In continuation of the successful network of excellence, HPC.NRW and the statewide strategy for High Performance Computing and Artificial Intelli-gence, the hpcCluster.NRW System described here amends the existing offers available in the region and at the national level with a general purpose system designed to support users with a general demand for compute resources and in particular for machine learning and artificial intelligence application fields. The system described here is consequently a generalpurpose computing system for universities and universities of applied sciences in the Nord Rhine-Westphalia. The goal is to establish this system permanently by realiz-ing an environment that is designed to be extended every 3-4 years and allowing components of the different steps to be operated as a single system. Besides its performance capabilities, the energy efficiency and flexibility for further extensions are considered as key requirements.
The documents in the procurement file contain technical specifications and guidelines to support the call for proposals addressed to the selected participants. Vendors can offer alternative solutions to meet the requirements with different approaches but must outline the impact on the overall system (e.g. alterna-tive racks with better energy efficiency resulting in a reduced number of nodes).The computer system described in this document is for civil use only and will be used primarily for teaching and research purposes.
Die Pflicht zum Systemservice hat eine feste Grundlaufzeit von fünf Jahren. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit durch einseitige Erklärung um ein Jahr zu den angebotenen Optionen zu verlängern, sofern die in Anlage 6 Konditionen für die optionale Verlängerung angegeben sind. Diese Option kann nur bis zwei Monate vor Ablauf der Laufzeit erklärt werden. Der Auftraggeber kann von ihr bis zu zweimal Gebrauch machen (Verlängerung um maximal 2 Jahre).
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Die Bieter haben in der dieser aktuellen Angebotsrunde verbindliche Angebote einzureichen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass hier erhebliche Unterschiede zum indikativen Angebot bestehen, wenn formale Anforderungen nicht eingehalten sind.
Der Auftraggeber wird die verbindlichen Angebote einer vollständigen Angebotsprüfung gemäß §§ 56 ff VgV unterziehen. Es gelten alle Ausschlussgründe des Vergaberechts. Auch vermeintlichgeringfügige formale Fehler können zu zwingenden Ausschlussgründen führen.
Machen Sie sich daher mit den gesetzlichen Ausschlussgründen vertraut. Ändern Sie insbesondere die vertraglichen Unterlagen in Ihrem Angebot nicht ab und achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Preisangaben vollständig und wie gefordert machen.
Soweit Unklarheiten bestehen, können entsprechende Bieterfragen gestellt werden. Das gilt auch für sonstige Fragen, welche die formalen Anforderungen an das Angebot betreffen. Wir antworten gern.
Mit Abgabe des Angebots gelten die vertraglichen AGB`s des EVB IT Vertrag.
Gemäß § 56 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
TOM´s (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und organisatorische Maßnahmen des Bieters einreichen
Nachweis eines Referenzsystems (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines Referenzsystems für den Einsatzbereich der technisch-/wissenschaftlichen Simulation oder Methoden der künstlichen Intelligenz mit mindestens gleicher Anschlussleistung wie das angebotene System und Erfahrung im Aufbau von Systemen mit Direct Liquid Cooling.
Zum Nachweis seiner Eignung gibt der Bieter mindestens zwei Referenzen an, die in Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist, unter Angabe des Auftragnehmers, eines Ansprechpartners sowie des finanziellen Umfangs. Als vergleichbar werden Systeme angesehen, welche mit Direct Liquid Cooling (DLC) ausgeführt sind, Rechenknoten mit eine vergleichbaren Konfiguration wie Segment 2 in der vorliegenden Ausschreibung und ein Auftragsvolumen von mindestens 5,5 MEUR Brutto hatten. Die Universität zu Köln behält sich vor, angegebene Referenzen zu prüfen.
Die Zahlungsbedingungen sind dem Zahlungsplan zu entnehmen :Der Auftragnehmer kann die Vergütung für seine Leistungen wie folgt in Rechnung stellen: I HPC gemäß Ziffer 1-5 des Preisblattes Summe in EUR Bei Lieferung sämtlicher für die Systemerstellung erforderlicher Hardware: 85% der Gesamtsumme für die Erstellung des Gesamtsystems gemäß Ziffer 1 bis 5 des Preisblattes 0,00 EUR Bei Abnahme: 15% der Gesamtsumme für die Erstellung des Gesamtsystems gemäß Ziffer 1 bis 5 des Preisblattes 0,00 EUR II Systemservice-Erweiterung Systemservice-Erweiterung gemäß Ziffer 6-8 des Preisblattes: Jeweils mit Beginn des Zeitraums für den weiteren Systemservice. III Zusätzliche Knoten Zusätzliche Knoten gemäß Ziffer 11-15 des Preisblattes: Jeweils bei Lieferung IV Zusätzliche Datenträger Zusätzliche Datenträger gemäß Ziffer 19-23 des Preisblattes: Jeweils bei Lieferung
Sollte die Lieferung der Hardware nicht bis zum 31.12.2025 erfolgen, so stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine selbstschuldnerische Bürgschaft befristet bis zum Erbringen der Leistung, eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstatt der EU in Höhe von 85% der Gesamtleistung aus. Außerdem stellt der Auftragnehmer eine Bürgschaft über die restlichen 15% der Gesamtleistung bis zur vollständigen Abnahme der Leistung aus. Die Bürgschaften dienen als Sicherheit für Ansprüche des Auftraggebers auf die vereinbarte Leistungserbringung. Sofern Leistungen erbracht werden, erlischt der Anspruch aus der Bürgschaft in Höhe des Wertes der Leistungen.
keine