Im Vorprojekt (Gegenstand dieser Ausschreibung) sollen zum einen die internen Anforderungen der UzK, insbesondere die Prozesse im Technischen Gebäudemanagement (Teilprojekt im Vorprojekt (TPV 1)) BPNM-konform erhoben und optimiert werden (Prioritäten 1 und 2) sowie ein Datenkonzept für die Erhebung der CAFM-Daten (TPV 2) erstellt werden. Anschließend erfolgt eine Marktanalyse zur Sondierung der marktreifen Systeme (TPV 3) sowie im TPV 4 die Definition aller fachlichen und IT-Anforderungen (einschließlich Abgleich mit den strategischen Themen sowie tragfähiger Betriebskonzepte im Liegenschaftsmanagement und im Rechenzentrum der Universität zu Köln). Das Teilprojekt 5 (TPV5) umfasst anschließend die Erstellung aller für die Durchführung des Hauptprojektes erforderlichen leistungsbeschreibenden und sonstigen fachlichen Unterlagen für die Vergabeverfahren.
Der UzK wurde vom Land das Liegenschaftsmanagement übertragen. Damit übernimmt die UzK die Verantwortung für sämtliche Baumaßnahmen (Neu- u. Erweiterungsbauten, Sanierungen und Modernisierungen). Im Betrieb ist damit die Instandhaltung (Wartung, Inspektion und Instandsetzung bei Störungen) für alle Nutzer:innen der Liegenschaften im Bestand der UzK verbunden. Zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung ist für Meldung, Dokumentation und Steuerung der Aufträge das Client-basierte Facility Management-System FM Essentials von PLANON (vormals Conject) im Einsatz. Weiterentwicklung und Support dieser Lösung werden vom Anbieter mittelfristig eingestellt. Zudem entspricht die Lösung nicht mehr den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an ein Facility Managementsystem. Aus diesem Grunde sollen mit Unterstützung einer externen Beratung die Anforderungen im Detail erhoben, auf Basis einer groben Marktanalyse die Optionen bewertet und eine Ausschreibung vorbereitet werden, im Einzelnen umfasst der Project-Scope zur Ablösung des bestehenden Systems:o Mit 1. Priorität ist ein Instandhaltungsplanungssystem (IPS) zu installieren, um unter Governance-Aspekten der Betreiber-Verantwortung der UzK gerecht zu werden. Die Instandhaltungsplanung erfolgt aktuell in Excel. Die Datengrundlagen und die auf ihnen beruhenden Planungen und Auswertungen sind fehleranfällig, in Teilen nicht aktuell und implizieren Datenredundanzen. Dies erschwert auch die Arbeiten, u.a. im Hinblick auf die Planung des Personaleinsatzes.o Mit 2. Priorität ist die Ablösung des Ticketing-Systems zu prüfen, dies im Hinblick auf planbare Instandhaltungsmaßnahmen als auch für das operative Störungsmanagement.o Mit 3. Priorität ist ein Modul Flächenmanagement aus dem Bereich Planen und Bauen der Liegenschaftsverwaltung in den Anforderungen zu berücksichtigen, da in der aktuellen - dann abzulösenden - Systemlandschaft Flächendaten in einer Schnittelle mit dem CAD-System FMDesign genutzt und aktualisiert werden. Sowohl die unterbrechungsfreie Unterstützung der laufenden Arbeiten sowie auch die Unterstützung der Bedarfsmeldungen der Nutzer*innen und die Zuweisung der Räume auf Basis im Rahmen der Masterplanung neu zu definierender Prozesse sollen mit der Einführung des neuen CAFM-System sichergestellt werden.Folgende Themen/Schnittstellen/Anwendungen sollen "mitgedacht" (und somit Bestandteil der Leistungsbeschreibung der CAFM-System-Ausschreibung) werden, um für zukünftige Anforderungen vorbereitet zu sein und der UzK keine Optionen zu nehmen, sind jedoch NICHT im Projekt-Scope der Systemeinführung, im Einzelnen:o die Umstellung auf S/4HANA (Grundsatzentscheidung: S/4HANA ist das führende System.) Hier sind insbesondere die Optionen zur Verwendung von SAP-Modulen für das Liegenschaftsmanagement einer kritischen Bewertung auf Passung mit den Anforderungen der UzK zu prüfen.o die Anforderungen zur Nachhaltigkeit in der Bewirtschaftung von Immobilieno die Anforderungen im Dokumentenmanagement (DMS) für Bauen und Betrieb (Baugenehmigung, Statik, Brandschutzkonzept). (Ein Parallelprojekt an der UzK zielt auf die Einführung eines DMS in 2026.)o die Anforderungen im Vertragsmanagement. (Ein Parallelprojekt an der UzK unter der Federführung des Dezernats Wirtschaft und Finanzen zielt auf die Einführung eines Vertragsmanagements in 2026.)o das Modul Flächenmanagement muss integrierbar seino die Anforderungen im Energiemanagement, (Ein Parallelprojekt unter der Federführung des kaufmännischen Liegenschaftsmanagements zielt auf die Einführung eines Energiemanagements.) o die Potenziale im Bereich KI
ggf. einzelne Institute, Fachrichtungen in der Nähe
Das Vertragsverhältnis beginnt mit Zuschlagerteilung im Vergabeverfahren und endet wenn die Leistung vollumfänglich erbracht wurde.
