweite Option je drei zusätzliche Injektionskampagnen und die dritte Option eine Nachinjektion beinhalten.

Umfang der Auftragsvergabe

0,01
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
16

Der Zeitraum der Leistungserbringung bestimmt sich in Abhängigkeit vom Projektfortschritt, beginnt mit 14 Tage nach Zugang des Auftragsschreibens und dauert 16 Monate ab Beginn. Sollten Optionen gezogen werden, verlängert sich der Auftrag entsprechend.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
32657
Lemgo
Deutschland
DEA45

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotspreis

Zuschlagskriterium ist der Preis. Dieser wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.
Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere
unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Es werden insgesamt drei Optionen mit ausgeschrieben, auf deren Beauftragung kein Rechtsanspruch besteht.

Die Optionen gliedern sich wie folgt:

Option 1: Gestellung Anlage für Infiltrationskampagnen 4 bis 6 (3 Stk, LV-Pos. 5.1.20), Betrieb zur Durchführung von Infiltrationskampagnen 4 bis 6 (3 Stk, LV-Pos. 6.1.20) und Beschaffen und Liefern von Kaliumpermanganat zur Durchführung von 3 Kampagnen (13,125 t, LV-Pos. 7.2.10)

Option 2: Gestellung Anlage für Infiltrationskampagnen 7 bis 9 (3 Stk, LV-Pos. 5.1.20), Betrieb zur Durchführung von Infiltrationskampagnen 7 bis 9 (3 Stk, LV-Pos. 6.1.20) und Beschaffen und Liefern von Kaliumpermanganat zur Durchführung von 3 Kampagnen (13,125 t, LV-Pos. 7.2.10)

Option 3: Gestellung Anlage für eine weitere Infiltrationskampagne (1 Mo, LV-Pos. 5.1.30), Betrieb zur Durchführung von jeder weiteren Infiltrationskampagne (1 Stk. LV-Pos. 6.1.30) und Beschaffen und Liefern von Kaliumpermanganat zur Erhöhung der Konzentration (15,750 t, LV-Pos. 7.3.10)

Zusätzliche Angaben

Rückfragen zu Ausschreibungen bzw. den Vergabeunterlagen sind ausschließlich in schriftlicher Form über die auf dem Vergabemarktplatz eingerichtete Bieterkommunikation an den AAV zu richten.

Die im Rahmen des Vergabeverfahrens von Ihnen erbetenen personenbezogenen Angaben werden verarbeitet und gespeichert. Diese Angaben sind erforderlich, um Ihr Angebot berücksichtigen zu können. Ausführliche Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den AAV oder gegebenenfalls von ihm beauftragte Dritte sowie zu Ihren Rechten gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entnehmen Sie bitte dem VHB-NRW-Formular 312a/322a (Information DSGVO) in den Vergabeunterlagen.

Es werden ausschließlich Nachweise und Erklärungen nachgefordert, die die Eignung des Bieters betreffen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich ohne Registrierung eigenverantwortlich über Rückfragen, Antworten sowie etwaige Änderungspakete informieren müssen. Ohne Ihre Registrierung ist uns eine direkte Benachrichtigung über Änderungen mangels Kenntnis Ihrer Kontaktdaten nicht möglich. Nur bei erfolgter Registrierung werden Sie automatisch per E-Mail über Änderungen informiert.

Nebenangebote können nur dann anerkannt werden, wenn die Mindestanforderungen, die sich aus der Leistungsbeschreibung (LB), den weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (wBVB) sowie den Anforderungen an Nebenangebote in Punkt 4 der einheitlichen Fassung zur Teilnahme für die Vergabe von Leistungen (Formblatt 632 EU) ergeben, erfüllt werden (vgl. § 35 Abs. 2 VgV).
Nebenangebote, die den Mindestanforderungen nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

