Ersatzneubau des Brückenbauwerks "Spyckstraße" über die genannte Gemeinstraße und Draisinenstrecke im Zuge der B9 "Klever Ring" Abs. 107 in 47533 Kleve.
Funktionale Ausschreibung für den Ersatzneubau des Brückenbauwerks "Spyckstraße" über die genannte Gemeinstraße und Draisinenstrecke im Zuge der B9 "Klever Ring" Abs. 107 in 47533 Kleve. Das Bestandsbauwerk als eine 3-feldrige Spannbeton-Plattenbalkenbrücke (9-stegig) mit einer Fläche von ca. 1707 m² und einer Gesamtlänge von ca. 91 m ist in gleicher Lage zu erneuern. Neben dem Ersatzneubau ist die Fahrbahn auf dem vollgesperrten Streckenabschnitt sowie die Radgehwege auf einer Länge von ca. 670 m zu sanieren. Die funktionale Ausschreibung beinhaltet, neben allen erforderlichen Bauleistungen für den Ersatzneubau und die Straßensanierung, Planungs- und Baubegleitleistungen.
Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt.Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 10 Punkte erhält das wertbare Angebot mit dem niedrigsten Preis.- 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte.Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Für die Angebotswertung im Kriterium Beschleunigungsregelung wird die angebotene Bauzeit wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten normiert:- 0 Punkte erhält das Angebot, welches die vom Auftraggeber angegebene maximale Bauzeit beinhaltet.- 10 Punkte erhält ein fiktives Angebot, welches die angegebene Bauzeit um 20 % unterschreitet. - Alle Angebote mit größeren Bauzeitverkürzungen als 20 % erhalten ebenfalls 10 Punkte.Die Punktermittlung für dazwischenliegende angebotene Bauzeiten erfolgt über eine lineare Interpolation mit drei Stellen nach dem Komma.
Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.
Digitale Angebotsabgabe
Alle geforderten Unterlagen sind mit Abgabe des Angebotes einzureichen.
Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als fünf Jahre zurückliegen;- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt.Auftragspezifische Nachweise:- Nachweis der Qualifikation der geprüften Fachkraft für Fahrbahnmarkierungen gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen" (ZTV M13).- Nachweis der Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellengemäß dem "Merkblatt über Rahmenbedingungen für erforderliche Fachkenntnisse zur Verkehrssicherung von/ an Arbeitsstellen an Straßen (MVAS 99)".- Nachweis der Qualifikation der zu benennenden Montagefachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeugrückhaltesysteme (ZTV FRS, Ausgabe 2013)". - Nachweis der Qualifikation der sachkundigen Fachkraft gemäß den "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING, Ausgabe 12/ 2014)".Bei ausländischen Bietern wird ein gleichwertiger Qualifikationsnachweis verlangt. Die auftragspezifischen Nachweise sind auf Verlangen der Vergabestelle einzureichen.
Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Siehe Vertragsunterlagen
Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme. Sicherheit für Mängelansprüche in Höhe von 3 v. H. der Abrechnungssumme.