Art der Leistung
Wartung und Instandhaltung von Aufzügen Standorte Mülheim und Bottrop
Umfang der Leistung
Gesetzlich vorgeschriebene Wartung/Instandhaltung der Aufzugsanlagen. Aufzüge müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), DIN EN 13015 und TRBS 3121 gewartet und geprüft werden.Laufzeit: 4 Jahre.