Referenzliste (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderungen
Der Bieter hat mit seinem Angebot einen Referenzauftrag nachzuweisen. Es besteht an jedem Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:
- Bezug zu Hochschul-, Wissenschafts-, oder Forschungseinrichtung
- Aktuell laufende oder abgeschlossene Projekte mit einem ähnlichen Auftragsvolumen und Leistungsinhalt
- Zeitraum 01.01.2022 bis 31.10.2025
Formale Vorgaben
Bitte füllen Sie für jede Referenz, die Sie mit Ihrem Angebot angeben wollen, die nachfolgende Tabelle aus. Bitte beachten Sie insbesondere, dass zwingend Angaben zum Auftraggeber und einer dort verfügbaren Ansprechperson zu machen sind. Diese Abfrage darf auch nicht unter Hinweis auf Erwägungen des Datenschutzes zurückgehalten werden (vgl. auch OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 - Verg 15/16 sowie VK Bund, Beschluss v. 01.06.2023 VK 1-37/23).
Die Eignung ist hinsichtlich der Referenzen nachgewiesen, wenn der Bieter die Anforderungen nach Ziffer 0 eingehalten hat. Selbstverständlich ist die Angabe weiterer Referenzaufträge auch dann noch möglich, wenn die Eignung durch die übrigen Referenzaufträge bereits nachgewiesen ist. Dies führt allerdings zu keinen Vorteilen in der Wertung. Für die Angabe der Referenzen sind die nachfolgenden Formulare zu nutzen. Reichen diese nicht aus, so können sie kopiert werden.