Die geplante Pumpstation 1 (PS1) befindet sich an der momentan im Bau befindlichen Ortsumgehung der B58n in Wesel (Neubau).Die PS1 (ASB-NR. 4305-600) befindet sich im Bereich der Bauwerke ÜF DB-Brücke und ÜF B8 zwischen Bau-km 7+450 bis 7+725.
Das der PS1 zufließende Wasser setzt sich aus Oberflächen- und Drainagewasser zusammen, welches getrennt voneinander im Freigefälle der Pumpstation zufließt. Dort wird es gehoben, um im Freigefälle über eine Dichtwand durch einen Leichtflüssigkeitsabscheider einem Sickerbecken zugeführt zu werden. Ziel ist der automatische, störungsfreie, gefahrlose und kostenoptimierte Betrieb einer Abwasserpumpstation mit einem Minimum an Wartungs- und Instandsetzungsaufwand.Für die Ermittlung der Oberflächenwassermenge wird ein 20-jähriges Regenereignis einer Dauer von 60 Minuten zugrunde gelegt. Außerdem wird Drainagewasser der umliegenden Flächenentwässerung in den Pumpensumpf der Pumpstation 1 geleitet. Daraus ergibt sich eine festgelegte Zuflussmenge in die Pumpstation von 680 l/s. Diese Menge bildet die Grundlage für die hydraulische Auslegung. Die Schnittstelle zur Außenentwässerung ist das Leitungsende mit der Gebäudeeinführung in den Pumpensumpf.
An der Ortsumgehung B58n
Der Preis wird mit der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister.
Siehe Vertragsunterlagen (Unternehmensbezogene Unterlagen).
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.