Universität zu Köln - HPC Cluster NRW
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
09.09.2025
11.09.2025 09:00 Uhr
11.09.2025 09:05 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
05315-06008-84
Albertus-Magnus-Platz
50923
Köln
Deutschland
DEA23
Abteilung 64 - Einkauf
vergabestelle@verw.uni-koeln.de
+49 2214700

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Lieferungen

CPV-Codes

30211000-1
30211100-2
30211200-3
30211300-4
30211400-5
30211500-6
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

In continuation of the successful network of excellence, HPC.NRW and the statewide strategy for High Performance Computing and Artificial Intelli-gence, the hpcCluster.NRW System described here amends the existing offers available in the region and at the national level with a general purpose system designed to support users with a general demand for compute resources and in particular for machine learning and artificial intelligence application fields.
The system described here is consequently a generalpurpose computing system for universities and universities of applied sciences in the Nord Rhine-Westphalia. The goal is to establish this system permanently by realiz-ing an environment that is designed to be extended every 3-4 years and allowing components of the different steps to be operated as a single system. Besides its performance capabilities, the energy efficiency and flexibility for further extensions are considered as key requirements.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

In continuation of the successful network of excellence, HPC.NRW and the statewide strategy for High Performance Computing and Artificial Intelli-gence, the hpcCluster.NRW System described here amends the existing offers available in the region and at the national level with a general purpose system designed to support users with a general demand for compute resources and in particular for machine learning and artificial intelligence application fields.
The system described here is consequently a generalpurpose computing system for universities and universities of applied sciences in the Nord Rhine-Westphalia. The goal is to establish this system permanently by realiz-ing an environment that is designed to be extended every 3-4 years and allowing components of the different steps to be operated as a single system. Besides its performance capabilities, the energy efficiency and flexibility for further extensions are considered as key requirements.

The documents in the procurement file contain technical specifications and guidelines to support the call for proposals addressed to the selected participants. Vendors can offer alternative solutions to meet the requirements with different approaches but must outline the impact on the overall system (e.g. alterna-tive racks with better energy efficiency resulting in a reduced number of nodes).
The computer system described in this document is for civil use only and will be used primarily for teaching and research purposes.

Umfang der Auftragsvergabe

4.568.067,23
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
84

Die Pflicht zum Systemservice hat eine feste Grundlaufzeit von fünf Jahren. Der Auftraggeber hat das Recht, die Laufzeit durch einseitige Erklärung um ein Jahr zu den angebotenen Optionen zu verlängern, sofern die in Anlage 6 Konditionen für die optionale Verlängerung angegeben sind. Diese Option kann nur bis zwei Monate vor Ablauf der Laufzeit erklärt werden. Der Auftraggeber kann von ihr bis zu zweimal Gebrauch machen (Verlängerung um maximal 2 Jahre).

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Gyrhofstr. 17A
50931
Köln
Deutschland
DEA23

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4CYTRNMZTVU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Die Bieter haben in der dieser aktuellen Angebotsrunde verbindliche Angebote einzureichen. Es wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass hier erhebliche Unterschiede zum indikativen Angebot bestehen, wenn formale Anforderungen nicht eingehalten sind.

Der Auftraggeber wird die verbindlichen Angebote einer vollständigen Angebotsprüfung gemäß §§ 56 ff VgV unterziehen. Es gelten alle Ausschlussgründe des Vergaberechts. Auch vermeintlichgeringfügige formale Fehler können zu zwingenden Ausschlussgründen führen.

Machen Sie sich daher mit den gesetzlichen Ausschlussgründen vertraut. Ändern Sie insbesondere die vertraglichen Unterlagen in Ihrem Angebot nicht ab und achten Sie darauf, dass Sie sämtliche Preisangaben vollständig und wie gefordert machen.

Soweit Unklarheiten bestehen, können entsprechende Bieterfragen gestellt werden. Das gilt auch für sonstige Fragen, welche die formalen Anforderungen an das Angebot betreffen. Wir antworten gern.

Mit Abgabe des Angebots gelten die vertraglichen AGB`s des EVB IT Vertrag.

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

69
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Gemäß § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.

Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten
c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

TOM´s (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Technische und organisatorische Maßnahmen des Bieters einreichen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

Nachweis eines Referenzsystems (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Nachweis eines Referenzsystems für den Einsatzbereich der technisch-/wissenschaftlichen Simulation oder Methoden der künstlichen Intelligenz mit mindestens gleicher Anschlussleistung wie das angebotene System und Erfahrung im Aufbau von Systemen mit Direct Liquid Cooling.

Zum Nachweis seiner Eignung gibt der Bieter mindestens zwei Referenzen
an, die in Art und Umfang mit der hier ausgeschriebenen Leistung
vergleichbar ist, unter Angabe des Auftragnehmers, eines
Ansprechpartners sowie des finanziellen Umfangs. Als vergleichbar werden
Systeme angesehen, welche mit Direct Liquid Cooling (DLC) ausgeführt
sind, Rechenknoten mit eine vergleichbaren Konfiguration wie Segment 2
in der vorliegenden Ausschreibung und ein Auftragsvolumen von mindestens
5,5 MEUR Brutto hatten. Die Universität zu Köln behält sich vor, angegebene
Referenzen zu prüfen.

Finanzierung

Die Zahlungsbedingungen sind dem Zahlungsplan zu entnehmen :
Der Auftragnehmer kann die Vergütung für seine Leistungen wie folgt in Rechnung stellen:

I HPC gemäß Ziffer 1-5 des Preisblattes Summe in EUR
Bei Lieferung sämtlicher für die Systemerstellung erforderlicher Hardware: 85% der Gesamtsumme für die Erstellung des Gesamtsystems gemäß Ziffer 1 bis 5 des Preisblattes 0,00 EUR
Bei Abnahme: 15% der Gesamtsumme für die Erstellung des Gesamtsystems gemäß Ziffer 1 bis 5 des Preisblattes 0,00 EUR

II Systemservice-Erweiterung
Systemservice-Erweiterung gemäß Ziffer 6-8 des Preisblattes: Jeweils mit Beginn des Zeitraums für den weiteren Systemservice.

III Zusätzliche Knoten
Zusätzliche Knoten gemäß Ziffer 11-15 des Preisblattes: Jeweils bei Lieferung

IV Zusätzliche Datenträger
Zusätzliche Datenträger gemäß Ziffer 19-23 des Preisblattes: Jeweils bei Lieferung

Sollte die Lieferung der Hardware nicht bis zum 31.12.2025 erfolgen, so stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine selbstschuldnerische Bürgschaft befristet bis zum Erbringen der Leistung, eines deutschen Kreditinstituts oder eines vergleichbaren Kreditinstituts aus einem Mitgliedsstatt der EU in Höhe von 85% der Gesamtleistung aus.
Außerdem stellt der Auftragnehmer eine Bürgschaft über die restlichen 15% der Gesamtleistung bis zur vollständigen Abnahme der Leistung aus.
Die Bürgschaften dienen als Sicherheit für Ansprüche des Auftraggebers auf die vereinbarte Leistungserbringung. Sofern Leistungen erbracht werden, erlischt der Anspruch aus der Bürgschaft in Höhe des Wertes der Leistungen.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

keine

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung