Im Zuge der Digitalisierung von Projekten und Prozessen benötigt die UzK ein System, das es Beschäftigten sowie Kooperationspartnern ermöglicht:1. Projekte ganzheitlich zu planen und während der Laufzeit zu managen2. Sub-Projekte zu definieren, Beteiligten zuzuweisen und innerhalb der Sub-Projekte Aufgaben zu präzisieren3. den Status von (Sub-)Projekten auf einem digitalen Kanban-Board abzubilden4. Mindmaps kollaborativ online zu erstellen und kontinuierlich weiterzuentwickeln5. Notizen, Protokolle und weitere Dokumente online zu erstellen, zu teilen, kollaborativ weiterzuentwickeln und zu versionieren6. in alle Produktteile Bilder und weitere Ressourcen wie z.B. Tabellen, Audiodateien, Links oder PDF-Dokumente zu integrieren
Das gesuchte System soll es Beschäftigten und Organisationseinheiten der UzK ermöglichen, Projekte zentral und für alle Beteiligten transparent nachvollziehbar zu managen. Hierbei werden Projektressourcen auf diverse Sub-Projekte aufgeteilt, deren Abhängigkeiten dargestellt und Unteraufgaben mit jeweiligem Erfüllungsstatus sowie inhaltlichen Hinweisen definiert. Aufgaben können einzelnen beteiligten Personen zugewiesen werden (auch mehreren zugleich). Die Projektsoftware muss eine effiziente Ressourcenzuteilung, Budgetverwaltung und Risikoabschätzung beinhalten. Durch die optimale Zuweisung von Zeit, Kosten und Personal auf einzelne Projekte und Aufgaben, kann u.a. das Projektbudget überwacht und gesteuert werden. Die Software sollte außerdem in der Risikoabschätzung in Projekten unterstützen - potenzielle Risiken sollten möglichst schnell und zielführend erkannt und bewertet werden, um umgehend Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen zu können.
Der Auftraggeber hat die Option auf Verlängerung um jeweils weitere 24 Monate bis längstens 26.05.2034, indem der Auftraggeber den Vertrag bis zum jeweiligen Stichtag am 28.02. für das jeweils folgende Jahr verlängert.
Die Bieter:innen präsentieren ihre Software mithilfe einer zeitgemäß und ansprechend gestalteten Präsentation im Umfang von ca. einer Stunde (incl. Rückfragen). Die Präsentation findet per Videokonferenz (Zoom) statt. Sie dient lediglich dem Verständnis der Software. Der genaue Zeitraum dafür wird im weiteren Verlauf bekanntgegeben.
Im Anschluss stellen die Bieter:innen ein Testsystem mit dem identischen Funktionsumfang des späteren Produktionssystems (Ausnahme: Anbindung an das IDM-System der Universität kann entfallen) für die Dauer von mindestens 14 Tagen bereit. In diesem Zeitraum wird die Software anhand der Funktionen, die in dem Dokument Wirtschaftlichkeitsbewertung niedergeschrieben sind, bewertet.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge auf Ausschlussgründe sowie die Einhaltung der für dieses Verfahren geltenden Mindestanforderungen an die Eignung und der sonstigen formalen Anforderungen. Einzelheiten hierzu sind in den Bewerbungsbedingungen für den Teilnahmewettbewerb beschrieben.Alle Bewerber werden zur Angebotsabgabe aufgefordert, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag sowie die dafür erforderlichen Unterlagen eingereicht haben.
Gemäß § 56 VgV
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Referenzen (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Mindestanforderungen:Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag zwei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:- Der Auftragnehmer stellt in dem Referenzauftrag für den Auftraggeber ein digitales System zur Planung und Durchführung von Projekten, Erstellung von Mindmaps sowie kollaborativer Erstellung von Dokumenten als Software-as-a-Servicebereit; und- Die Zahl der Nutzenden muss im mindestens vierstelligen Bereich liegen und im öffentlichen Sektor in Deutschland angesiedelt sein, und - Die auftragsgegenständliche Software wird vom Referenzauftraggeber zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge über einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten produktiv genutzt. Die Nutzung muss zu diesem Zeitpunkt nicht andauern.
Nutzen Sie dafür ausschließlich das Dokument "Anlage Referenzen"
Die Zahlungsbedingungen/Konditionen sind den AGB´s des gültigen EVB-IT Vertrages zu entnehmen. Im übrigen gelten nachrangig die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Mit Angebotsabgabe erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT Cloud), einschließlich aller zugehörigen Vertragsmuster und Anlage, zur Kenntnis genommen habe/n und diese als für mich/uns als verbindliche Vertragsbasis akzeptiere/n.