Ersatzneubau des Bauwerks "DB Lindern" über die Bahnstrecke 2550 im Zuge der L228 "Linnicher Straße" Abs. 15 in 52511 Geilenkirchen-Lindern.
Funktionale Ausschreibung für den Ersatzneubau der Brücke "DB Lindern" über die Bahnstrecke 2550 (3 Gleise) im Zuge der L228 "Linnicher Straße" Abs. 15 in 52511 Geilenkirchen-Lindern. Das Bestandsbauwerk als eine 3-feldrige Spannbeton-Hohlkörperbrücke mit einer Fläche von ca. 592 m² und einer Gesamtlänge von ca. 47 m ist abzubrechen. Der Neubau sollte nach Möglichkeit als 1-Feld-Bauwerk mit minimal verringerter Stützweite in gleicher Lage und unter Vollsperrung hergestellt werden. Der Bauwerksentwurf und die Ausführungsplanung sowie die Planung der Verkehrsanlage im unmittelbaren Bereich der Brücke ist Teil des Leistungsumfanges.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Für die Angebotswertung im Kriterium Beschleunigungsregelung wird die angebotene Bauzeit wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 0 Punkte erhält das Angebot, welches die vom Auftraggeber angegebene maximale Bauzeit beinhaltet.- 10 Punkte erhält ein fiktives Angebot, welches die angegebene Bauzeit um 20 % unterschreitet.- Alle Angebote mit größeren Bauzeitverkürzungen als 20 % erhalten ebenfalls 10 Punkte.Die Punktermittlung für dazwischenliegende angebotene Bauzeiten erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
digitale Angebotsabgabe
Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter sowie deren Bevollmächtigte zugelassen.
Alle geforderten Unterlagen sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werden, die mehr als fünf Jahre zurückliegen.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerkes verfügt.
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Abschlagszahlungen und Schlusszahlungen nach VOB. Aufgrund der besonderen Natur bzw. Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzugs gemäß §16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B auf 60 Kalendertage festgelegt.
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.