Die Auftraggeberin, die Universität zu Köln (UzK), möchte in der IT-Unterstützung der Prozesse rund um das Berufungsmanagement von der Zuweisung bis zur Verhandlung einen großen Schritt vorangehen und strebt die Digitalisierung des Berufungsmanagements an. Hierbei wird ein EVB IT Cloud Vertrag abgeschlossen.
Lieferung und Implementierung eines BMMT bei der Auftraggeberin wie in der Leistungsbeschreibung und dem Anforderungskatalog beschrieben, nebst Systemserviceleistungen, Schulungsleistungen, Weiterentwicklungen sowie Anpassung des Gesamtsystems nach Abnahme. Hierin enthalten ist der Systemservice und Betrieb beim Auftragnehmer für 6 Jahre. Der Zeitraum für die Herstellung der Betriebsbereitschaft inkl. vollständiger Umsetzung aller Implementierungsleistungen (Installation, Konfiguration, Workflows) darf maximal 1 Jahr ab Zuschlagserteilung betragen.
1. Beginn / Laufzeit:a. Der Zeitraum der Leistungserbringung beginnt schnellstmöglich nach Auftragserteilung und hat eine Laufzeit von 72 Monaten b. Auftraggeber und Auftragnehmer haben jeweils die Möglichkeit den Vertrag vorzeitig mit einer Frist von 6 Monaten zum 48. bzw. 60. Laufzeitmonat zu kündigen.
Aufgrund der erheblichen Projektierungs- und Initialisierungskosten im vorliegenden Fall der Beschaffung eines Berufungsmanagementtools streben wir daher die Ausschreibung der Software inkl. deren Implementierung mit einer Vertragsdauer von sechs Jahren an. Da es sich hierbei um die Beschaffung von Individualsoftware handelt, erfordert die Erstellung selbiger nicht nur erhebliche Anpassungsleistungen, sondern es ist auch ein langwieriger und kostenintensiver Prozess vorausgegangen, um die benötigte Software in all ihren Anforderungen beschreiben zu können.
erweiterte Richtwertmethode
Die Bieter haben in der aktuellen Angebotsrunde verbindliche Angebote einzureichen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass hier erhebliche Unterschiede zum vorangehenden indikativen Angebot bestehen, wenn formale Anforderungen nicht eingehalten sind.
Der Auftraggeber wird die verbindlichen Angebote einer vollständigen Angebotsprüfung gemäß §§ 56 ff VgV unterziehen. Es gelten alle Ausschlussgründe des Vergaberechts. Auch vermeintlich geringfügige formale Fehler können zu zwingenden Ausschlussgründen führen.
Machen Sie sich daher mit den gesetzlichen Ausschlussgründen vertraut. Ändern Sie insbesondere die vertraglichen Unterlagen in Ihrem Angebot nicht ab und achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Preisangaben vollständig und wie gefordert machen.
Soweit Unklarheiten bestehen, können entsprechende Bieterfragen gestellt werden. Das gilt auch für sonstige Fragen, welche die formalen Anforderungen an das Angebot betreffen.
Wir antworten gern.