Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, , sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen Anlagen und Einrichtungen der Universität zu Köln.
Rahmenvereinbarung:Die Grundlaufzeit beträgt 1 Jahr.
Es besteht die Option der 1-maligen Verlängerung um jeweils 6 Monate, sofern der Vertrag nicht vorher durch den Auftraggeber mit einer Frist von drei Monaten zum laufenden Vertragsjahr gekündigt wird. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 18 Monate (1,5 Jahre).
Gebäude 321
Preiskriterium für "Niedrigster Preis (ohne Kriterien)"
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Gemäß § 160 ff GWB muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden. Vorsorglich wird auf die Fristen gemäß § 134 GWB hingewiesen.
keine
Gemäß § 56 VgV
§ 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen)
§ 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland)
§ 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
§ 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden
§ 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr)
§§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis und 233a des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung)
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben wurde nicht nachgekommen.
Das Unternehmen ist seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen nicht nachgekommen.
Verstoß gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen
Verstoß gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, weil über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Das Unternehmen hat im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Der öffentliche Auftraggeber verfügt über hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
Es besteht ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Es liegt eine Wettbewerbsverzerrung vor, resultiert daraus, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
Das Unternehmen hat eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt, was zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Das Unternehmen hat in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder ist nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder
a) hat versucht , die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,b) hat versucht , vertrauliche Informationen zur Erlangung unzulässiger Vorteile beim Vergabeverfahren zu erhaltenc) hat fahrlässige oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich hätten beeinflussen können oder hat versucht, solche Informationen zu übermitteln.
abgeschlossene Berufsausbildungen/Erfahrung (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die Mitarbeiter von AN müssen über langjährige Erfahrung im Umgang mit den beschriebenen RLT-Anlagen und Kanaleinbauten verfügen und je nach Anforderungen an die Arbeitstätigkeiten wie Warten, Instandhalten, Inspektion, Instandsetzen, Prüfen (Befähigungsnachweise), eine der nachfolgenden, erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung haben:- Meister im Sanitärtechnik-Handwerk- Meister im Heizungstechnik-Handwerk- Meister im Lüftungstechnik-Handwerk- Meister im Elektrotechnik-Handwerk- Elektrotechniker- Installateur Sanitärtechnik-Handwerk- Installateur Heizungstechnik-Handwerk- Installateur im Lüftungstechnik-Handwerk
Weiterbildung MitarbeiterInnen (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Die MitarbeiterInnen der Firma müssen in Schulungen und Seminaren im Bereich Sachkunde kontinuierlich weitergebildet werden. 1. Im Produktbereich, z. B. für:Instandhaltung von lüftungstechnischen Anlagen und lüftungstechnischen (Kanal-) Einbauten, Brandschutz und Umgang mit Brandschutzklappen. 2. Im Arbeitsbereich, z. B. für:Den Umgang mit Leitern und Tritten sowie Fahrgerüsten Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz und Retten Persönliche Schutzbekleidung
Fachkenntnisse im Bereich der Hygiene (Auf Anforderung der Vergabestelle; Mittels Dritterklärung): Es werden umfangreiche Fachkenntnisse im Bereich der Hygiene an Lüftungstechnik, Brandschutz in Lüftungstechnik, Elektrotechnik, Metallbau und die notwendigen zertifizierten Kenntnisse einer entsprechenden Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten vorausgesetzt.Nachgewiesene und aktuelle Hygieneschulung nach VDI 6022, in Lüftungstechnik, Wartung von Brandschutzklappen und sonstiger Weiterbildungen muss belegt werden.
Die Zahlungsbedingungen sind dem AMEV- Vertrag unterNr. 5, Vergütung zu entnehmen. Im Übrigen gelten die Vertragsbedingungen des Landes NRW.
Einzureichende Unterlagen:- Sprache ( Keine oder anderweitige Formerfordernis vorzulegen): Der entsprechende Handwerker von AN muss ausreichende Kenntnisse in Deutsch, in Wort und Schrift, besitzen, um Absprachen mit dem Bauherrn zu treffen und Eintragungen in die Dokumentation, Betriebstagebücher und Arbeitskarten zu tätigen.