Die Frist zur Einreichung von Interessenbekundungen endet am 26.08.2026 um 09:00 Uhr.
Öffentliche Auftraggeber haben- soweit nicht eine öffentliche Aufforderung zur Abgabe von Angeboten oder zur Teilnahme erfolgt - eine Veröffentlichung der Beschaffungsabsicht in deutscher Sprache unter Angabe der wesentlichen Punkte des Auftrages mit einer angemessenen Frist, vor Absendung der Angebotsaufforderung, vorzunehmen. Dies soll auch einem Bewerber aus einem anderen Mitgliedstaat der EU ermöglichen, eine Entscheidung zu treffen, ob er Interesse an dem Auftrag bekunden und dieses dem öffentlichen Auftraggeber mitteilen möchte. Bei Maßnahmen, die durch eine Binnenmarktrelevanzveröffentlichung vorab bekanntgemacht wurden, wird der Bieterkreis durch den Auftraggeber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Ein Anspruch auf Beteiligung am Verfahren besteht jedoch nicht.