Bis zur Abnahme der Bodensanierung werden auf Anforderung des AN Abschlagszahlungen für die jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen einschließlich Umsatzsteuer gewährt. Die Abschlagszahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer entsprechenden Zahlungsanforderung und eines prüfbaren Nachweises.
Nach der Abnahme der Bodensanierung und einwandfreier Erfüllung der bis zu diesem Zeitpunkt zu erbringenden Leistungen sowie Erhalt einer prüfbaren Teilschlussrechnung (einschließlich der vollständigen Dokumentation gemäß LV) erfolgt die Zahlung innerhalb von 60 Tagen.
Abschlagsrechnungen (fortlaufend zu nummerieren) und die Teilschlussrechnung sind als solche zu bezeichnen und kumuliert aufzustellen. Die Abrechnungspositionen sind gemäß Leistungsverzeichnis
eindeutig zu benennen, da ansonsten die Rechnungen als nicht prüffähig zurückgewiesen werden.Abgerechnet werden die tatsächlich erbrachten Leistungen gemäß den Positionen des Leistungsver-zeichnisses.
Die Leistungen sind durch von Vertretern des AAV bzw. seinen Bevollmächtigten sowie des AN unterschriebene und mit Datumsangabe versehene Aufmaß-/Abrechnungszeichnungen und
Massenberechnungen nachzuweisen. Diese prüfbaren Unterlagen sind übersichtlich zu gliedern und mit sämtlichen Einzelmaßen zu versehen.
Während des Weiterbetriebs der Grundwasserreinigungsanlage können die jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen betreffend den Betrieb der Anlage monatsweise abgerechnet werden.
Die jeweiligen Zahlungen erfolgen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer prüfbaren Rechnung (einschließlich sämtlicher beizufügender Nachweise).
Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung beim AAV einzureichen oder digital an rechnungen@aav-nrw.de zu senden.
Für die Ausführung der Leistungen gilt folgende Mindestanforderung:
1. Es sind mindestens zwei Unternehmensreferenzen über nach Art und Größe vergleichbare Leistungen (Durchführung von Großlochbohrungen bis in eine Tiefe von mehr als 15 m zum Bodenaustausch auf Standorten mit leichtflüchtigen Schadstoffen) nachzuweisen, die in den letzten fünf Jahren abgeschlossen wurden. Die Referenzen müssen durch den Bieter selbst erbracht sein. Bei mindestens einer Referenz muss eine Grundwasserreinigung durchgeführt worden sein.
2. Es ist mindestens eine Unternehmensreferenz über nach Art und Größe vergleichbare Leistungen (Rückbau von Gebäuden mit asbesthaltigen Bauteilen) nachzuweisen, die in den letz-ten fünf Jahren abgeschlossen wurden. Die Referenzen müssen durch das Unternehmen er-bracht sein, das für die Ausführung vorgesehen ist.
3. Die für die Ausführung notwendige Personal- und Gerätekapazität ist nachzuweisen. Die Leistungen der Pos. 4.7 (Großlochbohrungen) ist im eigenen Betrieb zu erbringen.