Bochum, Zeppelindamm, Neubau BW 4508 805
Bergbauliche Überprüfung und fachgutachterliche Begleitung
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
§ 45 (4) Nr. 2 VgV:Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio. EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 1,0 Mio. EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Die ausführenden Personen müssen ein abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Geologie oder vergleichbar vorweisen und mindestens 3 Jahre Berufserfahrung ausweisen. Für die benannten Personen muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt aus den vergangenen sieben Jahren vorgewiesen werden.
- 1 Person benennen mit Erfahrung in der Ausschreibung einer bergbaulichen Überprüfung- 1 Person benennen mit Erfahrung in fachgutachterlicher Begleitung (Fachbauleitung)
Die Referenzen sollten sich mit Bergbau und Altbergbau befasst haben. Auch sollten diese in Zusammenhang mit einem Brückenbauwerk stehen.Zusätzlich müssen diese Personen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Dienst nachweisen.
Es ist ein Sachverständiger, der in der Liste der anerkannten Sachverständigen gemäß § 36 GewO im Geschäftskreis "Markscheidewesen/Bergschadenkunde" (Auszug aus Nr. A 5.1 des Sammelblatts der Abt. 6 der Bezirksregierung Arnsberg) ist, vorzuweisen. Diese Liste hat die Bezirksregierung Arnsberg veröffentlicht (https://www.bra.nrw.de/-429).
Es ist darauf zu achten, dass die Beschäftigten, die mit der Ausschreibung befasst waren nicht für die Fachbauleitung eingesetzt werden dürfen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten sieben Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.Der Bewerber muss mindestens die folgenden Leistungen jeweils für ein vergleichbares Projekt erbracht haben:
Die Durchführung einer bergbaulichen Überprüfung und fachgutachterliche Begleitung in den letzten 7 Jahren. Die Referenzen sollten sich mit Bergbau und Altbergbau befasst haben. Auch sollten diese in Zusammenhang mit einem Brückenbauwerk stehen.
Die Referenzen sind in die Referenzliste 3 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium in der Fachrichtung Geologie oder vergleichbar und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung.
Für die benannten Führungskräfte muss mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt (aus den letzten 5 Jahren) in der Funktion als Projektleiter*in (Bergbauliche Überprüfung und fachgutachterliche Begleitung) in Zusammenhang mit einem Brückenbauwerk nachgewiesen werden. Die Referenzen sollten sich mit Bergbau und Altbergbau befasst haben. Zusätzlich müssen diese Personen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Dienst nachweisen.
Zu benennen sind die Projektleitung und deren Vertretung.
§ 46 (3) Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.Der Bewerber muss mindestens 3 qualifizierte Mitarbeiter durchschnittlich beschäftigen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV: Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- AVA Programm, vorzugsweise iTWO oder kompatibel mit GAEB90- MS-Office ab Version 2013- Auto-CAD oder vergleichbar- Roboter für Kanalbefahrung und Videoaufzeichnung
§ 46 (3) Nr. 10 VgV:Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zurHöhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.ZahlungsbedingungenAbschlagszahlungen gem. ProjektfortschrittGeforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von jeweils x,0 Mio. EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.