Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Instandsetzung des Bauwerks BW 5008 777 Merheimer Bruch sowie Straßenbauarbeiten zur Sanierung der angrenzenden Landesstraße L 286n im Abschnitt zwischen den Ortslagen Köln-Brück und Köln-Holweide.
Im Zuge der letzten Hauptprüfung im Jahr 2015 (siehe Zustandsberichte in Anlage 7) wurden verschiedene Schäden festgestellt, die sowohl die Tragfähigkeit und Standsicherheit einzelner Bauteile (z. B. Fahrbahnübergänge) als auch die Verkehrssicherheit (z. B. Zustand der Übergangskonstruktionen, Schutzeinrichtungen und der Fahrbahnbelag) beeinträchtigen. Zudem ist die Dauerhaftigkeit von Überbau, Unterbau und Fahrbahnübergängen nicht mehr gewährleistet.
Der Preis wird mit der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssumme wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme unter Berücksichtigung preislich günstigerer Grund- oder Wahlpositionen sowie eines eventuellen Nachlasses ohne Bedingungen.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheides auf eine Rüge) wird hingewiesen.