Gegenstand des Auftrags ist die technische Konzeption, Umsetzung, Überarbeitung und Gestaltung von webbasierten Blended-Learning-Einheiten für Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Rahmen des vom Bund geförderten Startchancen-Programms. Hierzu zählen die Anpassung bestehender E?Learning-Einheiten aus den Programmen BiSS, BiSS-Transfer und SchuMaS an ein neues Programmdesign sowie die technische Umsetzung neu zu entwickelnder Einheiten im Kompetenzzentrum Sprachbildung des Mercator-Instituts.
Das Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache beabsichtigt, für das Kompetenzzentrum Sprachbildung einen externen Dienstleister mit der technischen Umsetzung und gestalterischen Ausarbeitung von Blended-Learning-Einheiten zu beauftragen. Im Zeitraum von 2026 bis 2029 sollen sukzessive etwa 155 bestehende Blended-Learning-Einheiten technisch und im Hinblick auf ein neues, für das Startchancen-Programm entwickeltes Design überarbeitet sowie zusätzlich 61 neue, dem Projekt-Design entsprechende Einheiten entwickelt und implementiert werden. Ziel ist der Aufbau eines qualitativ hochwertigen, multimedialen und interaktiven Fort- und Weiterbildungsangebots, das Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte bundesweit bei der datenbasierten Förderung sprachlicher Kompetenzen von Lernenden im Kontext von Mehrsprachigkeit und Zuwanderung unterstützt.
Mercator-Institut für Sprachförderung und Deutsch als Zweitsprache,Triforum, 3. Etage, Innere Kanalstraße 15, 50823 Köln, Raum 3.32
Preiskriterium für "Erweiterte Richtwertmethode"
Didaktische Qualität der Umsetzung
Technische Qualität und Kompetenz
Gestaltungskompetenz und Designumsetzung
Projektorganisation und Qualitätssicherung
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
eForms sind standardisierte Bekanntmachungsdokumente des öffentlichen Einkaufs in Deutschland in einer allgemeingültigen und technologieneutralen Form. Um diesen einheitlichen gültigen Datenmodell für alle Bekanntmachungen zur Verbesserung der Datenqualität, Auswertbarkeit und Aussagekraft der Vergabedaten nachzukommen, ist das vollständige ausgefüllte Formular 324 EU Angebotsschreiben für die Vergabestelle verpflichtend gemäß der Durchführungsverordnung EU 2019/1780.
Gemäß § 56 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Die zu beauftragende Firma muss folgende Anforderungen in Form von Referenzen nachweislich erfüllen (alle genannten Anforderungen sind einheitlich über Projekte in der Referenzliste nachzuweisen):- Nachweisliche Erfahrung in der mediendidaktischen Entwicklung und technischen Umsetzung von Blended-Learning-Einheiten- sicherer Umgang mit Articulate Storyline und mit mindestens einem weiteren Autorentool, sowie Erfahrung in der Migration von Einheiten in andere Autorentools unter Berücksichtigung von Barrierefreiheit (WCAG 2.1 AA, BITV 2.0)- Erfahrung in der Entwicklung und Umsetzung konsistenter didaktischer Vorlagen sowie von Designvorlagen im pädagogischen Kontext- Projekterfahrung mit wissenschaftlichen Institutionen und Hochschulen- mindestens eine Referenz mit vergleichbarem Projektvolumen und Umfang im universitären Kontext- spezifische Kenntnisse über die Anforderungen von Blended-Learning-Einheiten zur Fortbil-dung von pädagogischen Fachkräften sowie Multiplikator:innen im Bereich sprachlicher Bildung. Die Expertise sollte in mindestens einem Projekt im Bereich Schul- und Unterrichtsentwicklung nachgewiesen werden können.- Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Integration von SCORM-Modulen in das an der Universität zu Köln genutzte eLearning-System ILIAS sowie das im CHANCEN-Verbund zukünftig genutzte eLearning-System Moodle, einschließlich der Anpassung an dortige technische Spezifikationen.
Die Zahlungsbedingungen sind dem ergänzenden Vertrag unter § 5 Zahlungskonditionen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Projektkonzept: Der Anbieter muss zusätzlich mindestens ein Umsetzungsbeispiel in Storyline und einem weiteren Autorentool, sowie ein Umsetzungs- bzw. Projektkonzept mit einem Seitenumfang von maximal 5 Seiten vorlegen, in dem er seinen geplanten Projektansatz, die Organisation der Zusammenarbeit, den Ablauf der technischen und mediendidaktischen Umsetzung sowie das Vorgehen bei Qualitätssicherung und Kommunikation darstellt.
Referenzliste