| VO: | VgV | Vergabeart: | Offenes Verfahren | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf die laufende Vergabe V/E722/26 liegen einige Bieterfragen vor, die nachfolgend beantwortet werden sollen:
Bieterfrage 01 /betreffend Los 2:
"Zur Position "Kohlendioxid für Getränke" bitten wir um Klarstellung der geforderten Flaschengröße. Ist hier eine 8-Liter-Flasche (Rauminhalt) mit ca. 6 kg Füllmenge oder eine 13-Liter-Flasche (Rauminhalt) mit ca. 10 kg Füllmenge vorgesehen? Wird die kurze oder die lange Bauform gewünscht?"
Antwort zu Bieterfrage 01:
Gastronomie-Form (Typ 13 / kurz)
Bieterfrage 02 /betreffend Los 2:
"Bezugnehmend auf die Position "Druckluft" bitten wir um Klarstellung, ob hier Druckluft nach EN 12021 (Atemluft für Atemschutzgeräte) oder Pressluft gemeint ist."
Antwort zu Bieterfrage 02:
Ja, nach EN 12021.
Bieterfrage 03 /betreffend Los 2:
"Bezugnehmend auf die Position "Schutzgas zum Schweißen" bitten wir um Angabe der gewünschten Gaszusammensetzung, da für Schweißanwendungen unterschiedliche Schutzgasgemische verfügbar sind."
Antwort zu Bieterfrage 03:
Ferroline C-18
M21
Ar 82
CO2 18
Bieterfrage 04 /allgemein:
"Gemäß der Vergabeunterlagen sind Nachunternehmern zu benennen. Zur eindeutigen Abgrenzung der Forderungen bitten wir um Auskunft, ob dies auch Speditionen umfasst, die mit der Auslieferung der Gase ggf. beauftragt werden."
Antwort zu Bieterfrage 04:
Sofern die Spedition den Auftrag als fixer Vertragspartner für den physischen Transport übernimmt, haftet sie wie ein Frachtführer. In diesem Fall agiert sie als Nachunternehmer, also wenn:
- Sie den Transport im sogenannten Selbsteintritt (§ 458 HGB) selbst ausführt.
- Ein Frachtvertrag statt eines reinen Speditionsvertrags vorliegt (die Spedition schuldet den konkreten Erfolg des Transports, nicht nur dessen Organisation).
- Der Hauptunternehmer gegenüber seinem Endkunden für den Transport haftet und diesen komplett an die Spedition weiterreicht.
Im o.g. konkreten Fall wäre der Nachunternehmer zu benennen.
Bieterfrage 05 /allgemein:
"In den einzureichenden Angebotsunterlagen werden "Auszüge / Belege Rohstoffpreisindex August 2022" gefordert. Gleichzeitig beziehen sich die Preisgleitklausel sowie die im Leistungsverzeichnis anzugebenden Basisindizes auf den Monat August 2026. Wir bitten um Klarstellung, ob die Forderung nach Nachweisen zum Rohstoffpreisindex August 2022 korrekt ist oder ob stattdessen Unterlagen zum Basisindex August 2026 vorzulegen sind."
Antwort zu Bieterfrage 05:
Hierbei handelt es sich um einen Tipp-Fehler.
Dieser wurde korrigiert. Es handelt sich selbstverständlich um den Index August 2026.
Bieterfrage 06 /allgemein:
Da die zugrunde liegenden Indexwerte öffentlich verfügbar und für alle Bieter identisch sind, bitten wir um Klarstellung, welche konkreten Unterlagen hier vorzulegen sind. Reicht die Angabe des maßgeblichen Indexstands aus oder werden darüber hinausgehende Nachweise erwartet?"
Antwort zu Bieterfrage 06:
Es ist lediglich ein Auszug des /der maßgeblichen Indexstands /-stände (Screenshot o.ä. als PDF) zusammen mit der aktualisierten Preisliste einzureichen.
Bieterfrage 07 /allgemein:
"Gemäß Leistungsbeschreibung_V/E722/26_RV Technische Gase, Punkt 2.7 "Datenblätter / Unterlagen", hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen der Lieferung eine Kopie der Risikobeurteilung des Herstellers für die ausgeschriebene Lieferleistung zur Verfügung zu stellen. Wir bitten um Klarstellung, welche konkrete Risikobeurteilung hier gemeint ist bzw. welche Unterlagen als Nachweis akzeptiert werden."
Antwort zu Bieterfrage 07:
Der Nachweis ist in Form eines "Sicherheitsdatenblatts" einzureichen.
Wir hoffen, die Bieterfragen hiermit hinreichend beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
C.Müschenborn
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