Rahmenvereinbarung über:Los 1: die Anmietung von Multifunktionssystemen für den Dienstgebrauch Los 2: Den Betrieb in Eigenregie durch den Auftragnehmer (Gestattung) von drei Multifunktionssystemen für Studierende
Rahmenvereinbarung, Laufzeit 72 Monate, über:Los 1: die Anmietung von ca. 280 Multifunktionssystemen für den Dienstgebrauch Los 2: Den Betrieb in Eigenregie durch den Auftragnehmer (Gestattung) von drei Multifunktionssystemen für Studierende
Grundlaufzeit: 5 Jahre, (60 Monate)
einmalige Verlängerungsoption um weitere 12 Monate. Maximallaufzeit: 72 Monate
keine
Gemäß § 21 VgV Abs. 6 liegt ein im Gegenstand der Rahmenvereinbarung begründeter Sonderfall vor, die maximale Laufzeit von maximal 4 Jahren zu verlängern: Bei dem Auftragsgegenstand handelt es sich um die Anietung von Multifunktionsgeräten. Diese werden durch die Anbieter wiederum selber bei großen Leasinggesellschaften für die Vertragsdauer geleast. Um eine für die Nutzer verträgliche Monatsmietrate zu erreichen, ist eine Vertragsdauer von 6 Jahre (72 Monaten) angebracht und marktüblich.
geringerer Energieverbrauch, Feinstaubreduzierung, einsatz von Recyclingpapieren
Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
Gemäß § 56 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
DIN ISO 9001 (Qualitäts-Management-Norm), (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Auftragnehmer müssen nach DIN ISO 9001 (Qualitäts-Management-Norm) zertifiziert sein.
DIN ISO 14001 (Umweltmanagementnorm) (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Auftragnehmer müssen nach DIN ISO 14001 (Umweltmanagementnorm) zertifiziert sein.
Umweltzeichen "Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) DE ZU 219 (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Endprodukte müssen mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel für Bürogeräte mit Druckfunktion (Drucker und Multifunktionsgeräte) DE ZU 219, Ausgabe Januar 2021" ausgezeichnet sein. Gleichwertige, alternative Nachweise sind zugelassen. Die Gleichwertigkeit ist durch den Bieter nachzuweisen.
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Der AN haftet für alle Schäden, die dem AG und dessen Mitarbeitern/innen im Zusammenhang mit der Aufstellung, dem Betrieb, der Wartung und der Entsorgung sowie der Entfernung von Multifunktionssysteme / Printstationen beider Systeme erwachsen. Der AN stellt den AG von Ansprüchen frei, die sich aus den beschriebenen Risiken ergeben. Der AG haftet nicht für Unfälle, die der AN oder seine Beauftragten bei der Ausführung Ihrer Tätigkeiten erleiden. Der AG haftet nur gegenüber dem AN nach Maßgabe von gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.Der AN versichert die eingesetzten Geräte für die Dauer des Vertrages gegen Schäden, die durch Feuer, Diebstahl, Wasser und Sabotage entstehen können.Eine entsprechende Versicherung ist dem AG durch den AN zu Vertragsbeginn nachzuweisen:
- Kopie des Versicherungsscheins einer bestehenden Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung unter Angabe der Deckungssummen. Gefordert wird eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für jeden einzelnen Schadensfall von mindestens 3.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden.
CE-Kenzeichnung (Mit dem Angebot; Mittels Dritterklärung): Die CE-Kennzeichnung für die eingesetzten Geräte ist nachzuweisen
Zeichen, Kennzeichnungen, Normen, Zertifizierungen (Mit dem Angebot; Keine oder anderweitige Formerfordernis): Die marktüblichen Zeichen, Kennzeichnungen, Normen und Zertifizierungen für alle Geräte und deren Teile, sind, soweit betroffen, einzuhalten.
Referenzen zu Los 1 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot drei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:- Zeitraum der Leistungserbringung: 01.12.2022 bis 30.11.2025- Angabe von mindestens drei Referenzen zu Los 1 Dienstmultifunktionssysteme über inhaltlich und mengenmäßig vergleichbare, abgeschlossene bzw. laufende Projekte, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen (d.h. Leistungserbringung im Bereich "Managed Print Service" - Aufstellung und Betreuung von Druckern und Multifunktionsgeräten mit einem vergleichbaren Umfang) durchgeführt wurden oder werden. Benennung von mindestens drei (3) verschiedenen Referenzprojekten, wovon mindestens eine (1) Referenz folgenden Mindestumfang haben muss:o Lieferung und Installation von min. 280 Systemen o Abrechnungsmodell Hardwaremiete und Clickpreis o Einsatz von Softwarelösungen zum Gerätemanagement / automatischer Verbrauchsmaterialbestellungo Erbringung von Serviceleistungen (Reparatur und Wartung) durch herstellerzertifiziertes Technikpersonalo Befüllen der Geräte mit Verbrauchsmaterial (Toner / Tinte und Papier)Hinweis: Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzen. Eine Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.Alle Referenzen müssen Angaben zu Namen des AG, Kontaktdaten des AG, Bezeichnung und Standort, Zeitraum, Gesamtauftragswert, Kurzbeschreibung der Art und des Umfangs, besondere Umstände, Eigenleistung vs. Kooperation und sonstige Angaben machen. Fehlen Angaben (z.B. Telefonnummer des Kontaktes) kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Referenzen zu Los 2 (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): Der Bieter hat mit seinem Teilnahmeantrag/Angebot drei Referenzaufträge nachzuweisen. Es bestehen an jeden einzelnen Referenzauftrag die folgenden Mindestanforderungen:- Zeitraum der Leistungserbringung: 01.12.2022 bis 30.11.2025- Angabe von mindestens drei Referenzen zu Los 2 Studierendenmultifunktionssysteme, über inhaltlich vergleichbare, abgeschlossene bzw. laufende Projekte bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen (d.h. Leistungserbringung im Bereich Dienstleistungskonzessionsvertrages zum Betrieb von öffentlich zugänglichen Multifunktionsgeräten mit einem vergleichbaren Umfang) durchgeführt wurden oder werden. - Benennung von mindestens drei (3) verschiedenen Referenzprojekten, wovon mindestens eine (1) Referenz folgenden Mindestumfang haben muss:o Lieferung, Installation und Betrieb von min. 10 Systemen per Dienstleistungskonzessiono Einsatz eines Abrechnungs- und Bezahlmodells o Geld-Clearingo Erbringung von Serviceleistungen (Reparatur und Wartung) durch herstellerzertifiziertes Technikpersonalo Befüllen der Geräte mit Verbrauchsmaterial (Toner / Tinte und Papier)Hinweis: Die vorgenannten Anforderungen sind Mindestanforderungen an die Referenzen. Eine Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.Alle Referenzen müssen Angaben zu Namen des AG, Kontaktdaten des AG, Bezeichnung und Standort, Zeitraum, Gesamtauftragswert, Kurzbeschreibung der Art und des Umfangs, besondere Umstände, Eigenleistung vs. Kooperation und sonstige Angaben machen. Fehlen Angaben (z.B. Telefonnummer des Kontaktes) kann das Angebot von der Wertung ausgeschlossen werden.
Eignung Servicetechniker (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung): - Eignung der in der Universität zu Köln eingesetzten Servicetechniker: zu belegen durch eine Eigenerklärung über den entsprechenden Partnerstatus (z.B. Gold, Premium, Titanium o.ä.) beim angebotenen Hersteller oder durch eine Herstellerzertifizierung.
Die Zahlungsbedingungen sind dem Vertrag für Los 1 unter § 34 Zahlungskonditionen zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Einzureichende Unterlagen:
* Mit dem Angebot** Mittels Eigenerklärung:- Bestell- und Rolloutprozess: Der Bieter hat in seinem Angebot seinen Bestell- / Rollout-Prozess darzulegen, in welchem er mindestens folgende Punkte beschreiben muss:- Wie läuft der interne Bestellvorgang beim Bieter ab?- Welche Daten / Informationen muss der AG liefern, damit beim Bieter eine interne Be-stellung ausgelöst werden kann? Bitte nach Wichtigkeit / Notwendigkeit priorisieren.- Welche Daten / Informationen muss der AG liefern, damit ein Rollout der Geräte geplant werden kann?- Welche Mitwirkungsleistungen des AG sind notwendig, um einen möglichst reibungslosen Verlauf zu gewährleisten?- Wie plant der Bieter den Rollout durchzuführen (per Spedition, eigene Kräfte etc.)- Wie schätzt der Bieter den zeitlichen Ablauf (auf Grundlage der hier genannten Mengen und Standorte) ein? Welche Faktoren sind zu beachten?- Bitte legen Sie eine exemplarische Version Ihrer Rollout- / Bestelllisten bei.
Rahmenvereinbarung, Laufzeit 72 Monate, über:Los 1: die Anmietung von ca. 280 Multifunktionssystemen für den Dienstgebrauch
Rahmenvereinbarung, Laufzeit 72 Monate, über:
Los 2: Den Betrieb in Eigenregie durch den Auftragnehmer (Gestattung) von drei Multifunktionssystemen für Studierende