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Die Teilnahmephase dient der Feststellung, welche Bewerber geeignet sind und daher zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen. Die Bewerber reichen in dieser Phase Teilnahmeanträge ein, in denen sie alle geforderten Nachweise und Informationen zur Eignungsprüfung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen übermitteln.Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge auf Ausschlussgründe sowie die Einhaltung der für dieses Verfahren geltenden Mindestanforderungen an die Eignung und der sonstigen formalen Anforderungen.
Sollten bis zu fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die einen wertungsfähigen Teilnahmeantrag eingereicht haben.Sollten mehr als fünf wertungsfähige Teilnahmeanträge eingehen, so wählt der Auftraggeber fünf Teilnahmeanträge aus.
Bewertungsgrundlage für die Auswahlentscheidung sind die Angaben in der Anlage "Referenzen". Aus diesen Referenzen wählt der Auftraggeber den Referenzauftrag aus, der die höchste Auftragsnähe aufweist. Nur dieser Referenzauftrag wird bewertet.
Anschließend werden diese 5 Bewerber zur indikativen Angebotsabgabe aufgefordert.
Gemäß § 56 VgV
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
Referenzliste (Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag einen Referenzauftrag nachzuweisen. Es bestehen die folgenden Mindestanforderungen:- Der Referenzauftrag muss die Erstellung eines Leistungsverzeichnisses für ein CAFM-System zum Gegenstand gehabt haben; und- Der Referenzauftrag muss eine Prozess- und Datenanalyse für ein technisches Gebäudemanagement zum Gegenstand gehabt haben; und- Die oben genannten Leistungen im Referenzauftrag müssen abgeschlossen sein; und- Das Leistungsende darf bei Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge nicht länger als vier Jahre zurückliegen; und- Das Auftragsvolumen des Referenzauftrags muss größer als EUR 200.000,00 netto gewesen sein.
Verwenden Sie dafür zwingend das bereitgestellte Dokument "Anlage Referenzen"
Bewertungskriterium ist die Auftragsnähe - Bewertungskriterium ist die Auftragsnähe. Die Bewertung der Auftragsnähe erfolgt anhand einer um-fassenden Gesamtwürdigung der prägenden Eigenschaften des gemäß Ziffer 2.1 ausgewählten Refe-renzauftrags. Diese werden mit den prägenden Eigenschaften des vorliegend zu vergebenden Auftrag verglichen. Prägende Eigenschaften des zu vergebenden Auftrags sind insbesondere:- Auftraggeber ist eine deutsche Universität mit über 40.000 Studierenden - Auftrag umfasst neben der Erstellung Leistungsbeschreibung auch die Erstellung von weiteren Vergabeunterlagen für das neu einzuführende System- Auftraggeber ist selbst Eigentümer der Liegenschaften und hat dementsprechend selbst die BetreiberverantwortungVorsorglich: Diese Aufzählung ist nicht abschließend.Im Rahmen der Gesamtwürdigung kann eine besonders hohe Vergleichbarkeit in einem Aspekt eine weniger ausgeprägte Vergleichbarkeit in anderen Aspekten kompensieren.
Die Zahlungsbedingungen sind dem ergänzenden Vertrag zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Anlage "Teilnahmeantrag"Anlage "Referenzen"Anlage "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen"Anlage "Eigenerklärung Sanktionen"