Für Nebenangebote gelten zusätzlich zu den in Punkt 7.2 der LB festgelegten Bedingungen, die in Punkt 4 der einheitlichen Fassung zur Teilnahme für die Vergabe von Leistungen (Formblatt 632 EU) festgelegten Bedingungen und die folgenden Bedingungen:
a. Bei Abgabe von Nebenangeboten hat der Bieter detailliert anzugeben, in welcher Weise die unterschiedlichen Vorschläge ggf. kombinierbar sind, so dass eine eindeutige Aussagegetroffen werden kann, welche Angebots-Endsumme dadurch entsteht. Hat der Bieter auf die Injektionsmaßnahme bezogene Nebenangebote, so sind diese in eindeutiger Kombination und Kostenzuordnung zueinander schriftlich darzulegen.
b. Die Gleichwertigkeit eines jeden Nebenangebotes zur Leistungsbeschreibung muss sich aus den beim Eröffnungstermin vorliegenden Unterlagen ergeben. Dies bedeutet, dass der Auftraggeber in der Lage sein muss, anhand der vom Bieter mit der Angebotsabgabe ein-gereichten Unterlagen zu prüfen, ob insbesondere eine technische Gleichwertigkeit des Nebenangebotes bezogen auf das konkrete in der Ausschreibung definierte Hauptangebot gegeben ist.
c. Die Vollständigkeit von Nebenangeboten in Bezug auf etwa erforderliche behördliche Genehmigungen, privatrechtliche Vereinbarungen usw. ist zu gewährleisten.
d. Für den Fall, dass Nebenangebote angeboten werden, sind die Kosten für die Änderung, Aufstellung und Prüfung der Planungen sowie der Ausführungszeichnungen als Nebenleistung einzurechnen. Die o.g. Unterlagen sind prüffähig vorzulegen. Nach Auftragserteilung sind dem AG die Unterlagen digital im pdf-Format und im dwg/- dxf-Format zur Verfügung zu stellen.
Nebenangebote dürfen nicht von dem für verbindlich erklärten Sanierungsplan und der Verbindlichkeitserklärung einschließlich der Nebenbestimmungen abweichen.

Sondervorschläge als Ergänzung, Änderung oder Alternative zur beschriebenen Verfahrenstechnik und zum Leistungsverzeichnis (LV) in Form von Nebenangeboten können nur gewertet werden, wenn diese die in den Anfrageunterlagen dargelegten Anlagenfunktionen abdecken. Die Nebenangebote werden bei der Bewertung berücksichtigt, soweit sie technisch und betriebswirtschaftlich nachvollziehbar sind.
Nur eine sowohl aus technischer als auch aus wirtschaftlicher Sicht vergleichbare Darstellung von Nebenangeboten kann einen aussagefähigen Vergleich mit Hauptangeboten und damit eine weitgehende Bewertung ermöglichen.
Nebenangebote müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
-Bei Änderung von Materialvorgaben (Qualität und Quantität) dürfen die Mindestvorgaben und Eigenschaften des Hauptangebotes hinsichtlich Korrosionsschutzes, Standzeiten, Wartungs- und Instandhaltungsaufwand, Verschleiß, etc. nicht unterschritten werden.
-Die mechanische Festigkeit und die Standsicherheit von Anlagenteilen und Bauwerken müssen den Mindestanforderungen des Ausschreibungsstandards entsprechen.
-Der Einsatz geänderter Materialien darf nicht zu einer Erhöhung der Brandlasten führen.
-Die Anforderungen an den Automatisierungsgrad der Anlage sowie einzelner Anlagenteiledarf nicht verschlechtert werden.
-Änderung von Fabrikaten, Bauteilen und Werkstoffen dürfen nicht zu einer Verschlechterung der Gebrauchstauglichkeit von Anlagen, Bauwerken und Ausrüstungskomponenten sowie einer späteren Erhöhung der Betriebskosten führen.
-Allgemein gelten die weiteren Besonderen Vertragsbedingungen (wBVB).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Für die angefragten Leistungen ist durch den AN qualifiziertes Personal einzusetzen und eine verantwortliche Aufsicht führende Baustellenleitung zu benennen. Diese ist mit Befugnissen zu versehen, die es ihm ermöglichen, Vorgaben und Anweisungen des Bevollmächtigten des AAV unmittelbar umzusetzen bzw. die kurzfristige Umsetzung der Vorgaben und Anweisungen durch die auf der Baustelle tätigen Personen zu veranlassen. Der AAV behält sich das Recht vor, ggf. eine Neubesetzung zu verlangen. Die ständige Anwesenheit und Erreichbarkeit der Bauleitung bzw. deren Vertretung ist sicherzustellen.

Als Baustellensprache ist deutsch festgelegt. Da die Arbeiten in schadstoffbelasteten Bereichen statt-finden, ist der Auftragnehmer verpflichtet, ausschließlich Aufsichtspersonen und Arbeitskräfte auf die Baustelle zu entsenden, die mit den geltenden deutschen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften hinreichend vertraut sowie ermächtigt und befähigt sind, in deutscher Sprache abgefasste Anordnungen und Verfügungen entgegenzunehmen, zu verstehen und zu erfüllen. Eine mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift vertraute verantwortliche Aufsichtsperson muss ständig auf der Arbeitsstelle zugegen bzw. auf der Baustelle erreichbar sein.

