Ersatzneubau B56, Swisttal/Buschhoven, Überführung Gemeindestraße
Objektplanung & Tragwerksplanung LPH 1-3 und LPH6
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes.Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischenliegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Bei den folgenden Kriterien werden nur volle Punktwerte nachfolgender Systematik vergeben: - 5 Punkte erhält der Bieter, der alle wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in vollem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in vollem Umfang erwarten lässt. - 4 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nahezu vollem Umfang erkennt und Bewältigung der Problemstellungen in nahezu vollem Umfang erwarten lässt. - 3 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in überwiegen dem Umfang erwarten lässt. - 2 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in nicht überwiegendem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen in geringem Umfang erwarten lässt. - 1 Punkt erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung in geringem Umfang erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nur in sehr geringem Umfang erwarten lässt. - 0 Punkte erhält der Bieter, der die wesentlichen Gesichtspunkte der Aufgabenstellung nicht erkennt und die Bewältigung der Problemstellungen nicht erwarten lässt.
Der Bieter ist aufgefordert, ein nachvollziehbares Konzept zur Qualitätssicherung der Planungsleistungen vorzulegen, dass die projektspezifischen Anforderungen und Bedingungen der Leistungsbeschreibung umfassend berücksichtigt. Dabei soll die eigenständige Erkennung und Berücksichtigung neuartiger technischer Anforderungen und Bauweisen im Entwurfsprozess ebenso erkennbar sein wie die Auseinandersetzung mit den Planungsgrundlagen sowie die Berücksichtigung notwendiger Abstimmungen mit relevanten Projektbeteiligten. Zudem ist darzustellen, wie die terminliche Einhaltung der vorgegebenen Zeitschiene in der Planung und Steuerung der Leistungen gewährleistet wird.Die Bewertung erfolgt auf Grundlage des eingereichten Erläuterungskonzeptes.
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt.Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Siehe Vergabeunterlagen
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,5 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bieter muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:Für die Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken (LPH 1-3 + 6):
- 2 Personen >mit abgeschlossenem Studium Bauingenieurwesen (Schwerpunkt Konstruktiver Ingenieurbau) oder vergleichbar >mit mind. 5 Jahren Berufserfahrung in der Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken>davon 1 Person mit nachgewiesener Erfahrung in der Entwurfsplanung von Brückenbauwerken (OP/TWP LPH 1-3 + 6) aus Spannbeton mit Fertigteilen im Zuge klassifizierter Straßen> davon 1 Person mit nachgewiesener Erfahrung in der Entwurfsplanung von Bauwerken unter Verwendung von hochfestem Beton (? C70/85) - entweder im Ingenieurbau oder im Hochbau
Um die jeweiligen Leistungsphasen eines Leistungsbildes bzw. die Leistungsbilder Objektplanung/Tragwerksplanung abzudecken, können auch mehrere Personen genannt werden. Personen, die über Erfahrungen in mehreren Leistungsbildern und mehreren Leistungsphasen verfügen, können auch mehrfach genannt werden.Die Referenzen sind in die "Referenzliste 44-25-5033 einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 6 VgVLeistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bieter (Projektleiter und Vertretung) muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium Bauingenieurwesen oder vergleichbar und mind. 5 Jahren Berufserfahrung in der Objekt- und Tragwerksplanung von Brückenbauwerken.
Für die genannten Führungskräfte (Projektleiter und Vertretung) ist mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt als Projektleiter in der Objekt- und Tragwerksplanung (Lph. 1-3 + 6) von Brückenbauwerken aus Spannbeton mit Fertigteilen im Zuge klassifizierter Straßen nachzuweisen. Zudem muss Erfahrung in der Entwurfsplanung von Bauwerken unter Verwendung von hochfestem Beton (? C70/85) - entweder im Ingenieurbau oder im Hochbau nachgewiesen werden.
Zu benennen ist die Projektleitung und deren Vertretung. Die Referenzen sind in die "Referenzliste 44-25-5033" einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen aus denen die Vergleichbarkeit der Maßnahmen hervorgeht.
§ 46 (3) Nr. 10 VgVTeile des Auftrages, die unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bieter vergeben werden sollen:
Der Bieter ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zur Höhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.ZahlungsbedingungenAbschlagszahlungen gem. ProjektfortschrittGeforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen in Höhe von 1,5 Mio. EUR und sonstigen Schäden in Höhe von 0,5 Mio. EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.