Neubau der Landstraße L 677n in 59439 Holzwickede (Kreis Unna)
Leistungen der Geotechnik und bergbaulichen Untersuchung
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Siehe Vergabeunterlagen
In Anlehnung an § 45 (4) Nr. 2 VgVNachweis einer Berufshaftpflichtversicherung:Nachweis, dass im Auftragsfall eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio EUR gegeben ist.Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz sind von der Berufshaftpflicht einzuschließen.Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt.Bei Bewerbergemeinschaften Nachweis für jedes Mitglied getrennt.
In Anlehnung an § 46 (3) Nr. 2 VgVLeistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung:Die ausführenden Personen müssen ein abgeschlossenes Studium in Bauingenieurwesen, Geotechnik o.glw. nachweisen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Erstellung von Baugrundgutachten haben.Es sind mind. 2 Personen zu benennen, die an der Leistungserbringung beteiligt sind.Für jede Person ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den vergangenen sieben Jahren nachzuweisen.Die Referenzprojekte müssen dabei die folgenden Anforderungen abdecken:- Baugrundgutachten (einschl. Gründungsempfehlungen f. Ingenieurbauwerke) in Bergbau- und/oder Altbergbaugebieten und- Baugrundgutachten im Zusammenhang mit Altlastenflächen.Die geforderten Leistungen können je Person auch zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden. Die Referenzen sind in die beigefügte Referenztabelle einzutragen.Zusätzlich sind Projektbeschreibungen und Ausbildungsnachweise beizufügen.
In Anlehnung an § 46 (3) Nr. 1 VgVAusführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind:Der Bewerber muss mindestens je 1 Referenz für- Baugrundgutachten (einschl. Gründungsempfehlungen f. Ingenieurbauwerke) in Bergbau- und/oder Altbergbaugebieten und- Baugrundgutachten im Zusammenhang mit Altlastenflächenals Leistungen erbracht haben.Die geforderten Leistungen können auch zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden. Die Referenzen sind in die beigefügte Referenztabelle einzutragen. Zusätzlich sindProjektbeschreibungen beizufügen.
In Anlehnung an § 46 (3) Nr. 6 VgVLeistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung:Die Führungskräfte müssen ein abgeschlossenes Studium in Bauingenieurwesen, Geotechnik o.glw. nachweisen und mind. 5 Jahre Berufserfahrung in der Funktion als Projektleiter haben.Zu benennen ist die Projektleitung und deren Vertretung.Für jede Person ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den vergangenen sieben Jahren in der Funktion als Projektleiter nachzuweisen.Die Referenzprojekte müssen dabei die folgenden Anforderungen abdecken:- Baugrundgutachten (einschl. Gründungsempfehlungen f. Ingenieurbauwerke) in Bergbau- und/oder Altbergbaugebieten und- Baugrundgutachten im Zusammenhang mit Altlastenflächen.Die geforderten Leistungen können je Führungskraft auch zusammen in einer Referenz nachgewiesen werden. Die Referenzen sind in die beigefügte Referenztabelle einzutragen.Zusätzlich sind Projektbeschreibungen und Ausbildungsnachweise beizufügen.
In Anlehnung an § 46 (3) Nr. 10 VgVTeile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen:Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zur Höhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.