Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch das Polizeipräsidium Essen, beabsichtigt, ein neues Polizeidienstgebäude in der Innenstadt von Mülheim an der Ruhr anzumieten. Die aktuelle Liegenschaft entspricht nicht mehr den Anforderungen an ein modernes und funktionales Polizeidienstgebäude.
Das Projekt kann entweder durch Umbau, Sanierung und Modernisierung einer Bestandsimmobilie oder durch Planung und Neubau einer Immobilie oder durch die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts realisiert werden. Die Immobilie muss jeweils speziell auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten werden. Dabei ist eine Alleinnutzung des Gebäudes wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. So ist beispielsweise eine gemeinsame Nutzung mit einer anderen Behörde denkbar. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks bzw. Gebäudes mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftrag-geber in einem autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftraggebers zusammenhängend sind.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags für ein nach den Anforderungen des Mieters zu planendes und zu errichtendes bzw. herzurichtendes Gebäude auf einem vom Vermieter bereitzustellenden Grundstück, gelegen im definierten Auswahlgebiet.
Der Mietvertrag soll eine Laufzeit von 20 Jahren haben mit der Option für den Mieter, den Vertrag einmalig um 5 Jahre zu verlängern. Das Vergabeverfahren soll im (...) abgeschlossen wer-den.
Das neue Polizeidienstgebäude bedarf laut genehmigtem Raumprogramm mindestens 1.966 m² erforderlicher Nutz- bzw. Programmfläche (NUF nach DIN 277). Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von ca. 3.750 m² BGF(R) (ohne Garagen und eine eventuelle Tiefgarage), ausgegangen werden. Die Programmfläche umfasst Büroflächen für verschiedene polizeifachliche Abteilungen, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinander stehen und nach Anforderung des Auftraggebers zueinander angeordnet sein müssen sowie weitere polizeispezifische Räume und Flächen im Außenbereich, u. a. als Müllsammelstelle/ Containeraufstellung, Fahrradstellplätze. Es werden acht Alarmstellplätze im öffentlichen Bereich, 50 Stellplätze für Beschäftigte im öffentlichen Bereich (davon drei Stellplätze als Querstellplätze für ca. 12 Motorräder), 24 PKW-Stellplätze für Dienstfahrzeuge im eingefriedeten Bereich, fünf Garagen im eingefriedeten Bereich, von denen eine nach Wahl des Vermieters auch als Carport ausgeführt werden darf, vier Besucherstellplätze und zwei barrierefreie Besucherstellplätze im öffentlichen Bereich sowie 23 überdachte Fahrradstellplätze für Mitarbeiter im eingefriedeten Bereich benötigt. Ein detailliertes Einzelraumprogramm sowie Funktionsschemata werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt.
Das Grundstück muss über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr sowie über eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen. Ferner muss das Grundstück alle in den Vergabeunterla-gen festgelegten Mindestkriterien erfüllen.
Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Verga-beverfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem das neue Polizeidienstgebäude zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke er ein Angebot abgeben will. Darüber hinaus steht es den Bewerbern frei, das Grundstück für das indikative Angebot zu wechseln: weitere Grundstücke werden bei den indikativen Angeboten zugelassen, wenn sie die im Teilnahmewettbewerb angeführten Mindestkriterien erfüllen. Der Vermieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter an dem Grundstück sein.