Die UKM Infrastruktur Management GmbH (UKM IM) ist als 100%ige Tochtergesellschaft des Universitätsklinikums Münster (UKM) für die Koordination sämtlicher Bauleistungen im Unterneh-mensverbund des UKM zuständig.
Insofern übernimmt die UKM IM für das vorliegende Vergabeverfahren eine koordinierende Rolle und fungiert als Auftraggeberin.
Informationen zur UKM IM stehen unter http://ukm-im.de/ zur Verfügung.
Das Universitätsklinikum Münster befindet sich im westlichen Stadtgebiet von Münster, Nordrhein-Westfalen, und erstreckt sich über ein weitläufiges Campusgelände in unmittelbarer Nähe zur Innenstadt. Die zentrale Adresse lautet Albert-Schweitzer-Campus 1, 48149 Münster. Der Standort ist verkehrstechnisch gut angebunden und verfügt über eine gewachsene Infrastruktur, die sowohl historische Bestandsgebäude als auch moderne Neubauten umfasst.
Die bauliche Komplexität eines Universitätsklinikums im laufenden Betrieb stellt besondere Anforderungen an die Planung:
Die vorhandene Infrastruktur der Klinik ist über einen langen Zeitraum gewachsen und wurde im Zuge zahlreicher baulicher Erweiterungen, Umbauten und technischer Anpassungen kontinuierlich weiterentwickelt. Infolgedessen handelt es sich heute um eine historisch gewachsene Struktur mit einer Vielzahl unterschiedlicher Bauabschnitte, Baualtersklassen und technischer Systeme.
Die bestehende Infrastruktur weist daher eine hohe bauliche und technische Komplexität auf. Versorgungsleitungen, Verkehrsflächen, Ingenieurbauwerke sowie technische Anlagen sind teil-weise in unterschiedlichen Ausbauzuständen vorhanden und stehen in vielfältigen funktionalen und räumlichen Abhängigkeiten zueinander.
Darüber hinaus sind im Bestand nicht in allen Bereichen vollständig dokumentierte Leitungsführungen und Schnittstellen zwischen verschiedenen Bau- und Modernisierungsphasen vorhanden.
Planungsleistungen im Bereich der Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke müssen diese historisch gewachsene Situation besonders berücksichtigen.
Maßnahmen sind regelmäßig unter laufendem Klinikbetrieb, unter Berücksichtigung bestehender Versorgungssysteme sowie unter Einbindung zahlreicher vorhandener baulicher und technischer Strukturen zu entwickeln. Hieraus ergibt sich ein erhöhter Abstimmungs- und Koordinationsbedarf sowie eine insgesamt erhöhte planerische Komplexität.
Es handelt sich bei der vorliegenden Ausschreibung um einen Rahmenvertrag über Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen auf dem Gelände des Universitätsklinikums Münster sowie dem UKM Marienhospital GmbH, Mauritiusstraße 5, 48565 Steinfurt und den an-grenzenden Liegenschaften der beiden Kliniken.
Der genaue Umfang der benötigten Leistungen kann derzeit nicht festgelegt werden.
Der Auftragswert wurde so genau wie möglich ermittelt, allerdings kann nicht sicher vorausgesagt werden, welche Leistungen im Vertragszeitraum benötigt werden. Der voraussichtliche Auftrags-wert wurde für eine 2-jährige Laufzeit mit einer Honorarsumme von ca. 200.000 EUR (netto) geschätzt. Der Rahmenvertrag kann optional auf maximal 4 Jahre verlängert werden (Honorarsumme von ca. 400.000EUR bei einer 4-jährigen Laufzeit).
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Planungsleistungen im Bereich der Ingenieurbau-werke (gemäß § 41ff. HOAI) und Verkehrsanlagen (gemäß § 45ff. HOAI) für verschiedene zurzeit noch nicht definierte Baumaßnahmen am Universitätsklinikum Münster und am Marienhospital an den Standorten Steinfurt und Emsdetten. Der genaue Umfang der Baumaßnahmen kann derzeit nicht festgelegt werden.
1) Grundleistungen
- Ingenieurbauwerke nach § 41ff. HOAI, Honorarzone III, Leistungsphasen 1 bis 8
und
- Verkehrsanlagen nach §45ff. HOAI,
Honorarzone III, Leistungsphasen 1 bis 8
2) Besondere Leistungen (Bedarfsleistungen)
Besondere Leistungen im Sinne der HOAI sind nicht Bestandteil der Grundleistungen und werden nur bei Bedarf durch den Auftraggeber gesondert beauftragt.
Die Vergütung besonderer Leistungen erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Auftragnehmer im Angebot angegebenen Stundensätze der jeweiligen Qualifikationskategorien. Eine pauschale Vergütung oder Abrechnung nach anderen Abrechnungsarten ist nicht vorgesehen.
Die im Angebot anzugebenden Stundensätze gelten für sämtliche besonderen Leistungen, unabhängig davon, ob diese im Vorfeld konkret benannt wurden oder sich erst im Verlauf der Vertragsdurchführung ergeben.
Die angebotenen Stundensätze gelten für die gesamte Vertragslaufzeit des Rahmenvertrages sowie für sämtliche Einzelabrufe aus diesem Vertrag.
3) Nebenkosten
Nebenkosten werden pauschal mit 5% der Honorarsumme abgerechnet.
Die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit Vertragsabschluss und endet zunächst zum 30.08.2028. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht ein Rahmenvertragspartner mindestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die Vertragslaufzeit endet ohne vorhergehende Kündigung spätestens zum 30.08.2030.