Verbundprojektleitung für die HISinOne-Einführung
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.08.2025
15.08.2025 12:00 Uhr
15.08.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kunstakademie Düsseldorf
DE153138054
Eiskellerstraße 1
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
info@kunstakademie-duesseldorf.de
+49211 1396 0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72224000-1
72260000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Verbundprojektleitung für die HISinOne-Einführung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Öffentliche Auftraggeberin ist die Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf (nachfolgend "Auftraggeberin" genannt). Die vorliegende Ausschreibung der Kunstakademie Düsseldorf erfolgt im eigenen Namen sowie im Namen der Kunstakademie Münster, Leonardo-Campus 2, 48149 Münster sowie der Kunsthochschule für Medien Köln, Peter-Welter-Platz 2, 50676 Köln.

Gegenstand der Beschaffung ist eine EVB-IT Rahmenvereinbarung über Leistungen der Verbundprojektleitung für die HISinOne-Einführung an der Kunstakademie Münster, der Kunstakademie Düsseldorf und der Kunsthochschule für Medien Köln nach näherer Maßgabe der Leistungsbeschreibung.

Die Rahmenvereinbarung beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2025. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu 3-mal jeweils wiederkehrend um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens am 31.12.2028 (Höchstlaufzeit), ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 160 Personentage bezogen auf die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Eine Mindestabnahmeverpflichtung der Auftraggeberin besteht nicht. Für sämtliche auf dieser Rahmenvereinbarung beruhenden Einzelaufträge gilt in Summe eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 215 Personentagen, bezogen auf die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten. Die Höchstabnahmegrenze bezieht sich auf sämtliche Zahlungen der Auftraggeberin an die Auftragnehmerin, einschließlich der Honorare.

Die Auftraggeberin ist nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
4

Die Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu 3-mal jeweils wiederkehrend um 12 Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von 6 Monaten zu ihrem Ende durch die Auftraggeberin gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens am 31.12.2028 (Höchstlaufzeit), ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Niedrigster Preis

1. Für die erforderlichen Preisangaben ist der Vordruck: Preisblatt (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden. Abgefragt wird ein Tagessatz.
2. Einheitliche Kalkulationsgrundlage bildet die von der Auftraggeberin geschätzte Menge von 160 Personentagen über die Gesamtlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich sämtlicher vorgesehener Verlängerungsmöglichkeiten.
3. Es ist ein einheitlicher Preis pro Personentag (1 PT, netto) anzugeben, der sämtliche Leistungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung abdeckt. Der Tagessatz ist auf Basis einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden zu kalkulieren. Etwaige Mehr- oder Minderleistungen werden anteilig auf Basis von einem Achtel des Tagessatzes je Stunde abgerechnet.
4. Der angegebene Tagessatz schließt sämtliche mit der Leistung verbundenen Kosten ein, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten, Spesen, Auslagen sowie Nebenleistungen der Auftragnehmerin. Soweit einschlägig, ist auch die Einräumung von Nutzungs- und Urheberrechten abgegolten. Eine gesonderte Vergütung weiterer Kosten erfolgt nicht.
5. Änderungen, Ergänzungen oder Kommentierungen des Preisblattes sind unzulässig und führen regelmäßig zum Ausschluss vom Verfahren.
6. Für die Wertung des Angebotspreises ist ausschließlich der im Preisblatt angegebene Brutto-Gesamtpreis maßgeblich. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält die volle angegebene Punktzahl von 40 Punkten. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: 40 multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

1. Zur Bewertung des Zuschlagskriteriums 2: Personalkonzept ist von jedem Bieter ein Konzept vorzulegen. Dafür ist der Vordruck: Personalkonzept zu verwenden. Der Vordruck darf einschließlich Voreintragungen der Auftraggeberin maximal 15 DIN-A4-Seiten umfassen. Bei Überschreitung werden nur die ersten 15 Seiten berücksichtigt.
2. In dem Personalkonzept muss der Mitarbeitende vorgestellt werden, der für den Bieter die Funktion des Verbundprojektleiters ausführt (eine Person). Der Bieter ist dazu verpflichtet, bei der Erfüllung der Rahmenvereinbarung nur solche Personen einzusetzen, die über die von ihm im Personalkonzept zugesagte Qualifikation und Erfahrung verfügen.
3. Die abgefragten Angaben sind im Vordruck: Personalkonzept direkt unter den jeweils vorgesehenen Überschriften einzutragen. Es ist nicht zulässig, gesonderte Angaben vorzulegen; diese werden nicht berücksichtigt. Seitenränder, Abstände, Schriftart, Schriftgröße und Zeilenabstand sind voreingestellt und dürfen nicht verändert werden. Skizzen sind nicht zulässig. Es ist ausschließlich zulässig, den Platzhalter "[Eintragungen des Bieters]" zu streichen. Die Einreichung erfolgt ausschließlich als bearbeitbare Word-Datei (.docx). Bei Abweichung von den vorgegebenen Formatvorgaben erfolgt keine Berücksichtigung. Eine Nachforderung erfolgt nicht.
4. Die Angaben im Vordruck: Personalkonzept werden jeweils gesondert für jedes der folgenden Unterkriterien bewertet.
a) Leitung von Standardsoftware-Einführungsprojekten im öffentlichen Bereich 10 %
b) Steuerung von IT-Dienstleistern in
Standardsoftware-Einführungsprojekten 10 %
c) Erfahrung im operativen IT-Management und -Betrieb von
(Kunst-)Hochschulen 10 %
d) Kenntnisse in der Organisation und den Prozessen von
(Kunst-)Hochschulen 10 %
e) Vermittlungskompetenz zum Wissensaufbau an den Kunsthochschulen 10 %
f) Beherrschung der Methoden des Projektmanagements 10 %
Die Anforderungen, worauf es der Auftraggeberin zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

Leitung von Standardsoftware-Einführungsprojekten im öffentlichen Bereich: Erwartet werden mehrjährige Erfahrungen in der Leitung von Standardsoftware-Einführungsprojekten im öffentlichen Bereich, vor allem auf der Auftraggeberseite.

