in Anlehnung an § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Die Nachweise der Berufsausbildung, die geforderten Zertifikate und Referenznachweise sowie die ausgefüllte Referenzliste sind mit dem Angebot einzureichen!
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
- Bauoberleitung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen:
Mindestens ein Mitarbeiter sowie dessen Stellvertreter müssen über ein abgeschlossenes Studium im Fachbereich Bauingenieurwesen oder vergleichbar verfügen und mindestens 6 Jahre Berufserfahrung in der Bauoberleitung von Brückenbauwerken an klassifizierten Straßen aufweisen, deren Brückenflächen mehr als 1500 Quadratmeter betragen. Für die benannten Personen sind jeweils mindestens zwei Referenzprojekte aus den vergangenen 10 Jahren nachzuweisen, die mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar sind; sämtliche Tätigkeitsfelder müssen hierbei abgedeckt werden. Die zu berücksichtigenden Referenzen sind in die beigefügte Referenzliste einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen.
- Örtliche Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen:
Mindestens ein Mitarbeiter sowie dessen Stellvertreter müssen über ein abgeschlossenes Studium im Fachbereich Bauingenieurwesen oder vergleichbar verfügen und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung von Brückenbauwerken an klassifizierten Straßen aufweisen, deren Brückenflächen mehr als 1500 Quadratmeter betragen. Für die benannten Personen sind jeweils mindestens zwei Referenzprojekte aus den vergangenen 10 Jahren nachzuweisen, die mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar sind; sämtliche Tätigkeitsfelder müssen hierbei abgedeckt werden. Die zu berücksichtigenden Referenzen sind in die beigefügte Referenzliste einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen.
- Geometrische und Bauvertragliche Planprüfung:
Mindestens ein Mitarbeiter sowie dessen Stellvertreter müssen über ein abgeschlossenes Studium im Fachbereich Bauingenieurwesen mit der Vertiefungsrichtung "Konstruktiven Ingenieurbau" oder vergleichbar verfügen und mindestens fünf Jahre Berufserfahrung in der Planprüfung oder der Erstellung von Ausführungsplänen von Brückenbauwerken an klassifizierten Straßen aufweisen, deren Brückenflächen mehr als 1500 Quadratmeter betragen. Des Weiteren ist Erfahrung im Bereich von Brückeninstandsetzungen zwingend erforderlich. Für die benannten Personen ist jeweils mindestens ein Referenzprojekt aus den vergangenen 10 Jahren nachzuweisen, welches die geometrische sowie die bauvertragliche Planprüfung einer Brückeninstandsetzung betrifft und mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar ist. Die zu berücksichtigenden Referenzen sind in die beigefügte Referenzliste einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen.
- Nachtragsbearbeitung:
Mindestens ein Mitarbeiter sowie dessen Stellvertreter müssen über ein abgeschlossenes Studium des Fachbereich Bauingenieurwesen oder vergleichbar verfügen und mindestens 6 Jahren Berufserfahrung in der Nachtragsbearbeitung in vergleichbaren Projekten des konstruktiven Ingenieurbaus aufweisen.
Für die benannten Personen müssen mindestens 2 Referenzprojekte aus den vergangenen 10 Jahren nachgewiesen werden, die mit der vorliegenden Maßnahme vergleichbar sind. Die Referenzen sind in die beigefügte Referenzliste einzutragen.
Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen.
- Fertigungsüberwachung der Schweiß- und Stahlbauarbeiten sowie des Korrosionsschutzes der Fahrbahnübergänge:
Nachweis der Prüfstelle über die Erfüllung der Anforderungen gemäß ZTV-ING Teil 4, Abschnitt 3 - Anhang E 2.2 (Personelle Ausstattung) und E 2.3 (Prüftechnische Geräte und Unterlagen).
Mindestens zwei Mitarbeiter (Beschichtungsinspektor und/oder Korrosionsschutz-Techniker und /oder Korrosionsschutzingenieur) sind für die Kontrolle der Korrosionsschutzarbeiten zu benennen und in die beigefügte Referenzliste einzutragen.
Mindestens ein Mitarbeiter mit einer schweißtechnischen Ausbildung in Anlehnung an die Schweißaufsicht gemäß DIN EN 1090-2 ist für die Fertigungsabnahme der Stahlkonstruktionen und die Kontrolle der schweißtechnischen Arbeiten zu benennen und in die beigefügte Referenzliste einzutragen.
Personen, die die Mindestkriterien in mehreren Leitungsbildern erfüllen, können auch mehrfach benannt werden.