Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die gewerbliche Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft unter anderem durch die Bereitstellung von Landesbürgschaften zur Besicherung von Krediten, insbesondere Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten, nach Maßgabe der "Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Land- und Forstwirtschaft". Die Bürgschaften werden als Ausfallbürgschaften übernommen und beziehen sich grundsätzlich auf ein Bürgschaftsobligo oberhalb von aktuell 2,0 Mio. EUR; ihre Höhe beträgt im Einzelfall bis zu maximal 80 % des Ausfalls.
Die Anzahl der Bürgschaftsanträge ist im langjährigen Mittel rückläufig; eine verlässliche Prognose zu Anzahl und Volumen künftiger Anträge ist nicht möglich. In den Jahren 2023 bis 2025 wurden insgesamt 27 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 233 Mio. EUR übernommen; im Jahr 2026 wurden bis zum 20.10.2026 bereits 11 Landesbürgschaften mit einem Kreditvolumen von rund 137 Mio. EUR bewilligt. Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist die Tätigkeit als Mandatar des Landes Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2028 bis mindestens 2032 und maximal 2037 mit insbes. folgenden Aufgaben: Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften sowie Verwaltung und Abwicklung künftiger Landesbürgschaften. Die Verwaltung und die Abwicklung von zum 31.12.2027 bereits existenten oder beantragten Landesbürgschaften erfolgt im Rahmen einer noch zu vereinbarenden Übergangsregelung mit dem bisherigen Mandatar, nach deren Ablauf die Begleitung dieser Bürgschaften durch den neuen Mandatar erfolgt.
Gegenstand des Verfahrens ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der künftig als Mandatar des Landes gem. Ziffer 6 der Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen bei den Landesbürgschaftsverfahren mitwirkt.
Zu den vom Mandatar zu erbringenden Leistungen gehören insbesondere:
I. Bearbeitung der Anträge auf Landesbürgschaften unter Berücksichtigung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben und der Bürgschaftsrichtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung;II. Erstellung der Vorlage für die Beratung im Landesbürgschaftsausschuss einschließlich Abgabe eines Votums und Präsentation des Antrags im Bürgschaftsausschuss;III. Ausrichtung und Organisation der Sitzungen des Landesbürgschaftsausschusses in eigenen Räumen des Mandatars in Düsseldorf;IV. Begleitung der Bürgschaftsgewährung;V. Verwaltung der Landesbürgschaften;VI. Prüfung der Bürgschaftsausfälle und Schadensabwicklung.
Der Mandatar hat die ihm als Beauftragter des Landes Nordrhein-Westfalen übertragenen Aufgaben mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns unter Beachtung der berufsständischen Grundsätze wahrzunehmen; Weisungen des Landes sind bindend, soweit sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder Berufsrecht verstoßen. Das Prüfungs- und Auskunftsrecht nach der Landeshaushaltsordnung NRW bleibt dem Ministerium der Finanzen und dem Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen vorbehalten. Die Leistungserbringung ist Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschafteni.S.d. § 37 Abs. 1 Satz 1 WiPrO vorbehalten. Ergänzend wird auf die im elektronischen Projektraum bereitgestellte Leistungsbeschreibung verwiesen.
Es besteht die Möglichkeit, die Laufzeit des Vertrages im gegenseitigen Einvernehmen mehrmals zu verlängern, maximal jedoch bis zum 31.12.2037.
Bewertet wird das angebotene Honorar für die ausgeschriebenen Mandatarleistungen.
Bewertet wird die Qualität der vom Bieter vorgesehenen Leistungen zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben.
Bewertet wird die auftragsbezogene Qualifikation der im Auftragfall tätigen Personen (Leitung Projektteam, stellvertretende Leitung Projektteam, sonstiges Team).
Die Auftragsvergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines im elektronischen Projektraum bereitgestellten Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Bei einer hinreichenden Anzahl geeigneter Bewerber werden mind. 3 und höchstens 5 Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe am Verhandlungsverfahren beteiligt. Maßgebliches Auswahlkriterium ist die anhand entsprechender Referenzprojekte belegte Erfahrung mit Aufgaben möglichst vergleichbarer Art. Zu diesem Zweck werden die eingereichten Referenzen jeweils wie folgtbepunktet:a) Beratung der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit der Vergabe von öffentlichen Bürgschaften: 100Punkte, bei Tätigkeit innerhalb der letzten 4 Jahre: 150 Punkte,b) Tätigkeit als Mandatar: 50 Punkte, über einen Zeitraum von mehr als 2 Jahren: 100 Punkte,c) Keine Tätigkeit als Mandatar, aber Beratung der öffentlichen Hand auf einem/mehreren der folgendenGebiete: betriebswirtschaftlich fundierte Untersuchungen zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Vorhaben,Bewertung von Jahresabschlüssen, Sanierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten: 50Punkte,d) Vertiefte Behandlung von beihilferechtlichen Fragestellungen: 50 Punkte.Es werden nur die fünf Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Bewerberauswahl berücksichtigt.Maßgeblich für die Bewerberauswahl ist die Gesamtpunktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als zwei geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
Die Kommunikation im Verfahren erfolgt grundsätzlich über den für die Auftragsvergabe eingerichteten elektronischen Projektraum auf der Vergabeplattform Vergabemarktplatz NRW.
Am Auftrag interessierte Unternehmen/ Bieter, welche sich in ihrem Recht auf Einhaltung der Vergabebestimmungen verletzt sehen, können bei der zuständigen Vergabekammer Westfalen eine Nachprüfung des Vergabeverfahrens i.S.d. §§ 160 ff. GWB beantragen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bewerber/ Bieter einen von ihm erkannten/erkennbaren Vergabeverstoß nicht ordnungsgemäß gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).
Im elektronischen Projektraum wird zunächst nur die Leistungsbeschreibung bereitgestellt. Die für die Abgabe eines Angebots weiter notwendigen Vergabeunterlagen werden erst und nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt.
Die Vergabe erfolgt nach den Bestimmungen der Vergabeverordnung (VgV). Bezüglich der Nachforderung von im Teilnahmeantrag oder im(endgültigen) Angebot fehlenden Unterlagen gilt § 56 Abs. 2 und Abs. 3 VgV.
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 GWB
vgl. § 123 Abs. 1 Nr. 6-9 GWB
vgl. § 123 Abs. 4 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB
vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens seinen in den letzten drei Geschäftsjahren erzielten Netto-Gesamtumsatz, getrennt nach Jahren, anzugeben.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Vermögensschäden in Höhe von 5 000 000 EUR je Schadensfall, dreifach maximiert je Versicherungsjahr, oder eine Eigenerklärung, einen entsprechenden Versicherungsschutz im Auftragsfall sicherzustellen, abzugeben.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens die aktuelle Anzahl der Mitarbeitenden, gegliedert nach Wirtschaftsprüferinnen/Wirtschaftsprüfern und sonstigen Mitarbeitenden, sowie die aktuelle Anzahl der Mitarbeitenden, die über Erfahrung mit der Tätigkeit eines Bürgschaftsmandatars verfügen, anzugeben.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens in den letzten sieben Jahren (seit 10/2019) / aktuell ausgeführte Referenzaufträgen (ggfs. in anonymisierter Form) zu benennen, die mit dem Ziff. 2.1 und 5.1 zu vergebenden Auftrag möglichst vergleichbar sind, mit Angaben zum Leistungszeitraum, den konkret ausgeführten Leistungen und dem jeweiligen Auftragswert. Mindestanforderung: Für den Zeitraum der letzten sieben Jahre ist mindestens ein Referenzauftrag nachzuweisen, bei dem die öffentliche Hand/ ein öffentliches Unternehmen auf einem/mehreren der folgenden Gebiete beraten wurde: betriebswirtschaftlich fundierte Untersuchung zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit von Vorhaben, Bewertung von Jahresabschlüssen, Sanierung bzw. Restrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten.
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen, dass er/es in das Berufsregister für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften i.S.d. § 37 Abs. 1 Satz 1 WiPrO oder ein vergleichbares Register nach Maßgabe der Rechtsvorschriften desLandes, in dem der Bewerber ansässig ist, eingetragen ist.
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Besondere Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Bedingungen folgen aus dem Tariftreue- und Vergabesetz NRW sowie aus Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung der Verordnung (EU) 2023/2878.