B1 Sanierung BW "Josef-Kardinal-Frings-Brücke"
Statisch-konstruktive Begleitung im Bestand
Honorar
Erkennen der entscheidenden Randbedingungen für die Bearbeitung. Aufzeigen von projektbezogenen Lösungsansätzen anhand von Referenzprojekten.Auseinandersetzung mit der Aufgabenstellung in textlicher Form (Konzept im Rahmen des Angebotes).
Darstellung der Arbeitsschritte in einem ausführlichen Terminplan für die Modellierung und Personaleinsatzplan zur Sicherstellung der Ausführungsfrist (mit Projektleitung, Projektmitarbeiter*innen, Vertreterregelungen).
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Der Teilnahmeantrag fasst die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen. Dieser Antrag auf Teilnahme ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen beim Auftraggeber auf elektronischem Weg einzureichen. Der Teilnahmeantrag und alle weiteren Unterlagen für die Bewerbung können unter www.evergabe.nrw.de heruntergeladen werden.Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Siehe Vergabeunterlage
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Die ausführenden Personen müssen ein abgeschlossenes Studium als Bauingenieur*in oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung aufweisen. Außerdem muss für mindestens eine Person die Qualifikation des Schweißfachingenieurs nachgewiesen werden.
Für die benannten Personen muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den vergangenen 5 Jahren nachgewiesen werden.
2 Personen benennen in der statisch konstruktiven Prüfung bzw. statisch konstruktiven Begleitung von Ingenieurbauwerken (Brücke) im Zuge von klassifizierten Straßen
Die Referenzen sind in die Referenzliste 1 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bewerber muss mindestens die folgenden Leistungen jeweils für ein vergleichbares Referenzprojekt erbracht haben:
- Erfahrung in der statisch konstruktiven Prüfung von Ingenieurbauwerken (Brücken) im Zuge von klassifizierten Straßen- Erfahrung bei der statisch konstruktiven Begleitung von Ingenieurbauwerken (Brücken) im Zuge von klassifizierten Straßen.Die Referenzen sind in die Referenzliste 2 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur*in oder vergleichbar und mindestens sieben Jahre Berufserfahrung.
Für die benannten Führungskräfte muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (aus den letzten 5 Jahren) in der Funktion als Prüfingenieur*in für Baustatik mit Fachrichtung Stahlbau und als staatlich anerkannte*r Sachverständige*r für die Prüfung der Standsicherheit von Ingenieurbauwerken (Brücken) nachgewiesen werden.
Zu benennen sind die Führungskräfte und deren Vertretung.
Die Referenzen sind in die Referenzlisten 3 und 4 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- MS-Office oder vergleichbare Software ab Version 2013, - CAD-Software oder vergleichbar- statische Berechnungsprogramme einschl. FEM oder vergleichbare- AVA-Software oder vergleichbar
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zur Höhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Für jede aufgeführte Person sind entsprechend der Qualifikation und Vorgabe der auszuführenden Leistungen vergleichbare Referenzprojekte aufzulisten.Gewertet werden hierbei Berufserfahrung und die Bearbeitung der geforderten Leistungen in der:
- statisch konstruktiven Prüfung bzw. statisch konstruktiven Begleitung von Ingenieurbauwerken (Brücke) im Zuge von klassifizierten Straßen, vergleichbarer Maßnahmen.
Gewertet werden jeweils bis zu 3 Referenzen für eine Person.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
- statisch konstruktiven Prüfung bzw. statisch konstruktive Begleitung von Ingenieurbauwerken (Brücken) im Zuge von klassifizierten Straßen; vergleichbarer Maßnahmen.
Gewertet werden jeweils bis zu 3 Referenzen für ein Leistungsbild.Die Referenzen sind in die Referenzliste 2 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahme hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
Erfahrung der Projektleitung und deren Vertretung in derFunktion als Prüfingenieur*in für Baustatik mit Fachrichtung Stahlbau und als staatlich anerkannte*r Sachverständige*r für die Prüfung der Standsicherheit von Ingenieurbauwerken (Brücken) im Zuge von klassifizierten Straßen vergleichbar hinsichtlich der hier ausgeschriebenen Leistungen.
Gewertet werden jeweils 2 Referenzen für eine Person
Die Referenzen sind in die Referenzlisten 3 bis 4 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahme hervorgeht.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.ZahlungsbedingungenAbschlagszahlungen gem. ProjektfortschrittGeforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von jeweils x,0 Mio. EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.