Für alle ausländischen Arbeitnehmer ist, falls erforderlich, rechtzeitig vor Einsatzbeginn eine gültige Arbeitserlaubnis vorzulegen und auf der Baustelle vorzuhalten. Personen ohne gültige Arbeitserlaubnis dürfen auf der Baustelle nicht beschäftigt werden.

Jeder Wechsel verantwortlicher Personen ist sofort dem Bevollmächtigen des AAV mitzuteilen. Die Teilnahme der Bauleitung bzw. deren Vertretung an Abstimmungsgesprächen ist zwingend erforderlich.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Neubau und Betrieb einer ISCO-Sanierungsanlage (optional Ausführung von ergänzenden Kampagnen)

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMNDQQ6

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gegen die beabsichtigte Zuschlagsentscheidung kann ein Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gestellt werden.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Dem Bieter wird empfohlen, sich vor Angebotsabgabe mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen. Eine Ortsbesichtigung ist ausschließlich in Abstimmung mit dem Auftraggeber bzw. dessen bevollmächtigtem Vertreter möglich. Die Terminkoordinierung erfolgt über das beauftragte Gutachterbüro: Arcadis Germany GmbH, Standort Köln E-Mail: andreas.christ@arcadis.com.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

3
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Geschäftsstelle des AAV

Die Submissionen finden ohne die Teilnahme von Bietern oder ihrer Bevollmächtigten statt.

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Es liegt im Ermessen der Vergabestelle, welche Unterlagen nachgefordert werden.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Als vorläufigen Nachweis der Eignung ist mit dem Angebot das ausgefüllte VHB Formblatt 124_LD "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen.

Gemäß der Liste AAV-Ausschreibungsunterlagen sind folgende Nachweise / Erklärungen mit dem Angebot vorzulegen:
- Formular 8 - Eigenerklärung vorgesehene Personen
- Formular 9 - Eigenerklärung zur Versicherung oder tagesaktuelle Versicherungsbestätigung. Die Versicherungen müssen Schadstoffsanierungen durch In-Situ-Chemische Oxidation einschließen
- Formular 13 - Referenznachweis Unternehmen
- Verbindlich einzuhaltender Zeitplan (Punkt 2.2 der LB)
- Verfahrensbeschreibung mit Fließbild und Betriebskonzept
- Sicherheitsdatenblatt des vorgesehenen ISCO-Reagenzes
- Ausgefülltes Leistungsverzeichnis inkl. darin geforderter Unterlagen:
1. Datenblatt Füllstandsschalter mit Schwimmer und erforderlichen Zubehör Trinkwasserbehälter gemäß Pos. 3.5.30. Leistungsverzeichnis,
2. Datenblatt Füllstandsschalter mit Schwimmer und erforderlichen Zubehör IBC-Container gemäß Pos. 3.5.40. Leistungsverzeichnis,
3. Datenblatt Leckagesicherungen gemäß Pos. 3.5.60. Leistungsverzeichnis
- Sachkunde DGUV-Regel 101-004 "Kontaminierte Bereiche" (ehem. BGR 128)

Nachweise die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
- 233 Nachunternehmerleistungen
- 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- 235 Verzeichnis der Leistung/ Kapazitäten anderer Unternehmen

Finanzierung

Auf Anforderung des AN werden Abschlagszahlungen für die jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Die Abschlagszahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Zahlungsanforderung und eines prüfbaren Nachweises. Die Schlusszahlung erfolgt innerhalb von 30 Tagen nach vollständiger und einwandfreier Erfüllung sämtlicher Leistungen und Erhalt einer prüffähigen Rechnung (einschl. der im Original beizufügenden Nachweispapiere).
Abschlagsrechnungen und die Schlussrechnung sind als solche zu bezeichnen und kumuliert aufzustellen. Abschlagsrechnungen sind fortlaufend zu nummerieren. Die LV-Positionen sind eindeutig zu benennen, da ansonsten die Rechnungen als nicht prüffähig zurückgewiesen werden.
Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung beim AAV einzureichen oder digital an rechnungen@aav-nrw.de zu senden.

Rechtsform des Bieters

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Zeitraum der Leistungserbringung bestimmt sich in Abhängigkeit vom Projektfortschritt, beginnt 14 Tage nach Zugang des Auftragsschreibens und dauert 16 Monate nach Beginn (ohne Optionen).

Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Gesamtmaßnahme auch die Leistungen der Option 1,2 und 3 zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung auch dieser Leistungen besteht nicht.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung