Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges - LKW 1 - Blankenheim
Gestellung eines Winterdienstfahrzeuges.Für den Straßenmeistereibezirk Blankenheim des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel werden Winterdienstfahrzeuge zum Räumen und Streuen verschiedener Bundes- und Landesstraßen benötigt. Der Straßenmeistereibezirk besteht aus einem oder mehreren Räum- und Streubezirken.
Der Auftragnehmer stellt zum Streuen bzw. Räumen und Streuen im Straßenmeisterbezirk Blankenheim auf Anforderung sein WD-Fahrzeug mit einem Fahrer im betriebs- und verkehrssicherem Zustand für die vom Auftraggeber oder seinem Beauftragten angegebenen Zeiten und Straßenstrecken zur Verfügung.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter sowie deren Bevollmächtigte zugelassen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Wirtschaftliche und finanzielle LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Technische und berufliche LeistungsfähigkeitAuflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde,die mehr als fünf Jahre zurückliegen;- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.
Auftragsspezifischen Nachweise:Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I zwecks Prüfung der Mindestanforderungen entsprechend § 1 der Vertragsbedingungen.
- Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.