Die Kreispolizeibehörde Gütersloh plant im Jahr 2026 ihr vorhandenes Zutrittskontrollsystem auszutauschen. Hiermit startet die KPB Gütersloh eine Interessenabfrage. Die folgenden Spezifikationen sind zu erfüllen und im Vorfeld nachzuweisen.
Das Schließsystem der fünf polizeilichen Liegenschaften des Kreis Gütersloh umfasst 154 elektronische Schließzylinder, 194 elektronische Einsteckschlösser, 45 offline Wandleser und 10 online Wandleser. Die Einsteckschlösser müssen nach Wunsch programmierbar / umprogrammierbar sein (dauerhaft eingekoppelt, einmalig eingekoppelt pro Schließung).
Der Batterietausch muss bei den Schließzylindern und den Einsteckschlössern von außen durch handelsübliche Batterien möglich sein.
Die Systemzeit muss zentral gesteuert werden, so dass keine Zeiteinstellung an den Schlössern vorgenommen werden muss.
Fertigstellungstermin inklusive Rechnungserstellung ist verbindlich der 01.12.2026.
Datenschutz: Das System muss die Datenschutzbestimmungen erfüllen (Zugriffsbeschränkungen, Aufbewahrungsfristen)
Barrierefreiheit: Barrierefrei nach Richtlinie SGB IX Nr. 9.3, BITV, BITV NRW für die Nutzung sowie die verwendete administrative Software.
Auswertemöglichkeiten: Das System muss die Auswertung aller Daten zulassen. Dazu sind Filter zu verwenden, die durch den Nutzer mit Parametern ergänzt werden können.
Datenbasis / Schnittstellen Importschnittstelle: Active Directory. Auch nach Wegfall der Datenbasis muss die Möglichkeit der Bearbeitung der Daten gewährleistet bleiben. Die Datenverwaltung ist per SQL-Server sicherzustellen. Die Anforderungen müssen an das CN-Pol angepasst werden.
Exportschnittstelle: Das System muss zur Übertragung von Konfigurations-/Historiendaten den Export von CSV- und/oder XML-Dateien unterstützen.
Online- / Offlinemodus: Ein Entzug von Zutrittsberechtigungen muss innerhalb von 24 Stunden (Offline-Systeme) / innerhalb von 1 Minute (Online-Systeme) umgesetzt werden können. Die Verwendung von nicht drahtgebundenen Übertragungen zwischen Schließanlage-System und Leseeinheit ist nicht gestattet.
Zukunftssicherheit: Das System muss sicherstellen, dass unterschiedliche Lesesysteme eingebunden und ausgewertet werden können.
Schnittstellen: Das System muss sich über eine offene, standardisierte Schnittstelle (z.B. OPC) mit anderen Teilsystemen verbinden lassen. Diese Anforderung kommt z. B. bei der Scharf-/Unscharfschaltung von Gefahrenmeldeanlagen zum Tragen. Die vorhandenen ÜMA Anlagen müssen über die ZuKo Benutzeroberfläche verwaltet werden können.
Ausfallsicherheit: Bei Ausfall von Anlageteilen müssen die erfassten Daten dauerhaft und unverändert bestehen bleiben, bis der defekte Anlageteil wieder in Betrieb ist.
Zustandsüberwachung von Türen/Schleusen/Stellgliedern: Zur rechtzeitigen Erkennung von Sicherheitslücken müssen die Zustände von Türen/Schleusen überwacht werden (Geöffnet, Geschlossen, Verschlossen, Verriegelt).
Statusdokumentation: Zur Auswertung und Recherche müssen alle Bewegungen und Programmaktivitäten durch das System erfasst und gespeichert werden (Logging/Logfiles).
Zustandsüberwachung von Türen/Schleusen: Zur rechtzeitigen Erkennung von Sicherheitslücken müssen sicherheitsrelevante Zustände nach vom Nutzer einzustellenden Schwellwerten Signalisierungen auslösen. Aufgrund der systembedingten Zeitspanne bis zur notwendigen Erneuerung der Berechtigungen bei Offline-Lesern sollte die Berechtigungszeitspanne für solche Systeme bei Autorisierung nicht länger als 24 Stunden betragen.
Nutzerverwaltung: Die Nutzerverwaltung darf nur durch einen festgelegten Nutzerkreis möglich sein.
Kalenderfunktion (Zeit-/Raummodelle): Durch eine Kalenderfunktion müssen zeitbegrenzte Zutrittsberechtigungen vergeben werden können. Diese müssen sich auch auf einzelne Stellglieder (z. B. Türöffner) bzw. Bereiche anwenden lassen.
Softwareversion: Das System muss kompatibel zur aktuell im CN-Pol betriebenen Software sein (Die Softwareversion des CN-Pol ist im Rahmen der Beschaffung/Ausschreibung durch den Nutzer offenzulegen). Die Software und die Fernwartung ist vorab durch das LZPD NRW freizugeben.
Schlüsselverwaltung: Das System muss die Verwaltung von Identifikationsmerkmalträgern außerhalb des Systems ermöglichen.
Wiederherstellungspunkte: Vor umfangreichen Änderungen im Datenbanksystem ist durch das System automatisch ein Wiederherstellungspunkt zu setzen, auf den ggf. wieder zurückgesetzt werden kann.
Grafische Darstellungen: Zur Visualisierung von Gebäuden und Gebäudeteilen sowie Routen ist das System mit einer aktiven grafischen Oberfläche auszustatten. Über grafische Symbole muss z. B. der Zustand eines Stellgliedes angezeigt/abgefragt werden können. Die Datenpflege muss durch den Nutzer erfolgen können. Hierfür muss eine Schnittstelle etabliert sein, die es dem Nutzer ermöglicht, Planunterlagen in einem Standard-Dateiformat in die grafische Darstellung einzulesen und zu bearbeiten. Standard für Zutrittskontrollanlagen polizeilicher Liegenschaften.
Bilanzierung: Die Funktion "Bilanzierung" stellt sicher, dass alle Personen, die Zutrittsbereiche betreten oder verlassen, automatisch gezählt werden.