Lieferung und gebrauchsfertige Installation von Medientechnik gemäß Leistungsverzeichnis für Seminarräume, Konferenzräume und Hörsäle im Bauteil 1, Wiso-Hochhaus.
Wiso-Haus 1, Universitätsstraße, Ecke Bachemer Straße, 50931 Köln
Preiskriterium für "Erweiterte Richtwertmethode"
Der Projektleiter verfügt über praktische Erfahrungen aus vorangegangenen Beispielprojekten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Aussagekräftige Angaben zur Berufserfahrung anhand von Beispielprojekten, an denen der Projektleiter mitgewirkt hat, unter Nennung des Auftraggebers, des Datums des Leistungsbeginns, und der charakteristischen Eckpunkte der Leistung (Anlage"Erfahrung des Projektleiters") - Erfahrung des Projektleiters
Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist das eingereichte Integrations- und Umsetzungskonzept.In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, mit welchem Grad an Sicherheit damit zu rechnen ist, dass der Bieter die auftragsgegenständlichen Arbeiten wie geschuldet und fristgemäß ausführen wird. Der Auftraggeber stellt hierzu eine wertende Prognose an, in welche alle Aspekte eingehen, die auf die Erreichung des Ziels einwirken können. Hierbei wirkt sich auch aus, wie aussagekräftig die Darstel-lung des Bieters im Konzept ist. - Vertragsgemäße Fertigstellung
keine
energieeffizienz gegenüber alten Geräten durch z.B. automatische Abschaltungen, grundsätzlichem niedrigerem Energieverbrauch, etc.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Gemäß § 56 VgV
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3, GWB ist entsprechend anzuwenden,
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird und dass andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB ebenfalls nicht erfüllt sind.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) Das Unternehmen hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) Das unternehmen hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) Das Unternehmen hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen könnten,
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe von drei Referenzen mit der Angabe von im Umfang und technischer Ausstattung vergleichbarer und abgeschlossener Leistungen der letzten drei Jahre (Zeitraum von 01.06.2022 bis 31.05.2025), die abgeschlossen sind.Bitte füllen Sie die Referenzliste vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei.
Haftpflichtversicherung / Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er im Fall der Zuschlagserteilung an sein Unternehmen eine branchenübliche Haftpflichtversicherung zur Abdeckung verursachter Sach- und Personenschäden durch seine Mitarbeiter*innen abschließt, sofern nicht bereits vorhanden.
Haftpflicht_Police (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nach Zuschlagserteilung reicht der Bieter die entsprechende Police einer branchenüblichenHaftpflichtversicherung zur Abdeckung verursachter Sach- und Personenschäden ein.
Die Zahlungsbedingungen sind dem ergänzenden Vertrag unter § 8, Zahlungsplan zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Einzureichende Unterlagen:- Personalprofil ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die vorliegenden praktischen Erfahrungen des Projektleiters aus vorangegangenen Beispielprojekten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.
Nutzung der Anlage "Personalprofil"
- Anlage Umsetzungs- und Integrationskonzept ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Integrations- und Umsetzungskonzept vorzulegen.1 Inhalt des BieterkonzeptesDer Bieter soll in seinem Integrations- und Umsetzungskonzept auf die folgenden Themen eingehen:1.1 Vorgehensweise allgemein- Vorgehen bei der Integration in das bestehende Gebäude- Vorgehen bei der Integration in teilweise vorhandene Verkabelungsinfrastruktur1.2 Personalorganisation- Angaben zum eingesetzten Personal und dessen Organisation- Angaben dazu ob und in welchem Umfang Installationsteams gleichzeitig tätig werden1.3 Zeitplan- Angaben zum Zeitplan, der die einzelnen Schritte des Vorgehens erk