Wartungsarbeiten am 26.01.2026 von 14:00 bis 16:00 Uhr

Verfahrensangaben

Rahmenvereinbarung "HIS-Step2"

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
13.02.2026
20.02.2026 12:00 Uhr
20.02.2026 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Kunstakademie Düsseldorf
DE153138054
Eiskellerstraße 1
40213
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
info@kunstakademie-duesseldorf.de
+49211 1396 0

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
50606
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
+49 221 147-3045

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
72227000-2
72260000-5
72266000-7
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Rahmenvereinbarung "HIS-Step2"

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Öffentliche Auftraggeberin ist die Kunstakademie Düsseldorf, Eiskellerstraße 1, 40213 Düsseldorf. Die vorliegende Ausschreibung der Kunstakademie Düsseldorf erfolgt im eigenen Namen sowie im Namen der Kunstakademie Münster, Leonardo-Campus 2, 48149 Münster sowie der Kunsthochschule für Medien Köln, Heumarkt 14, 50667 Köln (nachfolgend gemeinsam "Auftraggeber" genannt).

Gegenstand der Beschaffung ist eine EVB-IT Rahmenvereinbarung über folgende Leistungen: Implementierung weiterer Funktionen der Campusmanagement-Software HISinOne an den drei vorgenannten Kunsthochschulen, um Prozessverbesserungen und Effizienzsteigerungen für Lehrende, Studierende und die Hochschulverwaltung umzusetzen und Anforderungen wie z.B. des OZG zu entsprechen (Projekt "HIS-Step2").

Die Rahmenvereinbarung tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Beginn für die vorgesehenen Leistungen ist der 01.04.2026. Die Rahmenvereinbarung endet am 30.06.2028. Die Auftraggeber sind jederzeit berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die Rahmenvereinbarung endet jedoch spätestens mit Erreichen der Höchstabnahmegrenze, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 606 Personentage (einheitliche Kalkulationsgrundlage: 46 Personentage vor Ort und 560 Personentage Remote). Es ist eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 696 Personentagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die vorgesehene Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich aller Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.

Die Auftraggeber sind nicht dazu verpflichtet, Aufträge im Sinne dieser Rahmenvereinbarung unter der Rahmenvereinbarung zu vergeben (vgl. Erwägungsgrund Nr. 61 der Richtlinie 2014/24/EU).

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.04.2026
30.06.2028
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA11

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

1. Für die erforderlichen Preisangaben (Zuschlagskriterium 1: Preis) ist der Vordruck "Preisblatt" (im Weiteren auch: Preisblatt) zu verwenden.
2. Das in Aussicht genommene Auftragsvolumen beträgt 606 Personentage (einheitliche Kalkulationsgrundlage: 46 Personentage vor Ort und 560 Personentage Remote). Es ist eine verbindliche Höchstabnahmegrenze von 696 Personentagen festgelegt (Angaben jeweils bezogen auf die vorgesehene Höchstlaufzeit der Rahmenvereinbarung einschließlich aller Verlängerungsmöglichkeiten). Eine Mindestabnahmeverpflichtung besteht nicht.
3. Es sind einheitliche Tagessätze für alle Vor-Ort-Tätigkeiten sowie einheitliche Tagessätze für alle Remote-Tätigkeiten anzugeben; diese können voneinander abweichen.
4. Einheitliche Kalkulationsgrundlage sind die im Preisblatt angegebenen Mengen. Alle abgefragten Tagessätze (= 8 Zeitstunden) sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastellen (kaufmännisch gerundet) anzugeben. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Felder zu befüllen. Die Tagessätze müssen für alle Qualifikationsstufen einheitlich sein.
5. Bitte beachten Sie, dass das Preisblatt zwar ausgefüllt, aber im Weiteren nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen.
6. Angebotsvergleichspreis ist der angegebene Brutto-Gesamtpreis. Der Bieter mit dem in Summe niedrigsten Brutto-Gesamtpreis erhält für dieses Zuschlagskriterium die volle angegebene Punktzahl. Alle anderen Bieter erhalten gemessen an dem niedrigsten Preis eine geringere Punktzahl (Formel: angegebene Maximalpunktzahl multipliziert mit dem niedrigsten Preis dividiert durch den angebotenen Preis des Bieters).

