Ersatzneubau der Bauwerke über die DB in Langenfeld im Zuge der L 353 und der L 402
Abbruch der bestehenden Bauwerke und Neubau als StahlverbundbauwerkeDurchführung der Arbeiten nacheinander unter Vollsperrung des jeweiligen Bauwerks und zeitweiser Sperrung der Bahnstrecke (z.T. auch nur einzelne Gleise)
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des §160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nachhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Alle geforderten Unterlagen sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen.
genauere Beschreibung können den Auftragsunterlagen entnommen werden