Vergabeverfahren 2025_64_022_Wartungs-, Reinigungs- und Inspektionsarbeiten, Bedienung, Prüfung und Inspektion von Druckluftverdichter- und Druckluftaufbereitungsanlagen
Rahmenvereinbarung:Vertragsbeginn: 01.06.2026. Grundlaufzeit beträgt 1 Jahr. Es besteht die Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag nicht vorher durch den Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum laufenden Vertragsjahr gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate (4 Jahre). Der Vertrag endet dann (am 31.05.2030), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
8.2 Es besteht die Option der 3-maligen Verlängerung um jeweils 12 Monate, sofern der Vertrag nicht vorher durch den Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum laufenden Vertragsjahr gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate (4 Jahre). Der Vertrag endet dann (am 31.05.2030), ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gebäude der Universität zu Köln
keine
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Gemäß § 56 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Schulung Fachpersonal (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Nachgewiesene, zertifizierte und aktuelle Schulung nach VDI 4670 für die Planung, den Betrieb und die Instandhaltung von Druckluftanlagen sowie eine nachgewiesene Qualifikation in der Wartung von Druckluftanlagen sind erforderlich. Die Befähigung zur Prüfung von Druckluftbehältern bis 1000 bar × Liter und sonstiger Weiterbildungen muss belegt werden. Nachgewiesene Befähigung zur sachgemäßen elektrischen Bedienung, Änderung und Inbetriebnahme von E-Schaltschränken und Druckluftanlagen.
Ausbildung Fachpersonal (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Mitarbeiter von AN müssen über langjährige Erfahrung im Umgang mit den beschriebenen Druckluftanlagen verfügen und je nach Anforderungen an die Arbeitstätigkeiten wie Warten, Instandhalten, Inspektion, Instandsetzen, Prüfen (Befähigungsnachweise), eine der nachfolgenden, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung haben oder vergleichbar: Techniker und/oder Meister und/oder Installateure im: - Mechatronik, Industrieelektronik, Anlagenmechanik oder vergleichbar- Elektrotechnik-Handwerk- Sanitärtechnik-Handwerk- Heizungstechnik-Handwerk - Lüftungstechnik-HandwerkDer Auftraggeber behält sich das Recht vor, entsprechende Nachweise zu Vertragsbeginn sowie während der gesamten Vertragslaufzeit von der Firma einzufordern.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Referenzen: Das Unternehmen muss in den letzten fünf [5] abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens drei [3] Referenzaufträge über vergleichbare Leistungen erbracht haben. Vergleichbar sind Leistungen im Bereich Wartung und Instandhaltung von Druckluftanlagen in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen. Mindestens eine Referenz muss einen jährlichen Auftragsumfang von mind. 150.000 EUR brutto aufweisen.
Haftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Werden im Zusammenhang mit den vereinbarten Leistungen andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.
Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf Verlangen nachzuweisen ist.
Sachschäden 5.000.000,00 EURVermögensschäden 2.500.000,00 EURPersonenschäden 5.000.000,00 EURSchlüssel-, und Codekarten 500.000,00 EUR
Eine gültige Versicherungsbescheinigung mit den benannten Summen ist vor Beginn der Arbeiten vom AN dem AG vorzulegen. Die Vorlage hat jährlich für die Vertragslaufzeit zu erfolgen.
Die Zahlungsbedingungen sind dem Vertrag unter Nr. 5 Vergütung zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Einzureichende Unterlagen:
* Auf Anforderung der Vergabestelle** Mittels Dritterklärung:- Eignung Fachpersonal: Die Mitarbeiter der Firma müssen in Schulungen und Seminaren im Bereich Sachkunde kontinuierlich weitergebildet werden. 1. Im Produktbereich, z. B. für:Instandhaltung von Druckluftanlagen, 2. Im Arbeitsbereich, z. B. für: Schulung in Arbeitssicherheit: Der Umgang mit der Persönliche Schutzausrüstung (PSA); Umgang und Arbeitsausführung in einer Umgebung mit Belastung durch Maschinenöle, Stäube und elektrische Spannung an Druckluftanlagen und E-Schaltschränken. Der Umgang mit Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Retten Persönliche Schutzbekleidung. Umweltschutz. Es werden umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich der Druckluftanlagen, Elektrotechnik, Maschinenbau und die notwendigen zertifizierten Kenntnisse einer entsprechenden Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten vorausgesetzt.