Gewichtung
30,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Personalkonzept

1. Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums Nr. 2: Personalkonzept ist ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die mit "[Eintragungen des Bieters]" gekennzeichneten, jeweils maßgeblichen Felder auf dem Vordruck "Personalkonzept" zu verwenden. Angaben außerhalb dieser Felder bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht.
2. Der Vordruck "Personalkonzept" darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße Seitenränder und Zeilenabstand wie vorgegeben. Skizzen sind unzulässig und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.). Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 15 Seiten bewertet.
3. Bitte beachten Sie, dass der Konzeptvordruck zwar ausgefüllt, aber im Weiteren nicht geändert, ergänzt und / oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen.
4. Im Personalkonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:

Zuschlagskriterium 2: Personalkonzept (35 %)
(a.) Team 05 % (= 05 Punkte)
(b.) Erfahrung 25 % (= 25 Punkte)
(c.) Zeitliche Verfügbarkeit 05 % (= 05 Punkte)
Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:

(a.) Team: Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Rahmenvereinbarung ein im Hinblick auf den Auftragsgegenstand spezifisch ausgerichtetes, festes Team in hinreichender Größe mit eingewiesenen Vertretern im Urlaubs- und Krankheitsfall zur Verfügung.
(b.) Erfahrung: Die vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeitenden verfügen über eine umfassende Erfahrung, d. h. Berufspraxis mit der Implementierung der Software HISinOne und der Software selbst, und zwar idealerweise an Kunst- oder Musikhochschulen.
(c.) Zeitliche Verfügbarkeit: Die vom Auftragnehmer bei der Durchführung der Rahmenvereinbarung eingesetzten Mitarbeitenden führen das Projekt "HIS-Step2" schnell und ohne zeitliche Unterbrechungen durch und bearbeiten kurzfristige Anforderungen und Anliegen der Auftraggeberseite kurzfristig.

Jedes qualitative Unterkriterium wird anhand der Angaben im Personalkonzept gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.

10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das jeweilige Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei gelangt die folgende Formel zur Anwendung: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

Gewichtung
35,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Lösungskonzept

1. Zur Beurteilung des Zuschlagskriteriums Nr. 3: Lösungskonzept ist ein Konzept zu erstellen. Dafür sind die mit "[Eintragungen des Bieters]" gekennzeichneten, jeweils maßgeblichen Felder auf dem Vordruck "Lösungskonzept" zu verwenden. Angaben außerhalb dieser Felder bleiben bei der Qualitätswertung außer Betracht.
2. Der Vordruck "Lösungskonzept" darf ausgefüllt bis zu 15 DIN-A4-Seiten umfassen (Schriftgröße Seitenränder und Zeilenabstand wie vorgegeben. Skizzen sind unzulässig und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt). Bei einer Überschreitung der Seitenvorgabe werden ausschließlich die Inhalte der jeweils ersten 15 Seiten bewertet. Bitte beachten Sie, dass der Konzeptvordruck zwar ausgefüllt, aber im Weiteren nicht geändert, ergänzt und/ oder kommentiert werden darf. Dies kann zum Ausschluss führen.
3. Im Lösungskonzept werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschrieben Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
Konzeptaufgabe:
Gegenstand der Aufgabenstellung für das Lösungskonzept ist ein exemplarischer Teilaspekt der zu erbringenden Implementierungsleistung. Im Lösungskonzept ist die Lösung der nachfolgend beschriebenen Anforderung mit den Mitteln des HIS-Standardsystems - ohne Modifikationen oder Zusatzprogrammierungen - darzulegen:
- Die Kunstakademie Münster bietet zur Förderung der Individualisierung und eigenverantwortlichen Entwicklung das "Atelierstudium" an. Diese Studierenden sind im Orientierungsbereich Teil einer "Orientierungsklasse", im Hauptstudium Teil einer "künstlerischen Klasse", in der sie studienbegleitend das sogenannte "Atelierstudium" absolvieren. Das Atelierstudium umfasst u.a. die aktive Teilnahme an Kolloquien, Einzel- und Gruppenberatung sowie aktive, praktische Arbeit in der Klasse. Je nach Studiengang sind im Orientierungsbereich und im Hauptstudium unterschiedliche Anzahl an Leistungsscheinen "Atelierstudium" zu erbringen.
- Die Veranstaltung "Atelierstudium" muss durchgehend "belegt" werden. Studierende nehmen verpflichtend das Atelierstudium im O-Bereich (2 Semester) und ab 3. Semester jedes Semester in der künstlerischen Klasse wahr.
- Die Einschreibung in einer Klasse und das damit verbundene Atelierstudium ist verpflichtend, da ansonsten durch die Klassenleitung keine Rückmeldung ins nächste Semester erfolgt.
- Als Leistungsnachweis für den Studienerfolg werden nur ausgewählte "Leistungsscheine Atelierstudium" benötigt. Ein Leistungsschein davon im O-Bereich, und einer (z.B. freie Kunst) beziehungsweise zwei (Lehramt) im Hauptstudium. Welche Leistungsscheine welchen Semesters dafür herangezogen werden, liegt im Ermessen von Klassenlehrer und Studierendem.
- Die Zuordnung der Studierenden zu ihrer "Klassenleitung" wird aktuell (hilfsweise) als "Unterrichtsanspruch" in HIO hinterlegt.
- In der Regel verbleiben die Studierenden in einer Klasse, ein Wechsel ist jedoch möglich
o in eine andere Klasse auf Wunsch der Studierenden oder bei fehlender Rückmeldung durch die Klassenleitung
o Ausscheiden der Klassenleitung z.B. in den Ruhestand, Nachfolge der Klassenleitung (neuer "Unterrichtsanspruch")
Insoweit werden zu den nachfolgend (mit Gewichtung) angegebenen Unterkriterien jeweils auftragsbezogene schlüssige, konkrete und verbindliche Leistungszusagen für den ausgeschriebenen Auftrag unter Berücksichtigung der folgenden Konkretisierungen erwartet:
Zuschlagskriterium 3: Lösungskonzept (35 %)
(a.) Vollständigkeit der Anforderungsabdeckung 20 % (= 20 Punkte)
(b.) Nutzerfreundlichkeit des Lösungskonzepts 15 % (= 15 Punkte)
Die Anforderungen, worauf es dem Auftraggeber zu jedem Unterkriterium ankommt, werden wie folgt präzisiert:
(a.) Vollständigkeit der Anforderungsabdeckung: Die beschriebenen Anforderungen werden vollständig im Rahmen der Konfigurationsmöglichkeiten des HISinOne-Systems abgedeckt, keine weiteren Zusatzentwicklungen oder Softwarewerkzeuge (abgesehen vom Lehr-Lern-System) sind erforderlich.
(b.) Nutzerfreundlichkeit des Lösungskonzepts: Die dargestellten Funktionalitäten sind für die Nutzer möglichst einfach, selbsterklärend und mit geringem Schulungsaufwand nutzbar, notwendige Daten müssen nicht mehrfach redundant erfasst werden, und die vorgesehene Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen geschieht möglichst durchgängig ohne zusätzliche manuelle Prüfungen durch die Beschäftigten.
Jedes qualitative Unterkriterium wird anhand der Angaben im Lösungskonzept gesondert nach dem angegebenen Bewertungsschema bewertet. Dabei müssen jeweils mindestens 2,5 Wertungspunkte erreicht werden; anderenfalls kann das Angebot nicht berücksichtigt werden.
10,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen weit überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine sehr gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
07,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überdurchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine gute Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
05,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen durchschnittlich Rechnung und lässt deshalb eine befriedigende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
02,50 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen zwar bereits teilweise, aber noch nicht in jeder Hinsicht durchschnittlich Rechnung, und lässt deshalb eine ausreichende Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.
00,00 Punkte Das Angebot trägt den dargelegten Anforderungen überwiegend nicht Rechnung und lässt deshalb nicht die Erfüllung der in den Vertragsunterlagen dargelegten Anforderungen erwarten.

