Planung der betriebstechnischen Ausstattung im Weserauentunnel
Für den Straßenverkehrstunnel Weserauentunnel im Verlauf der B 61n bei der Stadt Porta Westfalica im Kreis Minden-Lübbecke (Nordrhein-Westfalen) ist eine betriebs- und sicherheitstechnische Ausstattung gemäß den Richtlinien für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung von Ingenieurbauten RE-ING (Stand 03/2023) und der Empfehlungen für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (EABT-80/100), Ausgabe 2019, für den Verkehrstunnel und die Fluchtwege zu planen. Bei der zu erbringenden Leistung handelt es sich um die Planung, Entwurfserstellung und die Ausführungsplanung der betriebstechnischen Ausstattung (HOAI, Lph. 1-3, 5 und 6)
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. (weitere Details gem. der EU-Aufforderung zur Erstangebotsabgabe/ Verhandlung)
Erfahrungen, Erkenntnisse und Problemlösungen aus vergleichbaren Referenzprojekten sind auf das hier zu betrachtende zu übertragen. Die entscheidenden Randbedingungen und Knackpunkte in diesem Projekt sind darzulegen. Erste grundsätzliche Lösungsansätzen sind aufzuzeigen. Insbesondere der Aspekt des Bauens unter Verkehr und den damit verbundenen Maßnahmen zur Minimierung zur nicht Verfügbarkeit des Tunnels ist besonders Rechnung zu tragen.
- Personaleinsatz über die Zeit / Struktur des Projektteams (mit Projektleitung, Vertreterregelungen, Qualitätssicherung),- Projektbezogene Koordination zwischen den Projektbeteiligten (Fachabteilungen, Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmer, Dritte),- Projektablaufplan für die Planungsphase,- Zusatzqualifikation des eingesetzten Personals z.B. Brandschutzsachverständiger, Sicherheitsbeauftragter usw.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Siehe Vergabeunterlagen.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3,0 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Die ausführenden Projektmitarbeiter*innen müssen eine abgeschlossene Ausbildung als Elektrotechnikingenieur (oder vergleichbar) und eine Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren aufweisen.
Die für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektmitarbeiter*innen sind zu benennen. Es können für die einzelnen Leistungsphasen verschiedene Mitarbeiter*innen aufgeführt werden. Es ist mindestens 1 Referenzprojekt (Begrenzung: maximal 3 Referenzprojekte je Punkt) aus den letzten 10 Jahren (2015 ff.) anzugeben, das in die Wertung eingeht.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:mind. zwei Projektmitarbeiter/-innen mit Erfahrung jeweils in den Leistungsphasen 2, 3, 5 und 6 der betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattung im Zuge von Tunnelnachrüstungsmaßnahmen;
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Bemerkung: Entgegen dem § 46 (3) Nr. 1 VgV wird hier der Zeitraum von 3 auf 10 (zehn) Jahre erweitert).
Es ist mindestens 1 Referenzprojekt (Begrenzung: jeweils maximal 3 Referenzprojekte) aus den letzten 10 Jahren (2015 ff.) anzugeben, das in die Wertung eingeht. Für die einzelnen Leistungsphasen können verschiedene Referenzprojekte aufgeführt werden.
Der Bewerber muss mindestens in einem Projekt jeweils in den Leistungsphasen 2, 3, 5 und 6 der betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattung im Zuge von Tunnelnachrüstungsmaßnahmen Leistungen erbracht haben.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen: AutoCAD oder gleichwertig; AVA Programm, vorzugsweise iTWO oder kompatibel mit GAEB90; Bauabrechnungssoftware mit GEAB-Schnittstelle;
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:Projektbeschäftigte mit Erfahrung in der Leistungsphasen 1, 2, 3, 5, 6 der betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattung im Zuge von Tunnelnachrüstungsmaßnahmen vergleichbarer Projekte;
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten zehn Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Erfahrungen durch Projekte für die Leistungsphasen 1, 2, 3, 5 und 6 der betriebs- und sicherheitstechnischen Ausstattung im Zuge von Tunnelnachrüstungsmaßnahmen vergleichbarer Projekte;
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.ZahlungsbedingungenAbschlagszahlungen gem. ProjektfortschrittGeforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von jeweils 3,0 Mio. EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.