Ziel der Ausschreibung ist es, durch die Wartung, Instandhaltung und Serviceunterstützung des Systems die notwendigen Voraussetzungen für den sicheren Betrieb der gebäudetechnischen Anlagen im Bereich HLSK (Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima) zu schaffen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss eines EVB-IT Pflegevertrags sowie eines EVB-IT Dienstvertrags für das Leitstellensystem "EBI" der Universität zu Köln. Ziel der Ausschreibung ist es, durch die Wartung, Instandhaltung und Serviceunterstützung des Systems die notwendigen Voraussetzungen für den sicheren Betrieb der gebäudetechnischen Anlagen im Bereich HLSK (Heizung, Lüftung, Sanitär und Klima) zu schaffen. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monaten.
Abteilung für Technisches Gebäudemanagement,Fachbereich 53.4 NachrichtentechnikAlbertus-Magnus-Platz, D-50923 Köln
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
keine
Gemäß § 56 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Angebot drei Referenzaufträge nachzuweisen.. An die Referenzaufträge bestehen folgende Mindestanforderungen:- Alle drei Referenzaufträge müssen Wartungs- und Serviceleistungen an Honeywell-EBI-Systemen umfassen. Aus den Referenzen müssen insbesondere Wartung und Instandhaltung, Störungsbearbeitung, Remote-Support, Fehleranalyse auf der Management- und Automationsebene, Pflege bzw. Aktualisierung der EBI-Systemsoftware sowie vereinbarte Reaktions- und Bearbeitungszeiten hervorgehen, und- die vergleichbaren Leistungen müssen innerhalb der letzten drei Jahre vor Ablauf der Angebotsfrist erbracht worden sein. Laufende Referenzverträge werden berücksichtigt, sofern die vergleichbaren Leistungen zu diesem Zeitpunkt bereits seit mindestens zwölf Monaten erbracht werden, und- Mindestens eine Referenz muss die erfolgreiche Migration oder wesentliche Aktualisierung eines bestehenden Honeywell-EBI-Systems von EBI R600 oder einer technisch vergleichbaren EBI-Ausgangsversion auf eine aktuell unterstützte EBI-Version umfassen. Die Referenz muss mindestens Planung, Datensicherung, technische Migration, Übernahme beziehungsweise Anpassung der Systemkonfiguration, Funktionsprüfung und Wiederinbetriebnahme umfassen. Die Migrationsreferenz kann gleichzeitig als eine der drei geforderten Wartungsreferenzen anerkannt werden.Die Vorlage "Referenzen" des Auftraggebers ist unter Vergabeunterlagen herunterzuladen.
Zertifizierung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter mit dem Angebot den Nachweis über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 (oder neuer) vorzulegen. Das Zertifikat muss zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote gültig sein.
Gleichwertige Nachweise:Der Auftraggeber akzeptiert auch andere Nachweise über gleichwertige Qualitätssicherungsmaßnahmen, sofern der Bieter nachweist, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen den geforderten Qualitätssicherungsnormen entsprechen und er keinen Zugang zu den Zertifikaten hatte.
Die Zahlungsbedingungen/Konditionen sind den AGB´s des gültigen EVB-IT Vertrages zu entnehmen. Im übrigen gelten nachrangig die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Mit Angebotsabgabe erkläre(n) ich/wir, dass ich/wir die Ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Leistungen (EVB-IT), einschließlich aller zugehörigen Vertragsmuster und Anlage, zur Kenntnis genommen habe/n und diese als für mich/uns als verbindliche Vertragsbasis akzeptieren.