Das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb darf nur gewählt werden, wenn einer der gesetzlichen Rechtfertigungsgründe einschlägig ist. Diese sind in § 14 Abs. 4 VgV abschließend aufgeführt. Im vorliegenden Fall liegt der Rechtfertigungsgrund aus § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) vor.
Danach ist ein Vorgehen im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn "aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist". Das OLG Düsseldorf hat die Anforderungen hieran in diversen Entscheidungen konkretisiert. Dabei hat sich ein Prüfungsschema herausgebildet, das der Auftraggeber der Bewertung des vorliegenden Falls zugrunde gelegt hat. Die Prüfung hat ergeben, dass alle Anforderungen erfüllt sind. Für die Festlegung der zu beschaffenden Leistung muss es einen Grund geben, der sich aus dem mit der Beschaffung zu lösenden Problem ergeben muss. Hierbei reicht jeder sachliche Grund aus, der für einen Dritten nachvollziehbar ist. Das ist im vorliegenden Fall gegeben.
Der Auftrag betrifft ein High-End-Konfokalmikroskop mit FLIM und Multiphoton zur Untersuchung der 4D-Pflanzen-Mikrobiota-Interaktion, das im Rahmen der DFG Großgeräteinitiative beantragt und bewilligt wurde. Das zu beschaffende Mikroskop ist von zentraler Bedeutung zur Untersuchung der 4D-Pflanzen-Mikrobiota-Interaktion. Das neue System kombiniert Konfokale und Multiphotonen-Mikroskopie mit FLIM- und FRET-Technologien, um hochauflösende in vivo-Bilder tief in dem Pflanzengewebe (bis zu 1000 ?m) zu ermöglichen. Dies ist entscheidend für die Analyse molekularer Mechanismen der Mikroben-Kolonisation, der Pflanzenimmunität, sowie planzenassoziierter Signalwege. Das neue System wird in der Biocenter Imaging Facilitiy installiert und steht damit einer Vielzahl von Forschungsgruppen der Mathematischen-Naturwissenschaftlichen, sowie der Medizinischen Fakultät der Universität zu Köln zur Verfügung. Das anzuschaffende Mikroskopsystem muss modular aufgebaut und flexibel einsetzbar sein, um eine breite Palette an Anwendungen abzudecken. Dies ist essenziell, da die beabsichtigte Forschung mit einer Vielzahl von Materialien, Modellorganismen und Fluoreszenzmarkern arbeitet, die unterschiedliche optische Anforderungen mit sich bringen. Diese unterschiedlichen Proben erfordern für die optische Anregung im Konfokal- und Multiphotonen-Mikroskopie Licht unterschiedlicher Wellenlängen, die genau auf das jeweilige Material oder den verwendeten Fluoreszenzmarker abgestimmt sind. Ebenso variiert das emittierte Spektrum in Abhängigkeit von Material und Marker. Insbesondere müssen verschiedene Detektionsmodi, Beleuchtungstechniken und Kontrastverfahren unterstützt werden, um sowohl lebende als auch fixierte Proben unter variierenden experimentellen Bedingungen optimal untersuchen zu können. Daraus ergeben sich die nachfolgenden 3 Hauptanforderungen an das zu beschaffende System:
Anpassbare Anregungswellenlängen: Das Mikroskop muss ein breites Spektrum an Anregungswellenlängen bieten, um eine optimale Bildqualität für unterschiedliche Materialien und Fluoreszenzmarker sicherzustellen und gleichzeitig Phototoxizität zu minimieren. Für Multiphotonen-Bildgebung sind durchstimmbare Ti:Saphir-Infrarot-Laser erforderlich und außerdem ist für die konfokale Bildgebung die flexible spektrale Anpassung der Anregung durch einen Weißlichtlaser (WLL) im Bereich von 440nm bis 790nm zwingend erforderlich.
Vielseitige Detektionsmodi: Unterstützung für verschiedene Detektionsmethoden (z. B. konfokale, multiphotonische, spektrale und zeitaufgelöste Bildgebung) zur Untersuchung diverser biologischer und materialwissenschaftlicher Proben. Spektral frei einstellbare Detektionskanäle müssen sowohl in der konfokalen Detektion nach dem konfokalen Pinhole, als auch in der nicht-konfokalen Detektion im Multi-Photon-Modus direkt hinter dem Objektiv im sogenannten Non-Descanned (NDD) Modus vorhanden sein, um flexible Fluoreszenzexperimente zu ermöglichen.
Multi-Farben- und Multiplex-Fähigkeit: Das System muss die simultane Detektion mehrerer Fluoreszenzmarker sowie die Kombination verschiedener Materialien innerhalb eines Experiments ermöglichen. Ein akusto-optische Strahlteiler mit spektraler Steuerung ist erforderlich, um jede beliebige Kombination von Laserwellenlängen simultan und verlustfrei zu steuern. Dieser minimiert Fluoreszenz-Crosstalk und reduziert Störsignale in Echtzeit, sodass eine saubere Trennung der Fluoreszenzmarker gewährleistet wird. Dadurch wird eine höhere Bildqualität und ein besserer Kontrast erreicht, insbesondere in lebenden Proben mit starker Autofluoreszenz wie Pflanzengewebe.
Die Anforderungen, die sich aus dem Beschaffungs-bedarf ergeben kann nur von einem Unternehmen im Markt erfüllt werden. Es handelt sich dabei um Leica Mikrosysteme Vertrieb GmbH. Ergänzend wird auf die ausführliche Begründung der Bedarfsstelle verwiesen, die der Dokumentation beigefügt ist.
Die geplante Direktvergabe wurde vor dem Zuschlag durch den Auftraggeber mit einer Freiwilligen Ex-Ante-Bekanntmachung unter der Nr. 217150-2025 im EU-Amtsblatt veröffentlicht.