[Die nachstehende jeweils durch die Überschrift "Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" getrennten Textpassagen sind als einheitlicher Fließtext zu lesen. Dies wird durch die Einfügung "(...)" am Ende und am Anfang der zusammenhängenden Textpassagen nochmals verdeutlicht. Die Trennung durch die jeweiligen Überschriften "Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen" ist allein einer technisch vorgegebenen Zeichenbegrenzung geschuldet.]
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/ einschlägigen Referenzen des Unternehmens aus den zehn abgeschlossenen Geschäftsjahren und dem laufenden Geschäftsjahr in den nachfolgend genannten Bereichen. Für jede Referenz sind die folgenden allgemeinen Angaben zu machen:
- Beschreibung des Leistungsgegenstands
- Wert des Auftrags
- Erbringungszeitpunkt/-zeitraum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Die Referenzen sind gesondert in den nachfolgend genannten Leistungsbereichen darzustellen und müssen erkennen lassen, inwieweit die Referenz mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar ist. Neben den vorstehenden allgemeinen Angaben sind in den jeweiligen Leistungsbereichen die dort bezeichneten zusätzlichen Angaben zu machen:
Projektmanagement / Projektsteuerung:
Projektmanagement- und/oder Projektsteuerungsleistungen für komplexe Hochbauvorhaben (insbesondere Büro-/Verwaltungsnutzungen). Je Referenz sind zusätzlich anzugeben:
- Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Projekts,
- NUF Büro/Verwaltung
- Baukosten/Projektvolumen (mindestens KG 300 und/oder KG 400) in Euro.
Als vergleichbar werden insbesondere Referenzen angesehen, die Projektmanagement- und/oder Projektsteuerungsleistungen für komplexe Hochbauvorhaben mit mehreren funktional verbundenen Gebäudeteilen (wie z.B. Atriumgebäude, Hochhaus/Turm und Sockelbauwerk mit mehreren Untergeschossen) und erheblichen Bauwerkskosten (KG 300/400) bei vergleichbarer Größenordnung der BGF umfassen. Die Vergleichbarkeit der Größenordnung orientiert sich an folgenden Projektkennwerten: BGF mehr als 30.000 m² (ober- und unterirdisch), NUF Büro/Verwaltung mehr als 15.000 m², Werden die vorstehenden Projektkennwerte unterschritten, obliegt es dem Bewerber, im Zuge der Referenzbeschreibung darzulegen, warum seiner Ansicht nach dennoch von einer Vergleichbarkeit auszugehen ist.
Generalplanung (ab LPH 5 ff.):
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/ einschlägigen Referenzen des Unternehmens über Generalplanungsleistungen ab Leistungsphase 5 für Büro- und Verwaltungsgebäude. Unter Generalplanung im vorliegenden Sinn wird vorliegend die disziplinübergreifende, koordinierende und gesamtheitliche Erbringung der Planungsleistungen aus einer Hand zur Realisierung von Hochbauprojekten ab LPH 5 ff. verstanden, die ab diesem Projekt- bzw. Verfahrensstand insbesondere die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung sowie Tragwerksplanung umfasst. Je Referenz sind zusätzlich anzugeben:
- Bauvolumen nach DIN 276 KG 200 bis 500 in Euro,
- Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Projekts,
- NUF Büro/Verwaltung
- Einordnung als Hochhaus im Sinne der jeweils einschlägigen Hochhausrichtlinie (soweit zutreffend),
- erbrachte Leistungsphasen nach HOAI in den vorgenannten Leistungsbildern, wobei für die Vergleichbarkeit der Referenz nur LPH 5 ff. maßgeblich sind und innerhalb des Referenzzeitraums erbracht worden sein müssen
Als vergleichbar werden insbesondere Referenzen angesehen, die Generalplanungsleistungen im Sinne einer disziplinübergreifenden, koordinierenden Leistungserbringung aus einer Hand - umfassend mindestens die Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume, Fachplanung Technische Ausrüstung sowie Tragwerksplanung - für Büro-/Verwaltungsgebäude ab LPH 5 ff. bei vergleichbarem Bauvolumen (KG 200-500) und mit Hochhauscharakter nach Hochhausrichtlinie umfassen. Vergleichbar sind Referenzen zu komplexen Hochbauvorhaben, die aus mehreren baulich und funktional verbundenen Gebäudeteilen (z.B. Atrium, Turm/Hochhaus, Sockel) bestehen. Die Vergleichbarkeit der Größenordnung orientiert sich an folgenden Projektkennwerten: BGF mehr als 30.000 m² (ober- und unterirdisch), NUF Büro/Verwaltung mehr als 15.000 m².
Werden die vorstehenden Projektkennwerte unterschritten, obliegt es dem Bewerber, im Zuge der Referenzbeschreibung darzulegen, warum seiner Ansicht nach dennoch von einer Vergleichbarkeit auszugehen ist.
Bauen (schlüsselfertige Erstellung):
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/ einschlägigen Referenzen des Unternehmens über Bau-/Errichtungsleistungen (einschließlich Koordination der Ausführung) für Büro- und Verwaltungsgebäude vorzugsweise im Rahmen einer ÖPP-Struktur. Je Referenz sind zusätzlich anzugeben:
- Bauen in Innenstadtlage (ja/nein),
- Bruttogeschossfläche (BGF) des betreuten Projekts,
- NUF Büro/Verwaltung
- Rahmenbedingungen des Baufelds (insbesondere beengte Verhältnisse / Schnittstellen / logistische Randbedingungen),
- Anforderungen aus Verkehrs-/Erschließungssituation (insbesondere Aufrechterhaltung/Steuerung von Verkehrsströmen, soweit zutreffend),
Als vergleichbar werden insbesondere Referenzen angesehen, die die schlüsselfertige Errichtung von Büro-/Verwaltungsgebäuden unter innerstädtischen Randbedingungen mit erhöhten Anforderungen an Baustellenlogistik, Schnittstellenkoordination und Verkehr/Erreichbarkeit aufweisen. Vergleichbar sind Referenzen zu komplexen Hochbauvorhaben, die aus mehreren baulich und funktional verbundenen Gebäudeteilen (z.B. Atrium, Turm/Hochhaus, Sockel) bestehen. Die Vergleichbarkeit der Größenordnung orientiert sich an folgenden Projektkennwerten: BGF mehr als 30.000 m² (ober- und unterirdisch), NUF Büro/Verwaltung mehr als 15.000 m².
Werden die vorstehenden Projektkennwerte unterschritten, obliegt es dem Bewerber, im Zuge der Referenzbeschreibung darzulegen, warum seiner Ansicht nach dennoch von einer Vergleichbarkeit auszugehen ist.
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