Universität zu Köln - Medientechnik Wisohaus , Bauteil 1
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
08.07.2025
15.07.2025 12:00 Uhr
15.07.2025 12:04 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
05315-06008-84
Albertus-Magnus-Platz
50923
Köln
Deutschland
DEA23
Abteilung 64 - Einkauf
vergabestelle@verw.uni-koeln.de
+49 2214700

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

32322000-6
32330000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Lieferung und gebrauchsfertige Installation von Medientechnik gemäß Leistungsverzeichnis für Seminarräume, Konferenzräume und Hörsäle im Bauteil 1, Wiso-Hochhaus.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Lieferung und gebrauchsfertige Installation von Medientechnik gemäß Leistungsverzeichnis für Seminarräume, Konferenzräume und Hörsäle im Bauteil 1, Wiso-Hochhaus.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
3
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Albertus-Magnus-Platz
50923
Köln
Deutschland
DEA23

Wiso-Haus 1, Universitätsstraße, Ecke Bachemer Straße, 50931 Köln

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über nach Punkten gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preiskriterium für "Erweiterte Richtwertmethode"

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Erfahrung des Projektleiters

Der Projektleiter verfügt über praktische Erfahrungen aus vorangegangenen Beispielprojekten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.

Aussagekräftige Angaben zur Berufserfahrung anhand von Beispielprojekten, an denen der Projektleiter mitgewirkt hat, unter Nennung des Auftraggebers, des Datums des Leistungsbeginns, und der charakteristischen Eckpunkte der Leistung (Anlage"Erfahrung des Projektleiters") - Erfahrung des Projektleiters

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Vertragsgemäße Fertigstellung

Bewertungsgrundlage für dieses Kriterium ist das eingereichte Integrations- und Umsetzungskonzept.
In diesem Kriterium bewertet der Auftraggeber, mit welchem Grad an Sicherheit damit zu rechnen ist, dass der Bieter die auftragsgegenständlichen Arbeiten wie geschuldet und fristgemäß ausführen wird. Der Auftraggeber stellt hierzu eine wertende Prognose an, in welche alle Aspekte eingehen, die auf die Erreichung des Ziels einwirken können. Hierbei wirkt sich auch aus, wie aussagekräftig die Darstel-lung des Bieters im Konzept ist.
- Vertragsgemäße Fertigstellung

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

keine

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Produktinnovationen

energieeffizienz gegenüber alten Geräten durch z.B. automatische Abschaltungen, grundsätzlichem niedrigerem Energieverbrauch, etc.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4CYTBMUNKJW

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

keine

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

45
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Gemäß § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3, GWB ist entsprechend anzuwenden,

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen.

Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende umwelt- sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird und dass andere Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 2 GWB ebenfalls nicht erfüllt sind.

Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Erheblich oder fortdauernd mangelhafte Erfüllung einer wesentlichen Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

a) Das Unternehmen hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) Das unternehmen hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten
c) Das Unternehmen hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen könnten,

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Lieferungen

Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Angabe von drei Referenzen mit der Angabe von im Umfang und technischer Ausstattung vergleichbarer und abgeschlossener Leistungen der letzten drei Jahre (Zeitraum von 01.06.2022 bis 31.05.2025), die abgeschlossen sind.
Bitte füllen Sie die Referenzliste vollständig aus und fügen diese dem Angebot bei.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflichtversicherung / Eigenerklärung (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er im Fall der Zuschlagserteilung an sein Unternehmen eine branchenübliche Haftpflichtversicherung zur Abdeckung verursachter Sach- und Personenschäden durch seine Mitarbeiter*innen abschließt, sofern nicht bereits vorhanden.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Haftpflicht_Police (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nach Zuschlagserteilung reicht der Bieter die entsprechende Police einer branchenüblichenHaftpflichtversicherung zur Abdeckung verursachter Sach- und Personenschäden ein.

Finanzierung

Die Zahlungsbedingungen sind dem ergänzenden Vertrag unter § 8, Zahlungsplan zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:
- Personalprofil ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angaben über die vorliegenden praktischen Erfahrungen des Projektleiters aus vorangegangenen Beispielprojekten, die mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbar sind.

Nutzung der Anlage "Personalprofil"

- Anlage Umsetzungs- und Integrationskonzept ( mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot ein Integrations- und Umsetzungskonzept vorzulegen.
1 Inhalt des Bieterkonzeptes
Der Bieter soll in seinem Integrations- und Umsetzungskonzept auf die folgenden Themen eingehen:
1.1 Vorgehensweise allgemein
- Vorgehen bei der Integration in das bestehende Gebäude
- Vorgehen bei der Integration in teilweise vorhandene Verkabelungsinfrastruktur
1.2 Personalorganisation
- Angaben zum eingesetzten Personal und dessen Organisation
- Angaben dazu ob und in welchem Umfang Installationsteams gleichzeitig tätig werden
1.3 Zeitplan
- Angaben zum Zeitplan, der die einzelnen Schritte des Vorgehens erk

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung