Im Vorprojekt (Gegenstand dieser Ausschreibung) sollen mit Unterstützung einer externen Beratung zum einen die internen Anforderungen der UzK, insbesondere die Prozesse im Technischen Gebäudemanagement (Teilprojekt im Vorprojekt (VTP 1)) erhoben werden (Prioritäten 1 und 2), ein Datenkonzept für die Erhebung der CAFM-Daten in den Prioritäten sowie eine Ausschreibung für die Datenerhebung durch eine externen Dienstleister (TPV 2) erstellt werden.
Die grundsätzliche Vorgehensweise im CAFM-Projekt ist zweiphasig:Im Vorprojekt (Gegenstand dieser Ausschreibung) sollen zum einen die internen Anforderungen der UzK, insbesondere die Prozesse im Technischen Gebäudemanagement (Teilprojekt im Vorprojekt (TPV 1)) BPNM-konform erhoben und optimiert werden (Prioritäten 1 und 2) sowie ein Datenkonzept für die Erhebung der CAFM-Daten (TPV 2) erstellt werden.
ggf. einzelne Institute, Fachrichtungen in der Nähe
Preiskriterium für "Erweiterte Richtwertmethode"
Erfahrung des Projektteams
Erreichung der Ziele der Beratung ("Bieterkonzept")
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagerteilung im Vergabeverfahren und endet voraussichtlich am 30.04.2026 bzw. wenn die Leistung vollumfänglich erbracht wurde.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Mit Abgabe des Angebots akzeptieren Sie alle Vertragsbestandteile. Der Vertrag wird im Nachgang ausgefüllt.
eForms sind standardisierte Bekanntmachungsdokumente des öffentlichen Einkaufs in Deutschland in einer allgemeingültigen und technologieneutralen Form. Um diesen einheitlichen gültigen Datenmodell für alle Bekanntmachungen zur Verbesserung der Datenqualität, Auswertbarkeit und Aussagekraft der Vergabedaten nachzukommen, ist das vollständige ausgefüllte Formular 324 EU Angebotsschreiben für die Vergabestelle verpflichtend gemäß der Durchführungsverordnung EU 2019/1780.
Gemäß § 56 Abs. 3 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Referenzliste (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Bitte geben Sie mit dem Angebot Ihre vollständig ausgefüllte Referenzliste ab. Nutzen Sie dafür zwingend die Vorlage, die wir Ihnen hier bieten.
Die Bieterin * der Bieter muss mindestens 3 erfolgreich abgeschlossene und mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbaren Projekte vorweisen. Als vergleichbar gelten Aufträge, die an Hochschulen durchgeführt wurden und in Projektscope und Größenordnung ähnlich gelagert waren. Die Referenzen dürfen nicht vor dem 31.12.2020 abgeschlossen worden sein.
Die Zahlungsbedingungen sind dem ergänzenden Vertrag zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
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