Der UzK wurde vom Land das Liegenschaftsmanagement übertragen. Damit übernimmt die UzK die Verantwortung für Baumaßnahmen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe erhält die UzK vom Land ein Unterbringungsbudget (UB).Das Bau- und Liegenschaftsdezernat (D5) plant und setzt die Baumaßnahmen um. Für das Bauprojektmanagement nutzt das D5 eine separate Software Conject, welche zwar Daten aus SAP nutzt, ihrerseits Daten aber nicht in SAP überträgt. Sie hat darüber hinaus nur einen eingeschränkten Bezug zu kaufmännischen Prozessen. Im Rahmen des Baukosten- und -projektcontrollings gibt es diverse Schnittmengen zwischen D5 und D6 (Finanzdezernat). Bei der Bauvergabe, dem Controlling der Zu- und Abflüsse von Baumitteln der jeweiligen Finanzierungsquelle und Verbuchung der Kosten als Aufwand, Anlagen im Bau oder einer Interimsfinanzierung über Haushaltsmittel im Rahmen des externen Rechnungswesens sowie steuerrechtlichen Themen ist D6 federführend.Da für die aktuelle Software kein Support des Herstellers zur Verfügung steht und die Software in ihrer jetzigen Form nicht den gemeinsamen Bedarf von D5 und D6 abbildet, benötigen D5 und D6 für das Baumanagement und -controlling und als Schnittstelle zu Folgeprozessen die Implementierung einer neuen SAP-integrierten Softwarelösung. In einem Vorprojekt wurde das entsprechende Lastenheft nebst Sollprozessen erarbeitet. Aktuell nutzt die UzK ein SAP-ERP-System. Zum Jahreswechsel 2027/2028 ist ein Umstieg auf S4-HANA projektiert.Der Auftragnehmer hat die Implementierung einer neuen SAP-integrierten Softwarelösung zu erbringen.
Die Softwarelösung hat dabei die fachlichen und technischen Anforderungen gemäß Lastenheft zu erfüllen.
Im Rahmen der Implementierung ist die Datenmigration zu begleiten.
Überdies sind im Rahmen der Umsetzung die Reportinganforderungen in Zusammenarbeit mit den Bedarfsträgern der UzK noch zu erheben und die Reportings software-seitig umzusetzen.
Die softwareseitigen Anforderungen sind voraussichtlich im Zeitraum 01.02. bis spätestens 31.08.2026 zu erfüllen, der go-live hat bis spätestens 31.11.2026 zu erfolgen.
Der Wartungsvertrag soll über 10 Jahre abgeschlossen werden.
mindestens für die Dauer von 24 Monaten (Mindestvertragsdauer) bezogen auf die Wartungfür die Dauer von 120 Monaten in Bezug auf die Wartung
Erfüllungsorte sind diverse Gebäude der Universität zu Köln im Stadtgebiet Köln insbesondere die Stadtteile Lindenthal, Sülz und Zollstock, wo die verschiedenen Einrichtungen in eigenen und angemieteten Gebäuden untergebracht sind
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Die Teilnahmephase dient der Feststellung, welche Bewerber geeignet sind und daher zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen. Die Bewerber reichen in dieser Phase Teilnahmeanträge ein, in denen sie alle geforderten Nachweise und Informationen zur Eignungsprüfung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen übermitteln.Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge auf Ausschlussgründe sowie die Einhaltung der für dieses Verfahren geltenden Mindestanforderungen an die Eignung und der sonstigen formalen Anforderungen. Anschließend werden alle Bewerber zur indikativen Angebotsabgabe aufgefordert, die einen formalen mit den Mindestanforderungen an die Eignung geeigneten Teilnahmeantrag eingereicht haben.
Gemäß § 56 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Nutzen Sie dafür ausschließlich unser Dokument: Referenzen
MindestanforderungenDer Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag drei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:- Der Auftragnehmer stellt in dem Referenzauftrag für den Auftraggeber eine Software bereit, welche die Bearbeitung von Sachverhalten aus dem Bereich Baumanagement und -controlling unterstützt; und- Die Softwarelösung bildet dabei die fachlichen und technischen Anforderungen gemäß Lastenheft (Anlage) ab; und- Die Bereitstellung erfolgt als Kauflizenz und- Die auftragsgegenständliche Software wird vom Referenzauftraggeber zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten produktiv genutzt. Die Nutzung muss zu diesem Zeitpunkt nicht andauern.
Die Zahlungsbedingungen/Konditionen sind den AGB´s und/oder dem gültigen EVB-IT Vertrag zu entnehmen. Im übrigen gelten nachrangig die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Mit Angebotsabgabe erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT), einschließlich aller zugehörigen Vertragsmuster und Anlage, zur Kenntnis genommen habe/n und diese als für mich/uns als verbindliche Vertragsbasis akzeptiere/n.