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VO: VgV Vergabeart:   Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Kommunikation

Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.
Betreff: AW: RE: AW: Bieterfragen Datum: 06.05.2025 - 11:47 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei Fragen und Antworten eines Bieters.

1 Frage:. Die vom Auftragnehmer bereitgestellten Produkte sind bereits allgemein kommerziell verfügbar. Können Sie daher bitte bestätigen, dass das Produkt nicht als Individualsoftware oder als Standardsoftware mit Anpassungen im Sinne von Abschnitt 2.3 der EVB-IT System-AGB eingestuft wird?
Antwort: Es wird keine Individualsoftware ausgeschrieben.
2. Frage: Zusätzlich bitte ich um Bestätigung, dass der Auftraggeber eine unbefristete Lizenz akzeptiert, wobei alle geistigen Eigentumsrechte beim Auftragnehmer verbleiben.
Antwort: Es gelten die ausgeschriebenen Nutzungsrechte.
3. Können Sie bitte bestätigen, dass die Anforderungen an Bürgschaft und Sicherheitsleistung gemäß Abschnitt 20 der EVB-IT System-AGB sowie Abschnitt 18 der VOL/B nicht zur Anwendung kommen?
Antwort: Die Anforderungen des EVB-IT-Vertrag kommen wie ausgeschrieben zur Anwendung.
4. Die vom Auftragnehmer gelieferten Produkte beinhalten Mobilitätsdaten und keine Waren im klassischen Sinne, wodurch es schwierig ist, "Sachmängel" im üblichen Sinne festzustellen. Wäre der Auftraggeber daher bereit, Abschnitt 13.2 der EVB-IT System-AGB wie folgt zu ändern:
"Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesamtsystem entsprechend den bereitgestellten Spezifikationen zu erstellen"?
Antwort: Wir gehen davon aus, dass in der Frage Abschnitt 13.1 der EVB-IT System-AGB gemeint ist. Wir werden den Wortlaut der AGB nicht ändern. Sach- und Rechtsmängel sind auch für die Soft- und Hardware der Datenbereitstellung und -analyse auszuschließen.
5. Ungeachtet Abschnitt 15 der EVB-IT System-AGB: Wäre der Auftraggeber bereit, eine gegenseitige Haftungsbegrenzung bis zur Höhe des Gesamtvertragswertes zu akzeptieren, ausgenommen bei gesetzlich untersagtem Ausschluss, sowie im Falle von Betrug oder vorsätzlichem Fehlverhalten?
Antwort: Nein

Dateianhänge:

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Betreff: AW: Bieterfragen Datum: 24.04.2025 - 13:00 Uhr

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne entsprechen wir Ihrer Bitte nach der Fristverlängerung um eine 1 Woche , auf den 16.05.2025 10 Uhr.
Aufgrund der Fristverlängerung verlängert sich ebenfalls die Bindefrist auf den 27.06.2025.

Im Anhang erhalten Sie eine aktualisierte Aufforderung zur Angebotsabgabe mit dem Dateinamen Nachsendung 1.

Beste Grüße

Vergabeservice LVZ

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Nachsendung 1.pdf 24.04.2025 709,8 KB
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