A44 Viersen-Willich, Umbau AS Münchheide L26; Nachtragsbearbeitung
Bearbeitung und Beurteilung von eingereichten Nachträgen für unterschiedliche Ingenieurbauwerke und den Straßenbau
Honorar
Auskünfte werden nur über den Kommunikationsraum erteilt. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 8 Tage vor Ablauf der Angebots- bzw. Teilnahmefrist über die Kommunikation der Vergabeplattform bei der Vergabestelle eingegangen sind.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Unterlagen können gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachgefordert werden.
Siehe Vergabeunterlagen
§ 45 (4) Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung: Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. (siehe HVA F-StB 1.4 (11))Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1,5 Mio EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 0,25 Mio EUR gegeben ist.
§ 46 (3) Nr. 2 VgV:Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung. Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen: Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur*in oder vergleichbar und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung. (Nachweise sind beizufügen)
2 Projektmitarbeiter*innen mit Erfahrungen in der Nachtragsbearbeitung / Nachtragsmanagement im Straßen -und Brückenbau für einen öffentlichen Auftraggeber benennen (mind. 2 Referenzen pro benannten Mitarbeiter*innen)
Die Referenzen sind in die Referenzliste 1 für den jeweiligen Projektmitarbeiter einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen.
§ 46 (3) Nr. 1 VgV:Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Der Bewerber muss mindestens die folgenden Leistungen jeweils für ein vergleichbares Projekt erbracht haben:
2 Projekte in der Nachtragsbearbeitung / Nachtragsmanagement im Straßen- und Brückenbau für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht haben.
Die Referenzen sind in die Referenzliste 2 für den jeweiligen Projektmitarbeiter einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen.
§ 46 (3) Nr. 6 VgV:Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die technische Leitung innehaben inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Abgeschlossenes Studium als Bauingenieur*in oder vergleichbar und mind. fünf JahreBerufserfahrung in vergleichbarer Projektleitung.
Die Referenzen sind in die Referenzliste 3 für den jeweiligen Projektmitarbeiter einzutragen. Zusätzlich sind Projektbeschreibungen beizufügen.
§ 46 (3) Nr. 9 VgV:Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt. Über folgende Ausstattung muss der Bewerber verfügen:
- AVA-Software (vorzugsweise iTWO) oder gleichwertig mit GAEB-Schnittstelle- Bürosoftware mit Schnittstelle zu MS Office (ab Version 16)
§ 46 (3) Nr. 10 VgV: Unterauftragnehmer: Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen, mit Ausnahme des Nachweises zur Höhe der geforderten Berufshaftpflichtversicherung.
Rechtsform der Bietergemeinschaften, an die der Auftrag vergeben wird (falls zutreffend)Gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften.ZahlungsbedingungenAbschlagszahlungen gem. ProjektfortschrittGeforderte Kautionen und Sicherheiten Haftpflichtversicherung bei Personen und sonstigen Schäden in Höhe von jeweils x,0 Mio. EUR, es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mind. das zweifache der Versicherungssumme pro Jahr beträgt. Bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt.