Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen Überprüfungen von Funkmasten an ca. 50 Standorten in
Nordrhein-Westfalen. Bei den Masten handelt es sich um Stahlmasten, Maste auf Sattel- und
Flachdächern sowie Schleuderbetonmaste für Betriebs- und Richtfunk.
Es sind Antennenträger bis 40 Meter Höhe u.a. nach DIN 1076 zu prüfen (Hauptprüfung). Es sind die
Maste, deren standsicherheitsrelevanten Bauteile wie Fundamente, alle Anbauteile, die
Sicherheitssteigeeinrichtungen (so vorhanden), die Antennenanlagen und Erdungsanlagen zu prüfen.
Die Masten mit Sicherheitssteigeeinrichtungen müssen zur eindeutigen Sicherheits- und
Funktionsprüfung der Sicherheitssteigeeinrichtungen bis zur Mastspitze bestiegen werden.