Gewichtung
35,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Bestandteile der Rahmenvereinbarung sind in der folgenden Reihen- und Rangfolge:
a) der Vertragstext
b) Anlage 01: Antworten auf Bieterfragen und Hinweise der Auftraggeber
c) Anlage 02: Leistungsbeschreibung für die Einführung der Campusmanagement-Software HISinOne - Schritt 2
c) Anlage 03: Preisblatt
d) Anlage 04: Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung - Formular 531 EU (soweit relevant)
e) Anlage 05: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe - Formular 533a EU (soweit relevant)
f) Anlage 06: Nachweis Unterauftragnehmer - Formular 533b EU (soweit relevant)
g) Anlage 07: Erklärung Eignungsleihe - Formular 534a EU (soweit relevant)
h) Anlage 08: Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung - Formular 534b EU (soweit relevant)
i) Anlage 09: Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB TVgG NRW) - Formular 513 EU
j) Anlage 10: Personalkonzept des Auftragnehmers
k) Anlage 11: Lösungskonzept des Auftragnehmers
l) EVB-IT Dienstleistungs AGB
m) Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B)
n) Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landes NRW (ZVB - NRW) (Formular 512 EU)

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXPNYMRDVEL

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
a) Die Weitergabe von Teilen des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an andere Unternehmen ist gemäß § 36 VgV zulässig.
b) Ein Unterauftrag im Sinne dieses Vergabeverfahrens liegt vor, wenn ein anderes Unternehmen (auch: Freelancer) einen Teil der ausgeschriebenen Leistung im eigenen Namen, mit eigenem Personal und in eigener Verantwortung für den Bieter ausführt, ohne selbst Vertragspartner des Auftraggebers zu werden.
c) Gemäß § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV hat jeder Bieter bereits mit dem Angebot die Teile des Auftrags anzugeben, die er an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Soweit zumutbar, sind auch die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Hierfür ist das Formular "Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe "(Formular 533a EU) zu verwenden.
d) Die Auftraggeberin kann gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die verbindliche Benennung der Unterauftragnehmer sowie gemäß § 47 VgV den Nachweis darüber verlangen, dass dem Bieter die zur Auftragsausführung erforderlichen Ressourcen dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen. Für diesen Nachweis ist das Formular "Nachweis Unterauftragnehmer" (Formular 533b EU) zu verwenden. Sofern bereits das Formular 534a EU: Erklärung Eignungsleihe vorgelegt wurde, kann die Vorlage des Formulars "Nachweis Unterauftragnehmer" entfallen.
e) Beruft sich ein Bieter gemäß § 47 VgV auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens zur Erfüllung von Eignungskriterien, ist bereits mit dem Angebot eine entsprechende Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass ihm die betreffenden Kapazitäten tatsächlich zur Verfügung stehen.
f) Bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist hierfür das Formular "Erklärung Eignungsleihe und Haftungserklärung" (Formular 534b EU) zu verwenden. Bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist das Formular "Erklärung Eignungsleihe" (Formular 534a EU) zu verwenden. Die Auftraggeberin behält sich gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 VgV vor, ergänzende Nachweise oder Erklärungen zum Nachweis der tatsächlichen Verfügbarkeit der Kapazitäten zu verlangen.
g) Die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern oder die Berufung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen im Wege der Eignungsleihe berührt nicht die alleinige vertragliche Verantwortlichkeit des Bieters gegenüber der Auftraggeberin.
h) Für sämtliche Unterauftragnehmer - unabhängig von der Stufe der Leistungserbringung - gelten die Vorgaben des § 128 Abs. 1 GWB. Die Bieter haben sicherzustellen, dass auch sämtliche Unterauftragnehmer, die an der Ausführung des Auftrags mitwirken, die geltenden umweltbezogenen, sozialen und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen einhalten, die auf Unionsrecht, nationalem Recht, in Tarifverträgen oder in Rechts- und Verwaltungsvorschriften beruhen. Die Verpflichtung zur Einhaltung dieser Vorschriften trifft Unterauftragnehmer in gleicher Weise wie den Hauptauftragnehmer.
i) Die Auftraggeberin überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt sie die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe kann sie verlangen, dass dieser ersetzt wird. Die Auftraggeberin kann dem Bieter dafür eine Frist setzen.

2. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen / Sanktionstatbeständen
a) Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß dem Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe" (Formular 521 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
b) Zum Nachweis, dass kein Ausschlussgrund nach § 19 Absatz 3 MiLoG vorliegt, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Mindestlohngesetz gemäß dem Formular "Eigenerklärung Mindestlohngesetz" (Formular 522) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).
c) Zum Nachweis, dass keine Sanktionstatbestände nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 vorliegen, ist von jedem Bieter mit dem Angebot die Eigenerklärung Sanktionen gemäß dem Formular "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU" (Formular 523 EU) abzugeben (bei Bietergemeinschaften: jedes Mitglied einzeln).

3. Anwendbares Verfahrensrecht
a) Die Auftraggeberin verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) und dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) sowie allen einschlägigen weiteren Bundes- und Landesgesetzen in jeweils aktueller Fassung.
b) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu den geltenden Gesetzen sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen.
c) Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Sie vermögen die genaue Kenntnisnahme der gesetzlichen Verfahrensregelungen nicht zu ersetzen.
d) Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

4. Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
a) Formular 324_EU_Angebotsschreiben
b) Soweit relevant: Formular 531 _EU Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung
c) Formular 521_EU Eigenerklärung Ausschlussgründe
d) Formular 522_EU Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
e) Formular 523_EU Eigenerklärung Sanktionen
f) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Formular 534b_EU
g) Nur bei einer Eignungsleihe im Bereich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Formular 534a_EU
h) Nur bei Unterauftragnehmer-Einsatz (soweit kein Fall der Eignungsleihe vorliegt): Formular 533a: Informationen zu Unteraufträgen bei Angebotsabgabe und Formular 533b: Nachweis Unterauftragnehmer (Unterauftragnehmer-Benennung nur, soweit i. S. v. § 36 VgV zumutbar)
i) Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung"
j) Vordruck "Preisblatt"
k) Vordruck "Personalkonzept"
l) Vordruck "Lösungskonzept"

5. Ergänzung zu dem Wertungsmaßstab betreffend die Unterkriterien des Zuschlagskriteriums Nr. 3: Lösungskonzept:
Der Bieter mit der jeweils höchsten Wertungspunktzahl erhält die auf das jeweilige Unterkriterium entsprechend der vorgegebenen Gewichtung entfallenden Maximalpunkte. Alle anderen Bieter erhalten gemessen hieran eine geringere Qualitätspunktzahl. Hierbei gelangt die folgende Formel zur Anwendung: Maximal für das jeweilige Unterkriterium erreichbare Punktzahl dividiert durch die höchste vergebene Wertungspunktzahl multipliziert mit der bieterseits erreichten Wertungspunktzahl.

6. Der Auftraggeber behält sich vor, Angebotspräsentationen durchzuführen und in diesem Rahmen Fragen zu stellen, die von den Präsentationsteilnehmern Ad-hoc zu beantworten sind. Die Präsentationen dienen ausschließlich der Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile. Eine Bewertung der Präsentationen erfolgt nicht. Die Entscheidung, ob und ggf. in welchem Umfang eine Präsentation zur Verifizierung qualitativer Angebotsbestandteile erforderlich ist, trifft der Auftraggeber nach eigenem Ermessen. Eine gesonderte Einladung mit genauer Uhrzeit und organisatorischen Hinweisen erfolgt rechtzeitig über das Vergabeportal.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

2
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen bleiben, soweit gesetzlich zulässig, vorbehalten. Die Auftraggeberin sieht in Ausübung des ihr insoweit zustehenden Ermessens bei den Angeboten von Nachforderungen ab, die bereits aus anderen Gründen keine Berücksichtigung finden können.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

