Es ist das vorrangige Ziel des UKM, das bestehende Klinikgelände langfristig und zukunftsfähig auszubauen. Zu diesem Zweck sollen thematisch verwandte Einrichtungen in übergeordneten Funktionsbereichen gebündelt werden, um künftig eine noch effizientere und wirtschaftlichere Patientenversorgung anbieten und gewährleisten zu können.
Vor diesem Hintergrund hat das UKM in den vergangenen Jahren die umfangreiche und mehrstufige Masterplanung "Zukunftsmedizin Münster 2020 - das neue UKM" entwerfen lassen. Die entwickelte Masterplanung sieht eine räumlich-funktionale und bauliche Neuordnung des gesamten Klinikgeländes vor und fokussiert die räumliche Zusammenführung und Verknüpfung der Bereiche Krankenversorgung, Forschung und Lehre.
Wesentlicher Bestandteil der weiterentwickelten Masterplanung sind die Planungen rund um den Neubau des sog. Operativen Zentrums (auch "OPZ"). Das OPZ soll dem Zentralklinikum in Gestalt eines Erweiterungsbaus unmittelbar vorgelagert werden und parallel zur Albert-Schweitzer-Straße ausgerichtet sein. In dem Erweiterungsbau sollen klinische Bereiche sinnvoll zusammengeführt werden. Die Realisierung des OPZ ist im Zuge eines einheitlichen Bauabschnitts in voller Länge des Erweiterungsbaus, inklusive eines an der Notfallzufahrt gelegenen Hubschrauberlandeplatzes, geplant.
Um künftig einen zeitgemäßen Rahmen für Krankenversorgung, Forschung und Lehre und die notwendigen Parkflächen zum Betrieb des OPZ zu schaffen, plant die UKM Infrastruktur Management GmbH die Errichtung eines Parkhauses im Bereich vor dem vorhandenen Versorgungszentrum (VZ).
Als Baufeld dient der Bereich vor dem Versorgungszentrum (VZ). Die Logistikfläche vor dem VZ mit An- und Abfahrt von PKW und LKW ist zu integrieren und bauzeitig zu erhalten. Von Baubeginn bis nach Fertigstellung des neuen OPZ ist der Zugang zum Zentralgebäude des Universitätsklinikums Münster (UKM) sicher zu stellen. Das Parkhaus soll etwa 800 PKW-Stellplätze, 650 Fahrradstellplätze sowie einen Taxibereich (kiss&ride) umfassen. Bei der Planung ist Rück-sicht auf die städtebauliche Situation mit dem geplanten OPZ sowie bei der Gründung auf im Baugrund verlaufende Medienleitungen zu nehmen. Ein im Baufeld bestehender Wertstoffhof mit Sonderabfalllager ist bei der Planung zu berücksichtigen. Ferner müssen bauseitig geplante Netzersatzanlagen und möglicherweise weitere projektübergreifende technische Anlagen in die Planung integriert werden.
- Vorgesehene Bruttogrundrissfläche Parkhaus ca. 25.600 m2
- Vorgesehene Herstellungskosten Kg 300 + 400 ca. 15.100.000 EUR
Im Vorfeld dieser Vergabe hat die UKM IM bereits die Planungsleistungen zur Objektplanung, TGA-Planung, TWP-Planung, Verkehrsplanung und zur Beratung zur Bauphysik im Rahmen einer Generalplanerausschreibung vergeben. Zur Vervollständigung des Planerteams soll mit dieser Ausschreibung die Brandschutztechnische Beratung vergeben werden. Weiterhin ist die Vergabe der Bauleistungen an einen Generalübernehmer vorgesehen.
2 Gegenstand der Vergabe
Ziel der Vergabe ist es, einen Planer zu beauftragen, der die Brandschutzplanung für das beschriebene Parkhaus nach den nachstehenden Vorgaben bis zur Einreichung eines Bauantrags erstellt und der das Planerteam bei der Vergabe der weiteren Planung und der Bauleistungen an einen Generalübernehmers unterstützt
In den hier ausgeschriebenen Planungsleistungen sollen folgende Planungsdisziplinen enthalten sein:
- Brandschutzplanung gem. Heft 17 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO-Schriftenreihe (Stand Dezember 2022) mit folgenden Leistungen
Stufe 1 - Leistungsphase 1 - 4
- Mit den Leistungsphasen 1 - 4 sind sämtliche Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind, um die Planungsziele zu erreichen. Die Leistungspflichten beschränken sich allerdings auf die Leistungsphasen 1 - 4 (vgl. Heft 17 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO-Schriftenreihe, Stand Dez. 2022). Sofern und soweit der AN erkennt, dass weitere Leistungen erforderlich sind, weist er den AG hierauf hin. Weitere Vorgaben ergeben sich insgesamt aus dem Entwurf des Generalplanervertrages, der mit Angebotsaufforderung zur Verfügung gestellt wird.?
Stufe 2 - Leistungsphase 5
- Mit den Leistungsphase 5 sind sämtliche Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind, um die Planungsziele zu erreichen. Die Leistungspflichten beschränken sich allerdings auf die Leistungsphase 5 (vgl. Heft 17 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO-Schriftenreihe, Stand Dez. 2022).
Stufe 3 - Leistungsphase 8
- Mit den Leistungsphase 8 sind sämtliche Leistungen zu erbringen, die nach dem jeweiligen Stand der Planung und Ausführung des Bauvorhabens erforderlich sind, um die Planungsziele zu erreichen. Die Leistungspflichten beschränken sich allerdings auf die Leistungsphase 8 (vgl. Heft 17 - Leistungen für den bauordnungsrechtlichen Brandschutz der AHO-Schriftenreihe, Stand Dez. 2022).