Steuerung von IT-Dienstleistern in Standardsoftware-Einführungsprojekten: Erwartet werden mehrjährige Erfahrungen in der Steuerung von IT-Dienstleistern in Standardsoftware-Einführungsprojekten.

Erfahrung im operativen IT-Management und -Betrieb von (Kunst-)Hochschulen: Erwartet werden mehrjährige Erfahrungen im operativen IT-Management und -Betrieb an Hochschulen, insbesondere an Kunsthochschulen.

Kenntnisse in der Organisation und den Prozessen von (Kunst-)Hochschulen: Erwartet werden Erfahrungen und Kenntnisse in der Organisation und den Prozessen von Hochschulen, insbesondere an Kunsthochschulen.

Vermittlungskompetenz zum Wissensaufbau an den Kunsthochschulen: Erwartet werden Erfahrungen der Vermittlungskompetenz zum Wissensaufbau an den Kunsthochschulen und zur Abstimmung der Kunsthochschulen mit dem Implementierungspartner und der HIS e.G.

Beherrschung der Methoden des Projektmanagements: Erwartet wird die Beherrschung der Methoden des Projektmanagements mit praktischen Erfahrungen mit den entsprechenden Werkzeugen bzw. fachgemäßer Software. Dazu gehören insbesondere die Erstellung von Diagrammen, Dokumentationen sowie die Geschäftsprozessmodellierung.

5. Insoweit gilt die folgende Bewertungsmethode:
10,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine sehr gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
07,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine gute Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
05,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine befriedigende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
02,50 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung und lassen deshalb eine ausreichende Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
00,00 Die Angaben tragen den dargelegten Anforderungen nicht oder überwiegend nicht Rechnung und lassen deshalb nicht die Erfüllung des ausgeschriebenen Auftrages erwarten.
6. Der Bieter bzw. die Bieter mit der jeweils höchsten vergebenen Wertungspunktzahl erhält/ erhalten die auf das Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden 10 Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei wendet die Auftraggeberin die folgende Formel an: Maximal für das Unterkriterium erreichbare Punktzahl (10) dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.
7. Für jedes Unterkriterium sind mindestens 2,5 Bewertungspunkte zu erreichen. Wird dieser Schwellenwert nicht erreicht, kann das Angebot insgesamt nicht berücksichtigt werden.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Vertragstext
b) Anlage 01: Leistungsbeschreibung
c) Anlage 02: Preisblatt
d) Anlage 03: Personalkonzept der Auftragnehmerin
e) Anlage 04: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der Auftraggeberin
f) Anlage 05: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung (Formular 531 EU) - soweit relevant -
g) Anlage 06: Erklärung Unteraufträge (Formular 533a und 533b) - soweit relevant -
h) Anlage 07: Erklärung Eignungsleihe (Formular 534a und 534b) - soweit relevant -
i) Anlage 08: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB - Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen)
j) Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW)
k) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRD8MJ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig.
b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu werden.
c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist der Vordruck 07: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe (VHB 533a EU) zu verwenden.
d) Die Auftraggeberin kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist der Vordruck 07a: Nachweis Unterauftragnehmer (VHB 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits der Vordruck 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Vordrucks 07a entfallen.
e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür der Vordruck 05: Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (VHB 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Vordruck 05a: Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit (VHB 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen.
g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin.
h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer.
i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Vordruck 04: Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß Vordruck 04a: Eigenerklärung Mindestlohngesetz (Formular 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß Vordruck 04b: Eigenerklärung Sanktionen (Formular 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

3. Anwendbares Verfahrensrecht
a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung.
b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen.
d) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben
b) Soweit relevant: Formular 531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
c) Vordruck Eigenerklärung zur Eignung
d) Formular 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
e) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
f) Formular 523_EU Eigenerklärung Sanktionen
g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU
h) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular 534a_EU
i) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
j) Vordruck: Preisblatt
k) Vordruck: Personalkonzept
l) Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.

Der Nachweis der erlaubten Berufsausübung muss im Rahmen des Angebotes als Scan der Originalurkunde oder Datei vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Bieter müssen eine Erklärung über den Netto-Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (= Verbundprojektleitung im Rahmen von Software-Einführungsprojekten (Campus-Management-Software) an Hochschulen) für die letzten drei Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV verfügbar sind.

Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.

Die Erklärung muss im Rahmen des Angebotes durch Eigenerklärung auf dem Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. § 50 VgV bleibt unberührt.

Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 16.07.2020 bis zum 15.07.2025 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.

Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben wer-den nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.

Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck: Eigenerklärung zur Eignung gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Mindestanforderungen:

Nachzuweisen ist mindestens eine geeignete Referenz des Bieters. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:

(1.) Verbundprojektleitung im Rahmen von Software-Einführungsprojekten (Campus-Management-Software) an Hochschulen
(2.) über mindestens sechs zeitlich zusammenhängende Monate im Zeitraum vom 16.07.2020 bis zum 15.07.2025
(3.) mit einem Umsatzvolumen von mindestens 35.000 EUR netto im Zeitraum vom 16.07.2020 bis zum 15.07.2025.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

S. Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung