Das Land Nordrhein-Westfalen (NRW), vertreten durch die Kreispolizeibehörde Viersen beabsichtigt, ein neues Polizeidienstgebäude für die Kreispolizeibehörde Viersen in Kempen anzumieten.
Die Unterbringung am derzeitigen Standort in Kempen entspricht nicht mehr den aktuellen Anforderungen an Raumbedarf und Funktionalität.
Das Projekt kann entweder durch Planung und Neubau einer Immobilie oder durch Umbau mit Sanierung einer Bestandsimmobilie oder durch die Anpassung eines bereits im Bau befindlichen Objekts realisiert werden. Die Immobilie muss jeweils speziell auf die Bedürfnisse des Mieters zugeschnitten werden. Dabei ist eine Alleinnutzung des Gebäudes wünschenswert, jedoch nicht zwingend erforderlich. So ist beispielsweise eine gemeinsame Nutzung mit einer an-deren Behörde denkbar. Bei einer gemeinsamen Nutzung des Grundstücks (hierzu zählen auch Quartier-Projekte) bzw. Gebäudes mit weiteren Nutzern muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass der Auftraggeber in einem autarken, separat erschlossenen Gebäudeteil und eingefriedeten Grundstücksbereich untergebracht ist und die Nutzflächen des Auftraggebers zusammen-hängend sind.
Auftragsgegenstand ist der Abschluss eines Mietvertrags für ein nach den Anforderungen des Mieters zu planendes und zu errichtendes Gebäude auf einem vom Vermieter bereitzustellenden Grundstück, gelegen im definierten Auswahlgebiet.
Der Mietvertrag wird eine Laufzeit von 15 Jahren haben mit der Option für den Mieter, den Vertrag einmalig um 5 Jahre zu verlängern. Die Übergabe des Mietobjekts soll schnellstmöglich er-folgen. Das Vergabeverfahren soll im August 2027 abgeschlossen werden.
Das neue Polizeidienstgebäude bedarf laut genehmigtem Raumprogramm ca. 1.200 m² erforderliche Programmfläche. Unter Berücksichtigung von Nebenflächen, Verkehrsflächen, technischen Funktionsflächen etc. kann entwurfsabhängig von einer Bruttogrundfläche von ca. 2.310 m² BGF(R) (ohne die Garagen und eine eventuelle Tiefgarage), ausgegangen werden. Bei einer Alleinnutzung des Objekts durch den Mieter ergibt sich daraus entwurfsabhängig ein Flächenbedarf für das Grundstück (inkl. Rangier-/Freiflächen) von mindestens ca. 3.200 m². Die funktionalen Anforderungen der Polizei erfordern die Unterbringung von mind. 350 m² Programmfläche im Erdgeschoss. Das Gebäude ist als Effizienzhaus 40 (Neubau) oder Effizienzhaus 55 (Bestandsgebäude) gemäß den einschlägigen Normen zu errichten und bedarfsgerecht nachzuweisen.
Die Programmfläche umfasst die Polizeiwache mit Kriminalkommissariat, das Gewahrsam, den Bezirksdienst und die Verkehrssicherheitsberatung sowie weitere polizeispezifische Räume, die in unterschiedlichen Beziehungen zueinanderstehen und nach Anforderung des Mieters zueinander angeordnet sein müssen, sowie Flächen im Außenbereich für eine Müllsammelstelle/ Containeraufstellung. Darüber hinaus werden 3 Stellplätze für Alarmfahrzeuge vor der Wache, 20 PKW-Stellplätze im eingefriedeten Bereich (davon eine Garage), 34 PKW-Stellplätze für Mitar-beiter, 1 barrierefreier PKW-Stellplatz für Mitarbeiter3 Doppelladesäulen für Elektromobilität,, 4 Besucherstellplätze und 1 barrierefreier Besucherstellplatz, sowie 20 überdachte Fahrradstellplätze für Mitarbeiter im eingefriedeten Bereich und 5 Fahrradstellplätze für Besucher benötigt. Ein detailliertes Einzelraumprogramm sowie Funktionsschemata werden der Aufforderung zur Angebotsabgabe beigefügt.
Das Polizeidienstgebäude soll in für Polizeieinsätze und Kundenverkehr zentraler, verkehrsgünstiger Lage liegen. Hierunter ist ein Standort zu verstehen, der eine schnelle Anbindung an das überörtliche Straßennetz sowie den ÖPNV ermöglicht, und innerhalb des festgelegten Auswahlgebietes liegt. Außerdem muss das Grundstück über eine öffentliche Straße mit mindestens zwei Fahrstreifen für einen Zweirichtungsverkehr sowie über eine zweispurige Grundstücksein-/ -ausfahrt und eine einspurige Notein-/ -ausfahrt erreichbar sein, wobei beide Zufahrten zur Grundstücksein- und -ausfahrt zugelassen sein bzw. werden müssen. Ferner muss das Grundstück alle in den Vergabeunterlagen festgelegten Mindestkriterien erfüllen.
Da für den Auftraggeber der neue Standort von besonderer Bedeutung und die Angabe des Grundstücks unabdingbare Voraussetzung zur Abgabe eines ersten Angebotes in dem Verga-beverfahren ist, wird er nur solche Bewerber zur Angebotsabgabe auffordern, die bereits mit ihrem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie über ein geeignetes Grundstück verfügen, auf dem das neue Polizeidienstgebäude zukünftig adäquat untergebracht werden kann. Den Bewerbern steht offen, mit ihrem Teilnahmeantrag mehrere geeignete Grundstücke zu benennen. Sollten sich mehrere Grundstücke als geeignet erweisen, muss der Bewerber nach Aufforderung zur Angebotsabgabe entscheiden, für welches seiner geeigneten Grundstücke er ein Angebot abgeben will. Darüber hinaus steht es den Bewerbern frei, das Grundstück für das indikative Angebot zu wechseln: weitere Grundstücke werden bei den indikativen Angeboten zugelassen, wenn sie die im Teilnahmewettbewerb angeführten Mindestkriterien erfüllen. Der Vermieter muss spätestens zum Zeitpunkt der Überlassung der Mietsache Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter an dem Grundstück sein.