Zubringer Bielefeld/Ummeln
Schadstoffgutachten für die Gebäudeabbrüche im Zuge der Zubringer Bielefeld/Ummeln
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingetragen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung nach § 16 AVB F-StB betragen mindestens:a) für Personenschäden 1.500.000 EURb) für sonstige Schäden (Vermögens- und Sachschäden) 500.000
Referenzprojekte:Mindestens ein Referenzprojekt für ein vergleichbares Schadstoffgutachten vorweisen.Das Referenzprojekt muss vom vorgesehenen Mitarbeiter durchgeführt worden sein.Hierzu bitte das beigefügte Formblatt "Nachweis Mindeststandards" ausfüllen.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend) Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften. Zahlungsbedingungen Abschlagszahlungen gem. Projektfortschritt. Geforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen 1,5 Mio. ELIR und sonstigen Schäden in Höhe von 500.000 EUR ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.