Dieses Eignungs- und Auswahlkriterium gilt ausschließlich für Los 1.
Aus technischen Gründen ist eine Darstellung der losspezifischen Eignungskriterien in den jeweiligen Losen nicht möglich.
Der Bewerber muss die Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren festangestellten wirtschaftlich-technische Fachkräfte angeben, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zusammenhang mit der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen eingesetzt wurden.
Als wirtschaftlich-technische Fachkräfte werden alle die Festangestellten gewertet, die einen der folgenden Studienabschlüsse und/oder Berufsqualifikationen vorweisen können:
- abgeschlossenes Studium der Wirtschaftswissenschaften, der/des Betriebs- oder Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen, Banking & Finance, Architektur, Bauingenieurwesen, Facility Management, Immobilienmanagement, Umwelttechnik, Elektrotechnik, Energietechnik, Raumplanung, Geowissenschaften oder vergleichbares Studium
- abgeschlossene Berufsausbildung zu Technische/r ZeichnerIn, Kaufmann/-frau, Immobilientechniker/in, Immobilienfachwirt/in, Handwerksmeister/In oder vergleichbarer Berufsabschluss.
Bei Berufung auf die Vergleichbarkeit des Studienfachs oder Berufsabschlusses muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag plausibel erläutern, weshalb die angegebene Alternative vergleichbar ist.
Die Beschäftigung von mindestens 10 festangestellten wirtschaftlich-technischen Fachkräften, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zusammenhang mit der Durchführung von WU eingesetzt wurden, ist ein Mindestkriterium. Wird dieses Mindestkriterium nicht erfüllt, führt dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Die Angaben zu den durchschnittlichen wirtschaftlich-technische Fachkräften, die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Zusammenhang mit der Durchführung von WU eingesetzt wurden, werden nach den Vorgaben der Anlage 2 - Checkliste und Wertungsmatrix Teilnahmewettbewerb - Los 1 bewertet.