(1.) Soweit ihr Beruf erlaubnispflichtig ist, müssen Bieter je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
(2.) Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister sowie die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28. März 2014, S. 65) aufgeführt.
(3.) Im Fall von Bietergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied zu führen, dessen Beruf erlaubnispflichtig ist.
(4.) Der Nachweis muss, soweit erforderlich, im Rahmen des Angebots in elektronischer Form (z. B. als Scan der Originalurkunde oder Datei) vorgelegt werden. § 50 VgV bleibt unberührt.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Gesamtumsatz in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2.) Mindestanforderung: Der Gesamtumsatz muss in jedem der drei genannten Geschäftsjahre jeweils mindestens 1.000.000 Euro betragen haben.
(3.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
(4.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots jeweils auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" in elektronischer Form vorzulegen.
(5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die Summe der Umsätze aller Mitglieder die Mindestanforderung erfüllt.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

(1.) Bieter müssen eine Erklärung über ihren Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Implementierung von Modulen der Software HISinOne (Prozessgestaltung, Systemkonfiguration und Datenübernahme)) in den letzten drei Geschäftsjahren vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung abgeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
(2.) Geschäftsjahre, für die Umsätze angegeben werden, müssen jeweils zeitlich abgelaufen sein. Das laufende Geschäftsjahr zählt nicht dazu. Es ist unerheblich, ob das Geschäftsjahr dem Kalenderjahr entspricht oder ob ein Jahresabschluss vorliegt.
(3.) Die Erklärung ist im Rahmen des Angebots auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" in elektronischer Form vorzulegen.
(4.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" gesondert vorlegen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

(1.) Bieter müssen geeignete Referenzen über zuvor ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der im Zeitraum vom 16.01.2023 bis zum 15.01.2026 erbrachten wesentlichen Leistungen angeben. Für jede Referenz sind der Erbringungszeitraum sowie der Leistungsempfänger (öffentlicher oder privater Auftraggeber) zu benennen.
(2.) Nachzuweisen ist mindestens eine geeignete Referenz des Bieters. Angegebene Referenzen sind im Hinblick auf die Mindestbedingungen aussagekräftig zu erläutern. Diese Erläuterung muss in den dafür vorgesehenen Feldern der Eigenerklärung zur Eignung erfolgen. Referenzen werden nur dann als geeignet anerkannt, wenn sie anhand der Erläuterungen jeweils sämtlich nachfolgende Merkmale kumulativ aufweisen:
(a.) Implementierung von mindestens einem Modul der Software HISinOne (Prozessgestaltung, Systemkonfiguration und Datenübernahme)
(b.) an mindestens einer Kunst- oder Musikhochschule, d. h. eine spezialisierte Hochschule für künstlerische Berufe (Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Medien) und
(c.) Abnahme und Go Live der Software im Zeitraum vom 16.01.2023 bis zum 15.01.2026
(3.) Die Referenzangaben sind im Hinblick auf die Erfüllung der Mindestanforderungen aussagekräftig zu erläutern. Ein bloßes "Ja" oder eine formelhafte Angabe genügt nicht. Es sind alle abgefragten Angaben vollständig in den Vordruck einzutragen. Unvollständige Referenzangaben werden nicht berücksichtigt. Nachforderungen in Bezug auf einzelne oder fehlende Referenzangaben erfolgen nicht.
(4.) Die Referenzangaben sind im Rahmen des Angebots durch Eigenerklärung auf dem Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" in elektronischer Form vorzulegen. Sofern mehr Referenzen angegeben werden sollen, als der Vordruck Felder vorsieht, kann der Vordruck vervielfältigt werden.
(5.) Im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied den Vordruck "Eigenerklärung zur Eignung" gesondert vorlegen. Die Auftraggeberin prüft auf dieser Grundlage, ob die insgesamt angegebenen Referenzen geeignet sind und die Mindestanforderungen erfüllt sind.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

S. Vertragsbedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung