Die Fachhochschule Dortmund zählt mit rund 14.000 Studierenden zu den größten Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen. Acht Fachbereiche verteilen sich über die fünf Campus Sonnenstraße, Emil-Figge-Straße, Joseph-von-Fraunhofer-Straße, Otto-Hahn- Straße und Max-Ophüls-Platz.
Die Sicherheitsdienstleistungen sind derzeit an einen externen Dienstleister beauftragt und werden auf eine Dauer von vier Jahren mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr neu vergeben.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in Form von Objektschutz und Pförtnerdienstleistungen.
Der Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer im Einzelnen zu erbringenden Leistungen sowie Einsatzzeiten und Einsatzorte sind in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Vertraglich geregelt wird eine einmalige einseitig ausübbare Verlängerungsoption des öffentlichen Auftraggebers von einem Jahr
Erfüllungsorte (Standorte):- Campus SON, Sonnenstraße 96-100, 44139 Dortmund- Campus EFS, Emil-Figge-Straße 38-44, 44227 Dortmund- Campus MOP, Max-Ophüls-Platz 2, 44137 Dortmund- Standort OHS, Otto-Hahn-Straße 23, 44227 Dortmund- Standort JvF, Joseph-von-Fraunhofer-Straße 23, 44227 Dortmund
Es wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen
Verlängerungsoption: Vertraglich geregelt wird eine einmalige einseitig ausübbare Verlängerungsoption des öffentlichen Auftraggebers von einem Jahr
1. Das vom Auftraggeber durchgeführte Verfahren ist ein Offenes Verfahren nach Maßgabe der VgV. Dieses Verfahren steht dem öffentlichen Auftraggeber nach § 14 Abs. 2 VgV nach seiner Wahl zur Verfügung. Die vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz des Verfahrens und der Gleichbehandlung aller Bieter werden im gesamten Verfahren streng beachtet.
2. Die für die Angebotsabgabe erforderlichen Formulare können über den angegebenen Link heruntergeladen werden.
3. Auf die Ausführungsbestimmungen nach dem TVgG NRW wird hingewiesen. Diese werden als besondere Vertragsbedingungen der Vergabeunterlage beigefügt.
4. Der Auftraggeber ist im Rahmen des Vergabeverfahrens gehalten, personenbezogene Daten zu erheben, zu verarbeiten und zu speichern. Es ist daher durch den Auftragnehmer von jedem Bieter an dem Vergabeverfahren eine entsprechende Einwilligung einzuholen und ihn über die Verarbeitung zu informieren. Weitere Informationen sind dem Dokument "Information DSGVO" zu entnehmen.
5. Auskunftsersuchen des Interessenten sind ausschließlich über die Vergabeplattform an den Auftraggeber zu richten. Andere Stellen dürfen keine Auskünfte erteilen. Dennoch anderweitig erlangte Auskünfte sind unbeachtlich.
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme rügen.
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.