Universität zu Köln - Betriebsärztlicher Dienst
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
05.01.2026
09.01.2026 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Universität zu Köln, Abteilung 64 - Einkauf
05315-06008-84
Albertus-Magnus-Platz
50923
Köln
Deutschland
DEA23
Abteilung 64 - Einkauf
vergabestelle@verw.uni-koeln.de
+49 2214700

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
05315-03002-81
Zeughausstr. 2-10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
VKRheinland@bezregkoeln.nrw.de
+49 2211473045
+49 2211472889

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

85147000-1
85100000-0
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte der Arbeitssicher-heit (ASiG) für die Universität zu Köln.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Arbeitsmedizinische Beratung und Betreuung nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte der Arbeitssicher-heit (ASiG) für die Universität zu Köln.

Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 24 Monaten.
Vertragsbeginn: 01.04.2026

Grundlaufzeit: bis 31.03.2028

Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag einmalig, um einen Zeitraum von 24 Monaten zu verlängern (Option). Sofern der Auftraggeber von dieser Option Gebrauch machen möchte, wird die Verlängerung binnen einer Frist von sechs Mo-naten zum Vertragsende schriftlich angekündigt.

Vertagsende ist dann: 31.03.2030

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der AG hat die Möglichkeit, den Vertrag einmalig, um einen Zeitraum von 24 Monaten zu verlängern (Option). Sofern der Auftraggeber von dieser Option Gebrauch machen möchte, wird die Verlängerung binnen einer Frist von sechs Mo-naten zum Vertragsende schriftlich angekündigt.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Universität zu Köln
50923
Köln
Deutschland
DEA23

alle Einrichtungen der Universität zu Köln

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

---
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

keine

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
1.400.000,00
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4CYTSW4ZVPU

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

keine

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

40
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Gemäß § 56 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)

§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)

§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)

§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden

§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)

§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.

Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.

Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen

Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.

Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.

Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.

Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.

Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.

Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder

a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhalten
c) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen

Anforderungen an das einzusetzende Personal (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung sind die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen, die durch Referenzen/Nachweise nachgewiesen werden müssen:

a) Mindestanforderungen
- Qualifikation als Fachärzte/-ärztinnen für Arbeitsmedizin oder Ärztin/Arzt mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
- 2jährige Erfahrung und nachgewiesenes Fachwissen der eingesetzten Ärztin/Ärzte in der Betreuung von Einrichtungen mit Laboren (Gefahrstoffe, Biostoffe, Strahlenschutz) und Werkstätten
- Vorliegen der Approbation
- Die eingesetzten Ärzte/Ärztinnen und ggf. weiteres Personal müssen über Sprachlevel C1 in Deutsch verfügen

Die folgenden Erfahrungen und Kenntnisse des eingesetzten Personals müssen im Rahmen des Vergabeverfahrens anhand der Anlage Personalprofile belegt werden und werden dann auf Basis der Anlage Wirtschaftlichkeitswertung bewertet:

b) Personalprofil
- Einschlägige Erfahrung der eingesetzten Ärztin/Ärzte in der Betreuung von Einrichtungen mit Laboren (Gefahrstoffe, Biostoffe, Strahlenschutz) und Werkstätten insbesondere bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Unterstützung bei Unterweisungen im Bereich Gefahrstoff-, Biostoff- und Strahlenschutzverordnung
- Die eingesetzten Ärzte/Ärztinnen und ggf. vom Auftragnehmer eingesetztes weiteres Personal (laut Konzept) verfügen über kulturelle Kompetenzen
- Die eingesetzten Ärzte/Ärztinnen und ggf. vom Auftragnehmer eingesetztes weiteres Personal (laut Konzept) verfügen über Beratungskompetenz zu psychischen Belastungen
- Ermächtigung für Untersuchungen nach Strahlenschutzverordnung (inkl. Röntgen)

Finanzierung

Die Zahlungsbedingungen sind dem ergänzenden Vertrag unter § 6 Preis- und Zahlungskonditionen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Einzureichende Unterlagen:

* Mit dem Angebot
** Mittels Dritterklärung:
- Anforderungen an das einzusetzende Personal: Im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung sind die folgenden Mindestanforderungen zu erfüllen, die durch Referenzen/Nachweise nachgewiesen werden müssen:

a) Mindestanforderungen
- Qualifikation als Fachärzte/-ärztinnen für Arbeitsmedizin oder Ärztin/Arzt mit Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
- 2jährige Erfahrung und nachgewiesenes Fachwissen der eingesetzten Ärztin/Ärzte in der Betreuung von Einrichtungen mit Laboren (Gefahrstoffe, Biostoffe, Strahlenschutz) und Werkstätten
- Vorliegen der Approbation
- Die eingesetzten Ärzte/Ärztinnen und ggf. weiteres Personal müssen über Sprachlevel C1 in Deutsch verfügen

Die folgenden Erfahrungen und Kenntnisse des eingesetzten Personals müssen im Rahmen des Vergabeverfahrens anhand der Anlage Personalprofile belegt werden und werden dann auf Basis der Anlage Wirtschaftlichkeitswertung bewertet:

b) Personalprofil
- Einschlä

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung