Rahmenvertrag: Berufskleidung für die Zentrale Tierhaltung
VO: UVgO Vergabeart:   Öffentliche Ausschreibung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615
Bielefeld
Deutschland
DE811307718
Zentrale Beschaffung
forschungsbedarfe@uni-bielefeld.de
Zuschlag erteilende Stelle
Kommunikation

Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4RYTBUUSN6X

Bereitstellung der Vergabeunterlagen

https://www.evergabe.nrw.de/VMPSatellite/notice/CXS0Y4RYTBUUSN6X/documents

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Die Zentrale Tierhaltung der Universität Bielefeld plant den Abschluss einer bis zu sechsjährigen Rahmenvereinbarung zur Miete und Reinigung von hygienischer und schutzgerechter Arbeitskleidung für Personal, Wissenschaftler und Gäste.

Haupterfüllungsort

Universität Bielefeld
Universitätsstraße 25
33615
Bielefeld

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Maximal 6 Jahre nach Auftragserteilung

Laufzeit bzw. Dauer

Nebenangebote

Nein

Angaben zu den Losen

Nein
Beschreibung

Zuschlagskriterien

Ausführungsfristen

Laufzeit bzw. Dauer

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Sonstige


Vorzulegende Nachweise:
521 - Eigenerklärung Ausschlussgründe; Mit dem Angebot

Bedingungen für den Auftrag

Wesentliche Zahlungsbedingungen

Gegebenenfalls geforderte Sicherheiten

Verfahren

Verwaltungsangaben

Etwaige zusätzliche Angaben über die Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und der Zugriffsmöglichkeit auf die Vergabeunterlagen.

Schlusstermin für den Eingang der Angebote

05.06.2025 10:00 Uhr

Bindefrist des Angebots

03.07.2025

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

Auf Grund des § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz, ist die Universität Bielefeld als öffentliche Auftraggeberin verpflichtet bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro für die Bieterin/ den Bieter, die oder der den Zuschlag erhalten soll, vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister einzuholen. Um eine Informationslücke für die Auftraggeberin zu verhindern, wird die Möglichkeit in Anspruch genommen, das Gewerbezentralregister zusätzlich bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 Euro abzufragen.

Soweit Unklarheiten bestehen, können entsprechende Bieterfragen gestellt werden. Das gilt auch für sonstige Fragen, welche die formalen Anforderungen an das Angebot betreffen.

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