Referenzliste Los 2 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
- Der Auftragsgegenstand jedes Referenzauftrages muss die Durchführung von Umzugsleistungen beinhalten, die dem hier ausgeschriebenen Tätigkeitsfeld (Durchführung von Umzugsleistungen) entspricht, und
- mindestens ein Referenzauftrag muss die Durchführung des ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldes bei einem öffentlichen Auftraggeber i. S. d. § 99 GWB beinhalten. Aus der vorlegten Referenz muss die Durchführung von Umzugsleistungen für das ausgeschriebene Tätigkeitsfeld (Durchführung von Umzugsleistungen) einschlägig erkennbar sein, und
- mindestens ein Referenzauftrag muss den Umfang von mindestens 15 Umzügen pro Kalenderjahr mit einem Mindestjahresvolumen in Höhe von 100.000 Euro entsprechen, aus dieser Anforderung soll erkennbar sein, dass die Erfahrung bei der Durchführung des ausgeschriebenen Tätigkeitsfeldes (Durchführung von Umzugsleistungen) von mehreren Einheiten bzw. auch über die Fläche der verteilten Liegenschaften besteht, insbesondere in Form von Abrufen aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung und
- die Leistungserbringung aller Referenzaufträge muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten erfüllt sein, und
- die Leistungserbringung aller Referenzaufträge darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Bitte füllen Sie für jede Referenz, die Sie mit Ihrem Angebot angeben wollen, die nachfolgende Tabelle vollständig aus und fügen Sie diese dem Angebot bei. Bitte beachten Sie insbesondere, dass zwingend Angaben zum Auftraggeber und einer dort verfügbaren Ansprechperson zu machen sind. Diese Abfrage darf auch nicht unter Hinweis auf Erwägungen des Datenschutzes zurückgehalten werden (vgl. auch OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 - Verg 15/16 sowie VK Bund, Beschluss v. 01.06.2023 VK 1-37/23). Im Rahmen der Eignungsprüfung behälts sich die Vergabestelle eine Nachfrage bei den angegebenen Referenzkunden vor. Wissentlich falsche Angaben führen zum Ausschluss des Vergabeverfahrens.
Die Eignung ist hinsichtlich der Referenzen nachgewiesen, wenn der Bieter die Anforderungen nach Ziffer 0 eingehalten hat. Selbstverständlich ist die Angabe weiterer Referenzaufträge auch dann noch möglich, wenn die Eignung durch die übrigen Referenzaufträge bereits nachgewiesen ist. Dies führt allerdings zu keinen Vorteilen in der Wertung.